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Leitfaden für Investitionen in Ungarn 2014

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Leitfaden für Investitionen in Ungarn 2014
Leitfaden für
Investitionen
in Ungarn
2014
Warum in Ungarn
investieren?
Ein Leitfaden mit
nützlichen Informationen
und inspirierenden
Erfolgsgeschichten der
Investoren in Ungarn.
Leitfaden für Investitionen in Ungarn 2014
PwC steht Ihnen mit Büros in
Budapest und Győr zur Verfügung
Inhalt
I. Wissenswertes über Ungarn
5 Lage und Klima
6 Infrastruktur in Ungarn
10 Büroflächen
12 Überblick über Ungarns wesentliche Industriezweige
14 Führender Sektor in Ungarn: die Automobilindustrie
15Takata eröffnet erstes Werk in Ungarn
– Produktionsstart für Oktober 2014 geplant
16 Interview mit Jiro Ebihara, Präsident der DENSO Gyártó
Magyarország Kft. – Reinvestition in Ungarn
18Elektroindustrie
19 Pharmazeutische Industrie und Medizintechnik
20 Interview mit Erik Bogsch, CEO, Richter Gedeon Nyrt.
– Das Flaggschiff der ungarischen Pharmaindustrie
21 IKt-Sektor
22 Entdecken Sie die Möglichkeiten im Bereich der IKT in Ungarn
24Lebensmittelindustrie
II. Warum in Ungarn investieren?
25 Überblick über die Investitionsanreize in Ungarn
26 Intensität der Fördermittel nach Regionen 27 Nicht rückzahlungspflichtige monetäre Beihilfen
28 FuEuI im Mittelpunkt
29 Schnell wachsender und leistungsfähigster Sektor
30 Interview mit Andor Faragó, Generaldirektor – British Telecom in Ungarn
35 Steuerliche Anreize
III. Wie investiert man in Ungarn?
37 Errichtung eines Geschäftsbetriebs
39 Rechnungslegungsvorschriften
42 Personalbeschaffung und Beschäftigung 44 Schlüsselfragen in Zusammenhang mit Steuern
IV. Über die Ungarische Agentur für AuSSenwirtschaft und Investitionsförderung
48 Förderung der ausländischen Investitionen
49 Please
Interview
mit our
János
Berényi,
visit
website
at Präsident HITA
www.pwc.com/hu.
V. ÜBER Investing
PWC
Guide Hungary 2013 was prepared by PricewaterhouseCoopers Hungary Ltd. in cooperation
52 with
PwC the
in Ungarn
Hungarian Investment and Trade Agency. Additional content was provided by Absolut Media
Please visit our website at www.pwc.com/hu.
Co. Ltd. as publisher.
Investing Guide Hungary 2013 was prepared by PricewaterhouseCoopers Hungary Ltd. in cooperation
with the Hungarian Investment and Trade Agency.
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Hungary
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9100
E-mail:
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Künstlerischer
Leiter: Zsolt Dupka
Please see http://www.pwc.com/structure for further
details.
Leiter der Please
Produktion:
Madarász see János
http://www.pwc.com/structure
for further details.
Fotos: Máté Bach, Tamás Novinszki, MTI, Reuters
Verleger: Napi Gazdaság Kiadó Kft.
3
4
Leitfaden für Investitionen in Ungarn 2014
Leitfaden für Investitionen in Ungarn 2014
I. Wissenswertes
über Ungarn
Partner
letter
Die ungarische
Wirtschaft kann
dieses Jahr durch die
anlaufende Konjunktur
in Europa und die
steigende Anzahl der
Investitionen neuen
Schwung erhalten.
D
ieses Jahr verspricht, sowohl für die ungarische Wirtschaft als auch für die Weltwirtschaft spannend zu werden. Die Wirtschaftsereignisse der letzten Jahre haben die
Anpassungsfähigkeit der Unternehmen auf die Probe
gestellt. Sie konzentrierten sich auf die Optimierung der
Kosten, die Neuordnung, die Neuauslegung der neuen
Herausforderungen und des Wachstumspotenzials. In
Ungarn brachte das letzte Jahr bereits einen wichtigen
Schritt vorwärts: die ungarische Wirtschaft hat zum
Gleichgewicht zurückgefunden, was die Grundlage für
Wachstum bildet. Die ungarische Wirtschaft kann dieses
Jahr durch die anlaufende Konjunktur in Europa und die
steigende Anzahl der Investitionen neuen Schwung erhalten. Das BIP kann um mehr als zwei Prozent wachsen,
was günstige Möglichkeiten für ausländische Investoren
bietet. Das Land ist weiterhin ein attraktiver Zielmarkt
für das ausländische Betriebskapital. Dies zeigt zum
Beispiel die Entwicklung der Investitionen in der Verar-
beitungsindustrie eindeutig. Die Krise hat diesen Sektor
kaum getroffen. Somit ist nach wie vor ein bedeutender
Kapitalzufluss, insbesondere in den Wirtschaftszweigen
der Fahrzeugfertigung zu beobachten.
Wir geben den Investing Guide Hungary dieses Jahr
zum vierten Mal in Zusammenarbeit mit der Ungarischen
Agentur für Außenwirtschaft und Investitionsförderung
(HITA) heraus. Wir hoffen, dass diese Publikation wertvolle Informationen für Sie enthält und einen umfassenden
Einblick in die ungarischen Wirtschaftsabläufe gewährt.
Mit freundlichen Grüßen,
Tamás Lőcsei
Bereichsleiter
Steuern und Recht
PwC Ungarn
1. LAGE UND KLIMA
Handelsrouten kreuzen. Von Ungarn aus kann ein Absatz-
ie zentrale Lage Ungarns macht es zu einem
bevorzugten Ziel für ausländische Investoren,
die nach Zentral-und Osteuropa expandieren
wollen. Die gut ausgebaute Kommunikationsund Verkehrsinfrastruktur sowie das gute Ausbildungsniveau und die hohe Lebensqualität des Landes haben in
den vergangenen Jahren bereits zahlreiche und bedeutende internationale Investitionen nach Ungarn gelockt. Die
Hauptstadt Budapest ist das Zentrum der ungarischen
Wirtschaftsaktivitäten, wobei auch andere große Städte
zunehmend eine bedeutendere Rolle spielen.
Die günstige geographische Lage des Landes wird
weiter dadurch hervorgehoben, dass sich hier bedeutende
von etwa 1.000 Kilometern erreicht werden.
D
markt von mehr als 250 Millionen Menschen im Umkreis
Der EU-Beitritt im Jahr 2004 brachte sowohl wirtschaftliche als auch regulatorische Vorteile. Die EU-Mitgliedschaft verhalf Ungarn zu einem freien Handelssystem, freien Warenverkehr und unbeschränktem Transfer
von Dienstleistungen und Arbeitskräften sowie Kapital.
Hinzu kommen die gut ausgebildeten Arbeitskräfte Ungarns. Aufgrund der hohen Anforderungen des
Ausbildungssystems bietet das Land hochqualifizierte
und fähige Arbeitskräfte mit hervorragendem Fachwissen
und Fremdsprachenkenntnissen und nach wie vor relativ
niedrigen Gehaltsforderungen.
5
6
Leitfaden für Investitionen in Ungarn 2014
Leitfaden für Investitionen in Ungarn 2014
Als Folge der Krise verlangsamte
sich nicht nur in Ungarn, sondern
auch in anderen Ländern Mittelund Osteuropas der Zustrom von
ausländischen Direktinvestitionen
(FDI); Ungarn hat dennoch eine
führende Position innerhalb der
Region inne. Gemäß den Daten des
dritten Vorjahrsquartals betrug
der FDI-Bestand Ungarns 76,4
Milliarden Euro, was im Verhältnis
zum BIP der höchste Wert in der
Region und der zweithöchste Wert
in der Pro-Kopf-Berechnung ist.
76,4 Prozent des Bestands der in
Ungarn getätigten Direktinvestitionen stammen aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und
innerhalb dieser 24, 9 Prozent aus
Deutschland.
Aufgrund der Anzahl der Greenfield-Investitionen betrug der Anteil
der ungarischen verarbeitenden
Industrie sowohl im Jahr 2011 als
auch im Jahr 2012 37 Prozent, während er im Vorjahr sprunghaft auf
46 Prozent anstieg.
Ungarns Regionen
Miskolc
Nordungarn
Győr
ZENTRALPANNONIEN
Székesfehérvár
WESTPANNONIEN
SÜD-PANNONIEN
Nördliche Tiefebene
Budapest
Zentralungarn
Debrecen
Südliche Tiefebene
Szeged
Pécs
Quelle: PwC
2. INFRASTRUKTUR
IN UNGARN
Transportwege im
Straßenverkehr
Ungarn liegt zentral in Europa und
ist der Knotenpunkt der folgenden vier
wichtigen Verkehrsadern:
Nr. IV von Norddeutschland/Nordsee
zum Schwarzen Meer;
Nr. V von den Häfen der Adria nach
Kiew-Moskau;
Nr. VII – die Donau und der RheinMain-Kanal von der Nordsee; und
Nr. X – der Nord-Süd-Korridor von
den Baltischen Staaten in die Türkei und
nach Griechenland.
Die größten ungarischen Städte – Debrecen, Nyíregyháza, Miskolc, Kecskemét, Szeged, Pécs, Győr und Székesfehérvár – sind
alle mit der Hauptstadt Budapest durch
Autobahnen verbunden (Autobahnnetz
mit einer Gesamtlänge von 1.099 km).
Ungarn verfügt europaweit über die
höchste Autobahndichte und über die
dritthöchste Straßendichte nach Belgien
und Holland. Landstraßen führen bis zu
den Staatsgrenzen und in die verschiedenen Regionen des Landes. Dadurch sind
die Nachbarländer leicht zu erreichen.
WIRTSCHAFTLICHE DATEN
UND AUSBLICK
Allgemeine Informationen
Lage: Ost-Zentraleuropa
Zeitzone: GMT (mittlere Greenwich-Zeit) + 1 Stunde
Bevölkerung: 9,909 Mio. (2013)
Mitgliedschaft in internationalen Organisationen: Vereinte Nationen , NATO, Europäische
Union, OECD, IWF, Visegrad Gruppe, Organisation
für Sicherheit und Kooperation in Europa (OSCE),
Europäische Organisation für Kernforschung (CERN),
Donau-Komitee, Schengen Abkommen, Meteorologische Welt-Organisation, Bank für Internationale
Abkommen, Internationale Atomenergiebehörde,
Wassenaar Abkommen für Exportkontrollen und von
konventionellen Waffen und doppelverwendungsfähigen Gütern und Technologien
Wichtigste Industriezweige: Automobilwirtschaft, Elektronik, Pharmazeutische Industrie, IKT,
Nahrungsmittel
Währung: HUF (Forint)1
Ungarns Autobahnen
Wirtschaft
Arbeitskräfte: 4,419 Mio. (Okt.-Dez. 2013)
Beschäftigung: 4,015 Mio. (Okt.-Dez. 2013)
Arbeitslosenrate: 9,1% (Okt.-Dez. 2013)
Bruttoinlandsprodukt (USD, KKP pro Kopf):
21.456 (2012)
Index der Verbraucherpreise: 1,7% (2013)
Ausländische Direktinvestitionen: USD 13,73
Milliarden (2012)
1
Bestehende Strecke
Verwendeter Umrechnungskurs: 300 HUF/EUR.
Quelle: HITA, 2014
Künftige Entwicklung
7
8
Leitfaden für Investitionen in Ungarn 2014
Leitfaden für Investitionen in Ungarn 2014
Modernisierung der MÁV-Eisenbahnlinien
ua
záhony
sk
a
kimle
komárom
győr
eger
tatabánya
hatvan
rákospalotaújpest
érd
boba
pápa
celldömölk
debrecen
vecsés
székesfehérvár
cegléd
veszprém
zalalövő
bajánsenye
piliscsaba
nyíregyháza
Budapest
szombathely
slo
miskolc
salgótarján
szajol
tiszatenyő
szolnok
dunaújváros
zalaegerszeg
kecskemét
ro
mezőtúr
békéscsaba
nagykanizsa
dombóvár
gyékényes
lőkösháza
kaposvár
szekszárd
szeged
pécs
scg
hr
TEN-T Netz
Modernisierung der GySEVEisenbahnlinien 2007-2013
szolnok
Schienenverkehr
Aufgrund seiner zentralen Lage
verfügt Ungarn über ein ausgedehntes Eisenbahnnetz. Die Bahn transportiert mehr als 20% des gesamten
Frachtverkehrs, was deutlich über
dem EU-Durchschnitt liegt. Mehrere
Hauptlinien verbinden Ungarn mit
den wichtigsten Häfen Westeuropas
(z.B. Hamburg (D), Bremerhaven (D),
Rotterdam (NL)) und der Adria (Koper
(SI), Triest (I)) im Linienverkehr.
Die gesamte Länge des ungarischen
Eisenbahnsystems beträgt 7.729 km,
davon sind 1.335 km (17,3%) zweigleisig. Das elektrische Eisenbahnnetz
Teilweise finanziert durch Kohäsionsfonds Phase I (2005-2008)
Teilweise finanziert durch Kohäsionsfonds Phase II (2007-2015)
Teilweise finanziert durch ISPA/Kohäsionsfonds (2001-2007)
Teilweise finanziert durch Strukturfonds (2005-2007)
Teilweise finanziert durch EIB Darlehen, Projekt IV (2005-2009)
V0 Eisenbahnlinie (künftige Entwicklung)
Wichtige Bahnhöfe im Bau
Quelle: HITA, 2014
Internationale Flughafen
verfügt über eine Gesamtlänge von
2.628 km (34%). Záhony und die
Region sind Knotenpunkt und Hub
für Schienennetze des europäischen
Standards und breitspurige Netze
der GUS-Staaten. Es gibt eine direkte
Bahnverbindung zwischen China und
Záhony, über die die Beförderung von
Waren ungefähr 19-22 Tage dauert.
Flugverkehr
Ungarn besitzt mehrere internationale Flughäfen: den Budapester Liszt
Ferenc International Airport, einen
in Debrecen und einen am Balaton
in Sármellék. In Győr und Pécs gibt
es außerdem noch Flughäfen, die
Geschäftsflüge und saisonale Flüge für
die Allgemeinheit anbieten.
Schifffahrt
Ungarn kann exzellente Transportwege auf dem Wasser vorweisen, da die
Donau das gesamte Land von Norden
nach Süden durchquert. Der Rhein–
Main–Donau Kanal verbindet die
Nordsee mit dem Schwarzen Meer: das
Land hat fest getaktete Verbindungen
mit den Meereshäfen in Hamburg, Bremerhaven, Rotterdam und Antwerpenan der Nordsee, und Koper, Triest am
Adriatischen Meer. Die adriatischen
Häfen bieten sich auch als alternative
Schiffsrouten von Asien an. Der Transport von diesen Häfen nach Ungarn
dauert 16–36 Stunden.
Industrieund Logistikmarkt
Ungarns geographische Vorteile
machen es zu einem beliebten Drehund Angelpunkt für Logistikdienstleistungen. Das Land ist bereits ein
strategisches Ziel für viele internationale Distributionszentren und
bietet Gesellschaften, die hier die
Entwicklung von Logistikzentren
vorhaben, Zahlreiche Vorteile.
Aufgrund der Infrastruktur und
Das Land ist bereits ein
strategisches Ziel für viele internationale
Distributionszentren und bietet Gesellschaften, die
hier die Entwicklung von Logistikzentren vorhaben,
Zahlreiche Vorteile.
zentralen Lage wird für Entwicklungstätigkeiten sowie Transaktionen von großem Volumen vor allem
die nähere Umgebung von Budapest
bevorzugt. Bisher sind über 30
moderne Logistik- und Lagerparks
mit einer Gesamtfläche von ungefähr
1,6 Mio. Quadratmeter in einem
Umkreis von 30 Kilometern von
der Hauptstadt errichtet worden,
die sich hauptsächlich entlang der
Ringautobahn M0 befinden. Auf
dem ganzen Gebiet des Landes stehen mehr als 200 Industrieparks zur
Nutzung für Greenfield und Brownfield-Investitionen zur Verfügung.
Logistikdienstleistungen werden in
Ungarn am meisten ausgelagert. Die
Logistikbranche macht 5 bis 6% von
Ungarns BIP aus.
9
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Leitfaden für Investitionen in Ungarn 2014
Leitfaden für Investitionen in Ungarn 2014
3.BÜROFLÄCHEN
Der Bestand an Büroflächen in
Budapest beträgt derzeit etwa 3,2 Mio.
Quadratmeter, einschließlich eigengenutzter Gebäude. Der Bestand an
modernem eigengenutztem GebäudeEigentum, das nach 1989 gebaut oder
renoviert wurde, ohne Gebäuden in
öffentlicher Hand – wird auf 600.000
Quadratmeter geschätzt. Der Bestand
an modernen Büroflächen in Buda-
pest, die ausschließlich zu Vermietungszwecken gebaut wurden, liegt
bei etwa 2,6 Mio. Quadratmetern. Die
Mehrheit davon (~70%) ist Qualität
der Klasse A.
Der ungarische Büromarkt ist
hauptsächlich auf die Hauptstadt
konzentriert, obwohl einige moderne
Büroflächen auch in den Regionalzentren errichtet wurden.
2013 sank die Leerstandsrate auf
allen Teilmärkten in Budapest. Die
Leerstandsrate auf dem Markt für
angemietete Büros lag bis Ende des
dritten Quartals 2013 leicht unter
23%. (Im dritten Quartal 2012 lag
die Leerstandsrate von Büroflächen,
die zu Vermietungszwecken dienen,
bei 26%. Ende des Jahres 2007 lag
die Rate im gesamten Raum Budapest bei etwa 12%.) Die vergangenen
Jahre waren durch beschränkte
Entwicklungstätigkeiten und
deshalb eine niedrige Anzahl neuer
Angebote gekennzeichnet. In den
Jahren 2012 und 2013 wurden nur
Der ungarische
Büromarkt ist
hauptsächlich auf
die Hauptstadt
konzentriert,
obwohl einige moderne
Büroflächen auch in
den Regionalzentren
errichtet wurden.
wenige Bürogebäude zur Nutzung
freigegeben.
Die hohe Leerstandsrate und natürlich die derzeitigen Marktbedingungen
resultierten in einem abnehmenden
Mietpreis Niveau auf dem Budapester
Büroflächenmarkt. Typische KlasseA-Bürogebäude in Budapest können
derzeit, natürlich hauptsächlich vom
Standort aber auch vom Standard des
Gebäudes und den dort verfügbaren
Dienstleistungen abhängig, für EUR
10-14/qm/Monat gemietet werden.
Bei den Mieten ist im Vergleich zu den
Jahren 2007-2008, als die Mieten auf
diesem Markt am höchsten waren,
generell eine Senkung von 15-30%
zu beobachten. Die Mieten haben
wahrscheinlich ihren niedrigsten Stand
erreicht und es wird nicht erwartet,
dass neuere Gebäude weiter im Mietpreis fallen werden. Für ältere Objekte
und Objekte in Nebenlagen bedeutet
dies, dass Vermieter gezwungen sind,
besonders attraktive Angebotspakete
zu schnüren.
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Leitfaden für Investitionen in Ungarn 2014
Leitfaden für Investitionen in Ungarn 2014
4. ÜBERBLICK ÜBER UNGARNS
WESENTLICHE INDUSTRIEZWEIGE
Automobilindustrie
Der Automobilsektor ist eine von
Ungarns Herzindustrien und trägt
fast 18 % zum Gesamtexport bei.
Mehr als 700 Gesellschaften, die
durch, um das weltweit zweigrösste
Motorenwerk im Győr auszubauen
und errichtete 2013 über die bereits
bestehende Montagehalle hinaus
ein FuE-Zentrum sowie ein vollwertiges Automobilwerk in Győr.
Auch GM und Suzuki erweitern ihre
Fertigung. Die Tatsache, dass einige
große multinationale Gesellschaften Ungarn für ihre Investitionen
ausgewählt haben, hat auch eine
insgesamt 115.000 Leute beschäftigen, sind in diesem Bereich tätig.
Die Serienfertigung von MercedesBenz Fahrzeugen begann im März
2012 in Kecskemét. Audi führt seit
2008 systematische Erweiterungen
Akteure im ungarischen Automotive-Bereich
miskolc
NÓGRÁD
Esztergom
KOMÁROMESZTERGOM Szentendre
Győrtatabánya
Gödöllő
MosonSopronkövesd Sopron győr
budapest
Környe
Oroszlány
PEST
szombathely
FEJÉR
Dunavarsány
VAS
veszprém
VESZPRÉM
Szentgotthárd
nyíregyháza
SZABOLCSSZATMÁRBEREG
HEVES
eger
Gyöngyös
Hatvan
JÁSZNAGYKUNSZOLNOK
Újszász
Dunaharaszti
Téglás
debrecen
HAJDÚ-BIHAR
szolnok
BÁCS-KISKUN
kecskemét
Siófok
zalaegerszeg
ZALA
székesfehérvár
SOMOGY
TOLNA
kaposvár
szekszárd
békéscsaba
Kiskunfélegyháza
Kiskőrös
Kleine und mittelständische lokale Gesellschaften in diesem Segment
sind ebenfalls stabile
und strategisch wertvolle Partner von sowohl
örtlich ansässigen als
auch anderen westeuropäischen Automobilherstellern geworden.
BORSODABAÚJZEMPLÉN
salgótarján
Mosonszolnok
CSONGRÁD
Orosháza
Vielzahl von Gesellschaften aus
der Zulieferindustrie angezogen.
Kleine und mittelständische lokale
Gesellschaften in diesem Segment
sind ebenfalls stabile und strategisch wertvolle Partner von sowohl
örtlich ansässigen als auch anderen
szeged
OEMs
pécs
VAS
Szombathely: LuK (Schaeffler Group), BPW,
Delphi Packard
Szentgotthárd: Opel Szentgotthárd, Arcelor
KOMÁROM-ESZTERGOM
Tatabánya: Asahi Glass, Bridgestone,
Euro-Exedy, Otto Fuchs, Wescast
Oroszlány: Borg Warner
Környe: AGC
VESZPRÉM
Veszprém: Bakony, Continental Teves, Valeo
Quelle: HITA, 2014
SOMOGY
Siófok: Kongsbers
CSONGRÁD
Szeged: Autofer
FEJÉR
Székesfehérvár: Alcoa, Denso, General Plastics, Karsai
Holding, Loranger, Videoton, Visteon
BÉKÉS
Békéscsaba: Csaba Metál
Orosháza: Linamar
TOLNA
Szekszárd: BHG, MMG, Pfannenschwarz
JÁSZ-NAGYKUN-SZOLNOK
Szolnok: Eagle Ottawa, Euroszol, Isringhausen, Le Bélier
Újszász: Nabi
PEST
Esztergom: Albert Weber, Diamond Electric,
Kirchoff, Suzuki
Szentendre: Ford
Dunavarsány: Ibiden
Dunaharaszti: Schwarzmüller
Gödöllő: Emt, Lear, Nief Plastic
BÁCS-KISKUN
Kecskemét: Thyssenkrupp, Knorr-Brems, Daimler
Kiskunfélegyháza: Kunplast-Karsai
Kiskőrös: Eckerle
Kalocsa: Emika, Kaloplasztik
Berufsausbildung. Zahlreiche multinationale Konzerne haben Zentren
für FuE in Ungarn errichtet, darunter
Audi, Bosch, Knorr-Bremse, ThyssenKrupp, Arvin Meritor, Denso, Continental, Visteon, WET, Draxlmaier,
Edag, Temic Telefunken und ZF.
BÉKÉS
BARANYA
Győr-Moson-Sopron
Győr: Audi, Rába, Lear, Nemak, Dana
Mosonszolnok: BOS, SMR Motherson
Sopronkövesd: Autoliv
westeuropäischen Automobilherstellern geworden.
Die Zusammenarbeit des ungarischen Automobilsektors mit dem
lokalen Ausbildungssystem ist gut
und konzentriert sich auf Forschung
und Entwicklung sowie auf die duale
Angaben aufgrund
der für 2012 veröffentlichten Jahresabschlüsse
Kalocsa
Budapest:
Armafilt, Autokut, Avvc, Bíró Kft., Bosch,
Eltec, Fémalk, Kmgy, Michelin-Taurus, Mikropakk,
Porsche Hungaria, Siemens Vdo, Tauril, Temic Telefunken, TÜV-Nord, Webasto
13
HEVES
Eger: Bosch-Rexroth, Firth Rixson, ZF
Gyöngyös: Stanley Electric
Hatvan: Bosch, Saia-Burgess
BORSOD-ABAÚJ-ZEMPLÉN
Miskolc: Shinwa, Bosch
SZABOLCS-SZATMÁR-BEREG
Nyíregyháza: Michelin
HAJDÚ-BIHAR
Debrecen: FAG (Schaeffler Group)
Téglás: Hajdú
Audi Motor Hungária Kft.
Magyar Suzuki Zrt.
Mercedes Benz Manufacturing Hungary Kft.
Opel Szentgotthárd Kft.
Umsatz
Anzahl
(MHUF)Arbeitnehmer
1 612
409
267
25
480
150
919
579
8 177
2 795
2 542
656
TIER-Zulieferer
Bosch Gruppe Continental Automotive Hungary Kft.
Michelin Hungária Abroncsgyártó Kft.
Hankook Tire Magyarország Kft.
Lear Corporation Hungary Kft.
LuK Savaria Kuplunggyártó Kft.
Delphi Hungary Autóalkatrészgyártó Kft.
Denso Gyártó Magyarország Kft.
Quelle: Figyelő TOP 200 (2013)
580
202
185
162
156
141
125
118
681
494
670
449
260
370
484
428 8
2
1
2
3
1
1
3
609
798
645
169
494
757
403
220
14
Leitfaden für Investitionen in Ungarn 2014
Leitfaden für Investitionen in Ungarn 2014
Führender Sektor in Ungarn:
die Automobilindustrie
D
ie Automobilindustrie ist der am
schnellsten wachsende Sektor der
ungarischen Wirtschaft. In den vergangenen Jahren erlebte der Sektor
eine quantitative und qualitative Änderung. Die
ungarische Automobilindustrie konzentriert sich
auf bestimmte geographische Gebiete, wodurch
die Unternehmen die Vorteile der geographischen
Nähe genießen und eine kritische Masse bilden
können. Der Automobilindustrie kommt durch den
geschaffenen Mehrwert, d.h. 10% des BIP Ungarns
und über 115.000 Beschäftigte, eine besonders
wichtige Rolle in der ungarischen Wirtschaft zu.
Grundpfeiler der ungarischen Automobilindustrie bilden die OEM, die hier als Neugründungen
auf der „Grünen Wiese“ angesiedelt wurden, wie
z.B. Audi Hungaria Motor Kft in Győr, Mercedes
Benz Manufacturing Ltd. in Kecskemét, Opel
Szentgotthárd Automotive Ltd. in Szentgotthárd
und Magyar Suzuki Corporation in Esztergom.
Diese OEM haben 2013 mehr als 17.000 neue Arbeitsplätze geschaffen und arbeiten mit mehreren
ungarischen Universitäten und Berufsschulen
zusammen.
Die Anwesenheit der OEM lockte zahlreiche
Zulieferer, insgesamt 712 Unternehmen in der
Automobilindustrie an, Fertigungskapazitäten
im Land zu errichten. Die weltweiten Trends sind
auch im Netzwerk der ungarischen Zulieferer zu
beobachten, die in einem Mehrebenen-Netzwerk
(Tier-Ebenen 1-4) funktionieren. Auf Tier-1Ebene sind meistens ausländische Unternehmen,
während ungarische Unternehmen vorwiegend
auf die Tier-Ebenen 3-4 eingestuft sind.
Viele der weltweit führenden Tier-1-Zulieferer,
wie z.B. Bosch, Bridgestone, Continental, Delphi,
Denso, Hankook Tires, Lear, LUK, Michelin, sind
auch in Ungarn anwesend.
Einige der Tier-1-Zulieferer haben bereits
FuE-Zentren in Ungarn errichtet. Unter ihnen
verdient die Bosch Gruppe gesonderte Erwähnung. Bosch wird bei der maximalen Auslastung
des Unternehmens ungefähr 1.000 Ingenieure
beschäftigen und nimmt eine führende Rolle hinsichtlich der Innovationsfähigkeit in der ungarischen Automobilindustrie ein.
Da Ungarn im östlichen Teil der EU und in
der Schengen-Zone liegt, machen die strategische geographische Lage, die hoch entwickelte
Logistik- und Versorgungsinfrastruktur das
Land zu einem wichtigen regionalen Vertriebsund Dienstleistungszentrum in der CEE-Region.
Als EU-Mitgliedsstaat verfügt Ungarn über ein
vollständig harmonisiertes Rechtssystem und hat
die europäischen Sicherheits- und Qualitätsvorschriften für die Automobilherstellung übernommen. Den Erfolg der ungarischen Automobilindustrie zeigt, dass bis 2019 voraussichtlich 697.000
Fahrzeuge hergestellt werden. Aus diesem Volumen gehören 561.000 Fahrzeuge in die PremiumKategorie. Im Vergleich zu anderen mitteleuropäischen Ländern wird hier die höchste Menge an
Premium-Kategorie Fahrzeugen erstellt.
Wie Armin Krug, Leading Partner Automotive
Industry bei PwC Ungarn sagt:
„In einem weltweiten Vergleich gilt das für die
folgenden sechs Jahre prognostizierte Wachstum
der europäischen Automobilindustrie nicht als ein
deutlicher Zuwachs. Nach den Schätzungen wird
die Automobilfertigung in den EU-Staaten 11 %
der weltweiten Zuwachsrate vertreten. Ungarn ist
demnach in einer viel vorteilhafteren Situation. “
„Um die erhöhte Nachfrage erfüllen zu können,
produzieren die führenden OEM weltweit. Nach
unserer Einschätzung wird bis 2019 einundsiebzig Prozent des globalen Fertigungsvolumens der
deutschen OEM aus ausländischen Werken geliefert. Ungarn könnte wegen der Fähigkeit zu einer
kosteneffizienten, arbeitsintensiven Produktion
auf einem hohen Niveau eine bedeutende Rolle in
diesem Vorgang spielen.“
„Neben der Produktion haben die wichtigsten
Automobilhersteller außerdem auch die Vorteile
erkannt, die sich aus der Errichtung von örtlichen
FuE-Zentren ergeben und weltweit mehrere davon
eröffnet. Dieser Trend bietet Ungarn gute Möglichkeiten, wie die neuesten Investitionen beweisen.
Diese Investitionen waren zudem auf die Herstellung
von Premium-Fahrzeugen, das am schnellsten wachsende Segment gerichtet. Somit ist die Produktion
in Ungarn äußerst gut positioniert. Die in den letzten Jahren durchgeführten Investitionen beweisen,
dass es im Bereich der FuE-Tätigkeiten gute Initiativen in Ungarn gibt. Meines Erachtens besteht
aber immer noch ein Verbesserungspotenzial, um
das Land noch attraktiver für Tätigkeiten mit hoher
Wertschöpfung zu machen. Um dieses lukrative
Umfeld zu sichern, ist eine erhöhte Zusammenarbeit zwischen den Unternehmen, Universitäten und
Forschungsinstituten erforderlich.“
TAKATA ERÖFFNET ERSTES WERK IN UNGARN
Produktionsstart
für Oktober 2014 geplant
Diese ist die größte
Investition, die ein
Unternehmen aus Japan
in der Region betätigt.
Das neue Werk soll zur
Belebung der örtlichen
Wirtschaft und des
Arbeitsmarktes
beitragen.
Tokyo, 15. November 2013
– Takata Corporation, ein weltweit
leitender Zulieferer von Automobil-Sicherheitssystemen gab die Gründung
einer ungarischen Tochtergesellschaft,
Takata Safety Systems Hungary Kft.
zur Errichtung einer neuen Produktionsanlage in Ungarn bekannt.
Die ungarische Regierung kündigte
die Investition am 15. November an.
Bei der Verkündigung waren Ministerpräsident Viktor Orbán und mehrere
Vertreter der ungarischen Regierung
anwesend.
Das neue Werk wird in Miskolc,
Nordungarn, etwa 180 km nordöstlich von Budapest entfernt gebaut.
In der Hightech-Produktionsanlage
wird Takata Airbags und AirbagKomponenten für Automobilhersteller in Europa herstellen. Der Anfang
der Produktion ist für Oktober 2014
geplant. In dem Werk werden bis
zu 1.000 Arbeitnehmer beschäftigt
werden. Der Gesamtinvestitionswert
beträgt €68,3 Mio. Diese ist die größte Investition, die ein Unternehmen
aus Japan in der Region betätigt.
Das neue Werk soll zur Belebung der
örtlichen Wirtschaft und des Arbeitsmarktes beitragen.
Es markiert Takatas Eintritt auf
den ungarischen Markt. Dieser Schritt
ist Teil der Initiativen von Takata zur
Verstärkung der Angebotsstruktur des
Unternehmens in Europa bei einer
erhöhten Nachfrage nach Airbags und
erweitert die Reihe der in Zentral- und
Osteuropa bereits funktionierenden
Werke. Eine dieser Initiativen stellt
die Eröffnung eines neuen Werkes
2013 in Ulyanovsk, Russland dar.
15
16
Leitfaden für Investitionen in Ungarn 2014
Leitfaden für Investitionen in Ungarn 2014
Interview mit Jiro Ebihara, Präsident der DENSO Gyártó Magyarország Kft.
Reinvestition
in Ungarn
DENSO Corporation mit Hauptsitz in
Kariya, Japan ist ein führender Lieferant
der fortschrittlichen Automobiltechnologie, Systeme und Bauteile für die wichtigsten Fahrzeughersteller der Welt.
DENSO ist mit mehr als 200 Tochterunternehmen und Beteiligungsgesellschaften in 35 Ländern aufgestellt. Das Unternehmen beschäftigt ungefähr 130.000
Mitarbeiter in allen Geschäftsbereichen
von Verkauf und Produktentwicklung
bis hin zum Design und zur Herstellung.
DENSO Gyártó Magyarország Kft. wurde auf der Grünen Wiese neu gegründet und hat den Sitz in Székesfehérvár.
Die Serienfertigung begann 1999. Das
Unternehmen produzierte anfangs
Dieseleinspritzpumpen, verzeichnete
aber seitdem ein rasches Wachstum und
stellt bereits ein breites Spektrum von
Antriebsmanagement-Produkten her. In
Ungarn erzeugt DENSO hauptsächlich
Produkte für Diesel-Common-Rail-Systeme (Speisepumpe, Injektor, Verteilerrohr) und andere Motorsteuerungskomponenten.
Als größter Arbeitgeber in der Region beschäftigt DENSO Gyártó Magyarország
Kft. über 5.000 Arbeitnehmer.
DENSO Gyártó Magyarország Kft. ist
einer der größten Arbeitgeber in der
Region und entwickelt sich fortlaufend
seit 1997 in dem Land. Welches waren die
größten Erfolge und Schwierigkeiten in
den vergangenen 17 Jahren?
Unseren Erfolg beweist, dass sich unser Unternehmen in Székesfehérvár in den letzten 17 Jahren zu
der größten Fertigungsstätte in der DENSO-Gruppe
außerhalb Japans entwickelt hat. Unsere Tätigkeiten waren ursprünglich auf die Bedienung der europäischen Kunden gerichtet. Zurzeit exportieren wir
ein erhebliches Volumen nach Amerika und Asien.
Im Zuge dieser Entwicklung stellte die von Jahr zu
Jahr zunehmende Nachfrage die größte Herausforderung für uns dar. Bei dieser Tätigkeit legten wir
einen besonderen Wert auf die Entwicklung unserer
Fertigungskapazitäten und des Humankapitals.
Es hat uns viel geholfen, dass wir die japanischen
Fertigungssysteme mit den gut ausgebildeten Arbeitskräften
reibungslos in diesem Werk umsetzen konnten, wodurch
eine starke und kooperative Fertigungsstätte entstand.
Die Wirtschaftskrise hat uns natürlich auch betroffen und
bewegte uns zur Umstrukturierung unserer Produktpalette. Dank dieser Bemühungen sind wir gut durch die Krise
gekommen.
Wie bewertet die DENSO-Gruppe ihre Anwesenheit
in Ungarn?
Wie ich bereits erwähnt habe, ist DENSO Ungarn die größte DENSO-Fertigungsstätte außerhalb Japans und deshalb
von strategischer Bedeutung in der DENSO-Gruppe. Die
Konzernzentrale schenkt deshalb den Tätigkeiten in Ungarn ständig Aufmerksamkeit. Aufgrund unserer Erfahrungen meinen wir, dass es eine gute Entscheidung war, in
Ungarn zu investieren und sehen für die kommenden Jahre
die Erweiterung unserer Präsenz in dem Land vor.
Was bedeutet Székesfehérvár für DENSO und was
bedeutet DENSO für die Stadt?
Seit der Gründung unseres Unternehmens 1997 haben wir
eine positive Resonanz und Unterstützung erfahren, die wir
sehr schätzen. Wir können uns dafür durch die Erhaltung
der derzeitigen Arbeitsplätze bedanken. Darüber hinaus
streben wir an, neue Arbeitsplätze zu schaffen und eine
aktive Rolle bei der Enzwicklung der örtlichen Gemeinschaft
zu spielen. Als das größte Unternehmen in der Region tragen
wir soziale Verantwortung nicht nur für unsere Mitarbeiter,
sondern auch für die Stadt und die Region. Unser Ziel ist,
in Harmonie mit der hiesigen Gemeinschaft zusammen zu
leben, mit dieser Region zusammen zu atmen und durch
die Entwicklung unserer Umgebung zu einer besseren Welt
beizutragen. Diese sind keine rein theoretischen Grundsätze,
wir verpflichten uns, konkrete Maßnahmen zu treffen. Wir
arbeiten zum Beispiel im Rahmen eines laufenden CSRProjektes (mit dem Titel „KÉPES“) mit der Ortsverwaltung
und den anderen örtlichen Unternehmen zusammen, die
Sanitärräume in den örtlichen Kindergärten zu renovieren.
2013 war das Testjahr für dieses Projekt, als wir den größten
und ältesten Kindergarten in Székesfehérvár renovieren
konnten. Für dieses Jahr haben wir die Renovierung
von insgesamt 27 Sanitärräumen in 5 Kindergärten vor,
wodurch mehr als 780 Kinder ihre Tage in einer schöneren
Umgebung verbringen können.
Wie sehen Sie die Situation eines potentiellen
japanischen Investors in Ungarn? Welche Vorteile
bietet das Land für Investoren?
Ungarn liegt zentral auf dem Kontinent, was einen riesigen
Vorteil für das Land bringt.
Die Ungarn sind nicht nur gut ausgebildet, sondern auch
ehrlich, klug und fleißig. Diese menschlichen Eigenschaften bilden die Grundpfeiler eines gut funktionierenden
und sich fortlaufend entwickelnden Unternehmens. In
den vergangenen 17 Jahren haben wir erfahren, dass die
Ungarn wirklich motiviert und immer bereit sind, sich zu
entwickeln.
Die Kostenwettbewerbsfähigkeit im Vergleich zu den anderen Ländern in Osteuropa stellt auch einen entscheidenden
Faktor bei der Erwägung einer Investition in Ungarn dar.
Ungarn verfügt über eine langjährige Tradition in der Maschinenindustrie. So gibt es gut ausgerüstete und vorbereitete Maschinenbauunternehmen und Lieferanten in dem
Land, mit denen wir zusammenarbeiten können.
Haben Sie irgendwelche kulturelle Unterschiede
zwischen dem japanischen und ungarischen
Geschäftsleben wahrgenommen?
Es war eine großartige Erfahrung der letzten Jahre, dass
sich die Japaner, die selbst ehrlich und fleißig sind, sehr
gut an die ungarischen Verhältnisse anpassen konnten. Ich
denke, dass die Ungarn und die Japaner nach den gleichen
Werten leben, was die Zusammenarbeit und die gemeinsame Entwicklung erleichtert. Es gibt natürlich kulturell unterschiedliche Gewohnheiten zwischen den zwei Ländern,
diese bereiten aber keine Probleme im Geschäftsleben.
DENSO hat den Europäischen Umweltpreis
gewonnen. Wie haben Sie diesen Preis erhalten?
Die Kernprodukte von DENSO Gyártó Magyarország Kft.,
wie z.B. das als „Common-Rail-System“ bekannte fortgeschrittene Kraftstoffsystem für Dieselmotoren, haben
sich durch ihre klassenbeste Leistung und ihren Beitrag
zum Umweltschutz in einem Wachstumsmarkt in Europa
etabliert. Dieser Beitrag zeigt sich in der Arbeitsverrichtung
unserer Mitarbeiter und diese Umweltbemühungen haben
ergeben, dass wir 2004 den Europäischen Umweltpreis
in der Kategorie Management gewonnen haben. Es ist ein
großer Erfolg für uns, da wir diesen Preis unter 17 Ländern
und 100 Kandidaten erhalten haben und der Preis zum
ersten Mal an ein Automobilunternehmen verliehen wurde.
DENSO Ungarn konnte beweisen, dass es ein Land und ein
Unternehmen gibt, wo die Harmonie zwischen Umwelt und
Geschäft wirklich wichtig ist. Dieser Preis war natürlich
das Ergebnis der harten Arbeit, die wir in den vergangenen
Jahren in Ungarn erbracht haben.
17
18
Leitfaden für Investitionen in Ungarn 2014
Leitfaden für Investitionen in Ungarn 2014
ELEKTROINDUSTRIE
PHARMAZEUTISCHE INDUSTRIE UND MEDIZINTECHNIK
D
D
ie Elektroindustrie ist
einer der größten Indus­
triebereiche in Ungarn mit
einem Anteil von 22% der
gesamten ungarischen verarbeitenden
Industrie. Das Land ist der größte Hersteller von elektronischen Geräten in
der gesamten CEE Region und erbringt
25% der gesamten Produktion in dieser
Region. Rund 112.000 Arbeitnehmer
werden in dieser Branche beschäftigt.
Zusätzlich zu einigen prestigeträchtigen OEM sind in Ungarn sechs der
Top 10 der europäischen Anbieter von
sogenannten Electronic Manufacturing Services („EMS“) ansässig (Jabil,
Flextronics, Foxconn, Sanmina, Zollner
und Videoton). Einige dieser Unternehmen, wie beispielsweise National Instruments und Jabil leisten auch einen
signifikanten Beitrag zur Forschung
und Entwicklung.
as Land kann den am besten
entwickelten Pharmasektor
in Mittel- und Osteuropa
aufweisen und dient daher
als ideale Basis für Gesellschaften, die
im Bereich der Biowissenschaften tätig
sind und weitere Expansion in dieser
Region, in den Balkanstaaten oder
auf weiter entfernten osteuropäischen
oder asiatischen Märkten vornehmen wollen. Investoren werden einen
ausgezeichneten FuE-Sektor, eine
starke Präsenz der großen Pharmaunternehmen, eine steigende Anzahl von
klein- und mittelständischen Biotechnologie-Unternehmen, zahlreiche
schnell wachsende Forschungsinstitute
und qualifizierte Arbeitskräfte mit
relativ niedrigen Gehaltserwartungen
in Ungarn vorfinden.
Einer der traditionell starken
Wirtschaftszweige Ungarns ist die
Medizintechnik, ein Sektor, der über
fast 100 Jahre weitgehend anerkannte
Innovation, hochspezialisierte technische Entwicklung und beachtenswerte
Weltmarktexporte aufweisen konnte.
Mehrere ungarische Unternehmen
haben mit ihren modernsten Produkten und Technologien internationale
Anerkennung erlangt. Immer mehr
innovative einheimische KMUs aber
auch zahlreiche internationale medizintechnische Hersteller genießen die Vorteile des günstigen Umfeldes und der
produktiven Arbeitskräfte in Ungarn.
Ungarns wichtigste
elektronikproduzierende Gesellschaften
DIE WICHTIGSTEN
PHARMAUNTERNEHMEN MIT
EINER PRODUKTIONSBASIS IN
UNGARN
Richter Gedeon, EGIS (Servier),
TEVA, Sanofi, GlaxoSmithKline
UNTERNEHMEN MIT REGIONALEN VERTRIEBSZENTREN
Pfizer, AstraZeneca, Mylan, Sanofi,
Janssen-Cilag
Budapest
Quelle: HITA, 2014
MEDIZINTECHNIK-UNTERNEHMEN
MIT PRODUKTIONSTÄTIGKEITEN
IN UNGARN
Coloplast, GE Healthcare, B.Braun,
BD, Hoya, Sauflon, Merck
19
20
Leitfaden für Investitionen in Ungarn 2014
Leitfaden für Investitionen in Ungarn 2014
Interview mit Erik Bogsch, CEO, Richter Gedeon Nyrt.
Das Flaggschiff
der ungarischen
Pharmaindustrie
Richter Gedeon Nyrt. ist ein auf Innovationen
bauendes, spezialisiertes Pharmaunternehmen
mit ungarischer Zentrale. Sie ist eines der größten
mittelosteuropäischen Pharmaunternehmen, das
sich auch in Westeuropa eine direkte Marktpräsenz ausgebaut hat. 2013 erzielte das über einen
Börsenwert von 2,8 Milliarden Euro verfügende
Unternehmen einen konsolidierten Umsatz von
1,18 Milliarden Euro. Die Produktpalette von
Richter umfasst fast alle wichtigen therapeutischen Bereiche – Arzneimittel für Gynäkologie,
das zentrale Nervensystem, das kardiovaskuläre
System und das Verdauungssystem, Muskelrelaxanzien. Bei dem über das größte Forschungsund Entwicklungszentrum Mittelosteuropas
verfügenden Unternehmen ist die Grundlagenforschung auf Erkrankungen des zentralen Nervensystems gerichtet. Durch ihre allgemein anerkannten Erkenntnisse in der Steroidchemie und
die dem Gesundheitsschutz von Frauen dienende,
umfassende Produktpalette liegt Richter auf dem
Gebiet der Gynäkologie an der Weltspitze. Die
Gesellschaft wendet auch erhebliche Ressourcen
für die Entwicklung von Biosimilars auf.
Welches sind Ihrer Meinung nach die Faktoren, die
bei der Entscheidung eines ausländischen Unternehmens für eine Investition in Ungarn die größte
Rolle spielen? Was für ein Investitionsstandort ist
Ungarn aufgrund Ihrer ausländischen Investitionserfahrungen im Vergleich der Regionen?
Vereinfacht gesagt unterscheiden wir zwei verschiedene ausländische Unternehmen: die Unternehmen, die
das Gewähren von auf den lokalen Markt orientierten
Geschäfts-oder infrastrukturellen Leistungen zum Ziel
haben bzw. Die Unternehmen, welche die Auslagerung
einzelner Produktions- oder Dienstleistungseinheiten von
global produzierenden Unternehmen anstreben. Für beide
Unternehmen ist die Überschaubarkeit des Regulierungsund Genehmigungsumfeldes bzw. eine wettbewerbsfähige
Steuerzahlung (Körperschafts-, Gewerbe-, Einkommensteuer) wichtig. Für die Dienstleistungsunternehmen ist
außerdem die Größe und Dynamik des lokalen Marktes bzw. eine Begrenzung des Wettbewerbs besonders
wichtig. Für die globalen Erzeugnisproduzenten sind die
Wettbewerbsfähigkeit der Arbeitskosten, ein akzeptables
Niveau der Industriekultur, gute logistische Verbindungen und eine F+E- oder Exportförderung entscheidend.
Aufgrund des Dargelegten ist Ungarn für die Unternehmen, die Dienstleistungen für den lokalen Markt anbieten
wollen, heute nicht attraktiv genug. Das Land ist jedoch
ausgesprochen attraktiv für Unternehmen, die einen
neuen Standort für einzelne global oder im europäischen
Rahmen verrichtete Produktions- oder Dienstleistungstätigkeiten suchen.
Wie sieht das Geheimnis einer erfolgreichen
Tätigkeit in Ungarn aus? Welche
Entwicklungsmöglichkeiten gibt es für Richter?
Engagement der Mitarbeiter, stabile Eigentümerstruktur,
Präferieren von Innovationen und Marketingorientierung.
Richter arbeitet konsequent an der Realisierung seiner
Strategie, in deren Ergebnis in mehreren Therapiebereichen (Gynäkologie, zentrales Nervensystem, Onkologie) ein
spezielles und global wettbewerbsfähiges Produktportfolio
geschaffen wurde.
Richter betreibt eine bedeutende F+E-Tätigkeit in
Ungarn. Wie sehen Sie die Entwicklung der F+EInvestitionen in Ungarn in der nächsten Zeit?
Wenn das die F+E-Tätigkeiten fördernde gegenwärtige
Regulierungsumfeld erhalten bleibt, stehen die Chancen
gut, dass die ungarischen Unternehmen noch mehr Geld
in Forschung und Entwicklung investieren bzw. das Land
neue F+E-intensive Investitionen anzieht. Dabei ist die
Verbesserung der Attraktivität und Qualität der naturwissenschaftlichen Ausbildung auf Mittel- und Hochschulebene von entscheidender Bedeutung.
Wie sehen Sie als ungarisches Großunternehmen
die Chancen für die Expansion eines ungarischen
Unternehmens im Ausland?
Für ungarische Unternehmen bedeutet das Fehlen von Inlandskapital ein Hindernis. Für ungarische Unternehmen,
die expandieren möchten, ist es eine wichtige zu lösende
Aufgabe, genügend Kapital für die internationale Expansion zusammen zu bringen und zugleich die Kontrolle über
das Unternehmen nicht zu verlieren. Das konnte Richter so
lösen, dass der ungarische Staat einen 25 %igen Anteil an
der Firma hielt, während die zur internationalen Expansion
notwendigen Beträge in erster Linie durch Kapitalerhöhungen gesichert wurden.
IKT-SEKTOR
D
er ungarische IKT-Sektor,
der die Bereiche Telekommunikation, IT-Outsourcing, IT-Services und
Produktion von Soft-und Hardware
umfasst, ist in den letzten Jahren
schnell gewachsen. Die Region ist
führend im Bereich der computertechnischen Fertigung und Herstellung von Anlagen des Kommunikationswesens.
Der IKT-Sektor war eine der Branchen, die auch während der Wirtschaftskrise durch stetiges Wachstum
gekennzeichnet war. Zurzeit sind rund
150.000 Arbeitnehmer unmittelbar im
Sektor tätig.
Die wichtigsten globalen SoftwareEntwickler und Hardware-Hersteller
sind in Ungarn präsent. Die Hardwareproduktion konzentriert sich auf
Mittelungarn: das IBM-Werk befindet
sich in Vác. Die meisten großen
Software-Unternehmen haben sich
in Budapest niedergelassen. Viele ITUnternehmen betreiben TechnologieService-Center und es wurden viele
FuE-Aktivitäten hierher verlagert.
Die IKT-bezogene Forschung und
Entwicklung beläuft sich auf mehr
als ein Viertel der gesamten FuE-
Ausgaben des Landes. Ungarn hat sich
zu einem regionalen Zentrum für die
Softwareentwicklung einschließlich
prozessüberwachender Software,
Spielprogramme und geographischer
Informationstechnologie, vor allem
für Autonavigationssysteme („satnav“), entwickelt. Ungarische Software-Entwickler haben internationale
Erfolge in verschiedenen Bereichen
wie Virenschutz, Bioinformatik und
IT-Sicherheit erzielt. Die Anwesenheit und die Geschäftserfolge von
Unternehmen wie Ericsson, Oracle
und Gameloft liefern weitere Beweise
dafür, dass Ungarn hochqualifizierte
Arbeitskräfte vorweisen kann.
21
22
Leitfaden für Investitionen in Ungarn 2014
Leitfaden für Investitionen in Ungarn 2014
Entdecken Sie die
möglichkeiten im bereich
der ikt in Ungarn
D
er ungarische IKT-Markt (Informationsund Kommunikationstechnologie), der
die Telekommunikation, IT-Dienstleistungen, IT-Outsourcing, Software- und
Hardwareproduktion umfasst, ist in den letzten
Jahren rasant gewachsen. Der IKT-Sektor macht
etwa 10% von Ungarns BIP aus.
Die globalen bedeutenden Marktteilnehmer der
verschiedenen IKT-Segmente sind in Ungarn präsent. Unter den großen internationalen Anbietern,
wie z.B. HP, Oracle, SAP, Ericsson (IT-Dienstleister); Samsung, Flextronics, GE, Nokia (Hersteller);
Vodafone, Deutsche Telekom, Telenor, Invitel
(Telekommunikation) sind viele einflussreiche örtliche IKT-Anbieter und eine neue Generation von
Jungunternehmen der Weltklasse, wie z.B. Prezi.
com, NNG oder Log-me-in aufgetaucht. Viele globale IKT-Unternehmen, wie z.B. IBM, Vodafone, BT,
Deutsche Telekom und Tata haben Ungarn wegen
den hochqualifizierten aber bezahlbaren Arbeitskräften zur Errichtung ihrer Shared Service Center
gewählt und ihre FuE-Tätigkeiten hierher verlagert.
Die IKT-Netzwerke, -anlagen und -dienstleistungen sind unverzichtbar zur Verbesserung der
Lebensqualität, Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und der Effizienz der
Regierung. Die digitale Kompetenz der ungarischen
Bevölkerung steigt kontinuierlich an; die Leute
werden immer offener für neue Technologien und
sind zu Investitionen bereit, um Zugriff auf diese
Technologien zu haben.
In dem Land ist fast jeder Einwohner ein Mobilfunkkunde. Es gibt ungefähr 12 Millionen Verträge
für 10 Millionen Einwohner. Die steigende Marktdurchdringung der Smartphones und Tablets soll
in Ungarn weiter zunehmen, da diese immer mehr
bezahlbar werden; der Wunsch der Verbraucher
nach ständigem Internetzugang scheint, besonders
wegen dem Social-Media-Fieber, nicht nachzulassen. Der Bedarf, Unternehmensanwendungen
auf mobilen Plattformen zu implementieren sowie
die Verbreitung der „bring your own device“-
Initiative tragen zur Erhöhung der Effizienz der
Unternehmen bei. Die zunehmende Nutzung von
Mobilgeräten bedeutet eine höhere Belastung für
die Telekommunikations-Infrastruktur, wodurch
System-Upgrades (d.h. fiber-to-the-premises, LTEEntwicklung) erforderlich werden.
Die ungarische Regierung hat
das vorrangige Ziel,
die Marktdurchdringung von
Breitband-Internetzugängen
zu erhöhen.
Die ungarische Regierung hat das vorrangige
Ziel, die Marktdurchdringung von BreitbandInternetzugängen zu erhöhen. Fast die Hälfte
(49.04%) der privaten Internetanschlüsse sichern
eine Hochgeschwindigkeits-Internetverbindung
(10Mbps), was den EU-Durchschnitt erreicht. Die
Anzahl der Internetverbindungen mit sehr hoher
Geschwindigkeit (30Mbps) liegt sogar weit über
den EU-Durchschnitt. Der Mobilinternet-Markt
ist mit 2,66 Mio. aktiven Verträgen Mitte 2013 ein
leistungsstarker Bereich der Telekommunikationsbranche.
Dem weltweiten Trend der anspruchsvolleren
und erhöhten Kundenbedürfnisse entsprechend
sind die IKT-Dienstleistungen im Land vielfältiger
geworden. Die zunehmenden Entwicklungsmöglichkeiten für IT-Dienstleistungen regen die Telekommunikationsunternehmen dazu an, Grenzbereiche
zu entdecken, wo IT- und Telekommunikationsdienstleistungen gekoppelt werden können. Ein
gutes Beispiel dafür ist Cloud Computing, das die
Perspektive für ein Jahreswachstum von 40-50%
bietet und einen der dynamischsten Sektoren des
ungarischen IKT-Marktes darstellt.
Die neue EU-Förderperiode 2014-2020 bietet
gute Aussichten für IKT-bezogene Entwicklungsprogramme, nämlich für die Entwicklung von
Breitbandzugängen, E-Business und E-Regie-
rung. Die ungarische Regierung sieht die maximale
Ausschöpfung der verfügbaren EU-Mittel (ca. EUR
1 Milliarde für die Periode) als oberstes Ziel. Diesen
Absicht zeigt die Entwicklung der Nationalen Infokommunikationsstrategie für 2014-2020 mit dem Ziel, den
Zugang zum „digitalen Ökosystem“ für die Staatsbürger
weiter zu erweitern.
Ungarn verfügt über hochqualifizierte, flexible, aber
noch bezahlbare Arbeitskräfte in der IKT-Industrie, wodurch das Land einen großen regionalen und globalen
Wettbewerbsvorteil hat. Die Regierung erhöhte wesentlich die Anzahl der staatlich finanzierten Studienplätze
im Bereich der Informationstechnologie, Naturwissen-
schaften und Ingenieurwissenschaften. Es ist ein großer
Erfolg, dass ab 2012 - im Vergleich zu den 21.000
früher verfügbaren Studienplätzen - 31.000 Studenten
diese Hauptfächer studieren können und sichert stabil
und langfristig die Bereitstellung von Talenten.
Die Gesamtheit von verschiedenen Faktoren, also die
talentierten und qualifizierten Arbeitskräfte mit wettbewerbsfähigen Kosten, die Marktwachstumschancen,
die zentral gelegene Infrastruktur der Telekommunikation, Stromversorgung und Büroflächen, die attraktiven EU-Förderungen und staatlichen Beihilfen macht
Ungarn zu einem idealen Standort für Investitionen im
IKT-Sektor.
23
24
Leitfaden für Investitionen in Ungarn 2014
Leitfaden für Investitionen in Ungarn 2014
II. Warum in Ungarn
investieren?
Überblick über die Investitionsanreize in Ungarn
E
iner der wesentlichen
Wettbewerbsvorteile,
den Ungarn im Vergleich
zu anderen Ländern der
Region vorweisen kann, ist das
eindeutige Bekenntnis der Regie-
LEBENSMITTELINDUSTRIE
O
bwohl der Anteil der
Lebensmittelindustrie am
Output der ungarischen
Industrie in den letzten 8
– 10 Jahren abgenommen hat, ist die
lebensmittelverarbeitende Industrie
immer noch einer der wichtigsten
Bereiche. Im Jahr 2012 betrug die
Anzahl der im Lebensmittelsektor
beschäftigten Personen 126.000.
Die Exporteinnahmen sind unerlässlich für Ungarns gesamte Handelsbilanz. Ungarn ist der einzige
Netto-Exporteur von Agrar- und
Lebensmittelerzeugnissen in der CEERegion. Dieser Industriezweig trägt 8%
zu den Ausfuhren des Landes bei. Die
meisten Lebensmittelunternehmen
(über 85%) sind Mikrounternehmen,
die weniger als 10 Leute beschäftigen.
Der Anteil an ausländischem Kapital in
diesem Sektor beträgt 47%. In der un-
garischen Lebensmittelindustrie zeigen
die Fleisch-, Kaffee- und Teeverarbeitung sowie die Herstellung von Erfrischungsgetränken den höchsten Anteil
von ausländischen Direktinvestitionen.
Der Sektor wird von multinationalen
Unternehmen dominiert, die z.B. in der
Pflanzenölverarbeitung, Herstellung
von Süßwaren und Snacks tätig sind.
Es gibt insgesamt mehr als 200 große
Lebensmittelerzeuger, von denen 2/3
in ausländischen Händen liegen. Die
großen Lebensmittelerzeuger verwenden vorrangig ungarische Rohmaterialien. Ausländische Unternehmen haben
auch gerne in die Verarbeitung und
Konservierung von Obst und Gemüse
und die Herstellung von Heimtierfutter
investiert. Zu den wichtigsten ausländischen Investoren gehören Bonduelle,
Bunge, Givaudan, Globus, Mars, Nestlé, POPZ und Unilever. 2012 vertrat die
In der ungarischen
Lebensmittelindustrie
zeigen die Fleisch-,
Kaffee- und
Teeverarbeitung sowie
die Herstellung von
Erfrischungsgetränken
den höchsten Anteil von
ausländischen
Direktinvestitionen.
Lebensmittelindustrie 2,4% der ausländischen Direktinvestitionen in Ungarn.
Dieser Anteil stieg 2013 durch weitere
Neuinvestitionen und Reinvestitionen
von internationalen Unternehmen an.
Obwohl die Akteure in dieser
Industrie im ganzen Land verteilt
sind, sorgt speziell das breite Angebot
an Ressourcen für eine Konzentration in den Regionen Zentralungarn,
Nördliche und Südliche Tiefebene und
Zentral-Pannonien.
rung, wirtschaftliche Prozesse
zu vereinfachen und die Wettbewerbsfähigkeit sowohl kleiner
und mittelständischer als auch
großer Gesellschaften durch ein
breites Spektrum zur Verfügung
stehender Investitionsanreize zu
erhöhen.
Investoren, die nach Ungarn kommen oder hier expandieren, stehen
sowohl rückzahlungspflichtige als auch
nicht rückzahlungspflichtige Subventionen zur Verfügung. Die Subventionen
für Investitionen umfassen monetäre
Subventionen (entweder gespeist von
der Ungarischen Regierung oder aus
EU-Fonds), steuerliche Anreize, Niedrigzinsdarlehen sowie die Möglichkeit,
Grundstücke kostenlos oder zu verminderten Preisen zu erwerben.
2014 ist ein Jahr der Veränderungen bezüglich der Subventionen
sowohl in der Europäischen Union
als auch in Ungarn: für den Zeitraum
zwischen 2014 und 2020 werden
neue Regelungen in Kraft treten und
neue Mittel zur Verfügung stehen. Da
die ungarischen Vorschriften zu den
Subventionsmöglichkeiten auf die
EU-Regelungen zu staatlichen Beihilfen abgestimmt sind, sind bedeutende Änderungen, ausgelöst durch
die von der Europäischen Kommission initiierte Modernisierung des
staatlichen Beihilfesystems, in der
nächsten Periode zu erwarten. Die
meisten EU-Regelungen sind noch
nicht endgültig und werden für die
nächste Programmperiode ab dem 1.
Juli 2014 in Kraft treten.
2014 ist ein Jahr der
Veränderungen
bezüglich der
Subventionen sowohl in
der Europäischen Union
als auch in Ungarn
25
26
2013 októberében az Európai
In October 2013, the European
Bizottság meghosszabbította
Commission extended the duration
Magyarország
of Hungary’s regional aid map
Leitfaden für Investitionen
in Ungarn 2014 2013. december 31én lejáró regionális támogatási
from 31 December 2013 to 30 June
térképét 2014. június 30-ig. Ezzel
2014. This means that incentives
lehetőség nyílik 2014. június 30-ig a
for investment projects in Budapest
budapesti beruházások támogatására,
may be provided until 30 June 2014,
illetve Pest megyében egységes 30%
and the aid intensity rate for Pest
maximális támogatási intenzitás
county will remain at the maximum
(2007-2013 im Vergleich
2014-2020)
marad zu
érvényben.
Fontos kiemelni,
of 30%. It is important to note that,
hogy 2014. július 1-jétől Budapest
from 1 July 2014, Budapest and
(bei Überschreiten
dercounty
50 Mio. Eurodie Beihilfeintensität
oder 20 municipalities
ie maximal
zur Verfügung
és Pest
megye bizonyos
települései um 10certain
in Pest
Grenze)
niedriger:
50% der auf der
Prozentpunkte
erhöhen. will no longer
stehenden
Beträge
an jogosultak
nem
lesznek
regionális
be entitled
to receive
Landkarte
dargestellten
meisten wird die zentralungaregionalen
Förderungen
jogcímű
támogatásraAm
(például
regional aid regionalen
(e.g. investment
subsidy,
Beihilfeintensität
stehen
rischefejlesztési
Region durch die Änderungen
werden beruházási
abhängig von támogatás,
der
developmentmaximalen
tax incentive),
and
adókedvezmény),
maximum
rate for
füraid
denintensity
Anteil des Investitionswerbetroffen,Középwo die regionale the
Beihilfeingeographischen Lage
festgestellt. Die illetőleg
és Nyugat-Dunántúl
maximális
tes zwischenand
EURWestern
50 und 100 Mio.
tensität
ab dem 1. Juli 2014Central
abhängigTransdanubia
für die Periode 2007-2013
festgelegte
támogatási
5-5zwischen 0% und 35%
Transdanubia
be reduced
by34%
5 der
zurwill
Verfügung,
während
vom Ort
variieregionale Beihilfeintensität
ist bisintenzitása
csökkenni
fog.
percentage
point.
maximalen Beihilfeintensität auf den
ren wird. In
Budapest, wie in
den anzum 30. Juni 2014 százalékponttal
gültig, d.h. sie
Investitionswert
von über
deren Hauptstädten der Region
(z.B.
betrifft die Beihilfen, die vor dem 30.
The following
figure
gives a summary
ofEUR 100
Mio. entfallen.
Bratislava,
Prag) wird
Juni 2014 gewährt A
werden.
2007–2013-as költségvetési
időszakra
vo-die Intensität
the regional differences
between the aid
natkozó
térkép
és a 2014–2020- 0%
Bei der budgetary
Berechnung
des maximal
der Investitionsbeihilfen
betragen.
Die Intensität wird
sich abtámogatási
dem
map
for the 2007–2013
period
as költségvetési
időszakra
kialakított,
az
and the plan for
the 2014–2020
möglichen
Betragsbudgetary
an regionaler
In der
Programmperiode
2014-2020
1. Juli 2014 mit Ausnahme
der
Európai
Bizottsághoz benyújtott
period
submittedmüssen
to the European
Förderung
sämtliche regiowerden diekoncepció
Ausbildungs- und
F&E-that was
weniger entwickelten
Regionen
egyes
régiókra
vonatkozó
eltéréseit
az alábbi weiterhin
Commission:
nale Subventionen – einschließlich
Beihilfen
für Budapest
zur
(wo eine Beihilfeintensität von 50%
ábra
Geldzuwendungen, steuerlicher Entbeibehalten wird) in
denfoglalja
meistenössze: Verfügung stehen.
lastungsanreize, etc. – berücksichtigt
Die maximal erhältliche Höhe der
Regionen ändern. Klein- und
mittelständische Unternehmen können Förderung liegt bei Grossinvestitionen werden.
Regionális támogatási intenzitások maximuma Magyarországon*
Intensität der Fördermittel nach Regionen D
Maximale Intensität
der Fördermittel
nach Regionen in Ungarn
Budapest
2007–2013
2014–2020
10%
0%
Nordungarn
40%
35%
30%
25%
Zentral-Pannonien
30%
0%
50%
50%
Nördliche Tiefebene
Zentral-Ungarn
West-Pannonien
(mit Ausnahme von Budapest)
50%
50%
*Die Beihilfeintensität ist von dem
Umfang der Investition, bzw. davon
abhängig, ob der Investor ein klein- oder
mittelständisches Unternehmen
ist. Die Beihilfeintensität fällt bei kleinen
Südliche Tiefebene
Unternehmen ist um 20 Prozentpunkte,
bei mittelständischen Unternehmen um 10
Prozentpunkte höher aus.
**Die Beihilfeintensität in Zentralungarn
Süd-Pannonien
beträgt 0%, mit Ausnahme von
* Az intenzitás mértéke függ a beruházás méretétől és a beruházó kis- és középvállalkozás státuszától. Kisvállalkozások
esetében
míg a
einigen Ortschaften
mit20,
einer
középvállalkozások esetében 10 százalékponttal magasabb az intenzitás.
Beihilfeintensität von 20% oder 35%.
50%
50%
Quelle: PwC
20%, 35%**
50%
50%
** Közép-Magyarországon az intenzitás 0%, azonban egyes településeken elérhető 20%, illetve 35%-os intenzitás.
*Aid intensities depend on the size of the investment and whether the investor is a small or medium-sized enterprise. Aid intensity is 20
percentage point higher in the case of small businesses and 10 percentage point higher in the case of medium-sized enterprises.
** Aid intensity for Central Hungary is 0%, except for certain certain municipalities with an intensity of 20% or 35%.
Leitfaden für Investitionen in Ungarn 2014
Nicht rückzahlungspflichtige monetäre Beihilfen
1. Aus dem ungarischen
Staatshaushalt finanziert:
im Rahmen einer
Regierungsentscheidung
erzielbare Beihilfen (“VIPSubventionen”)
werden. Das nach dem 30. Juni 2014
verfügbare „VIP“-Programm wird den
neuen EU-Regelungen angepassten
Gesetzen unterliegen. Nachfolgend
fassen wir die bis zum 30. Juni 2014
gültigen Regelungen zusammen.
Die in Geldmitteln gewährten Subventionen für Investitionen konzentrieren sich auf die Unterstützung der
Ingangsetzung von Investitionen (d.h.
Kauf von Vermögensgegenständen,
Erstellung von Gebäuden, usw.), die
Schaffung neuer Arbeitsplätze und
die Ausbildung von Arbeitnehmern.
„VIP“-Subventionen für Investitionen
können nach den derzeit gültigen
Regelungen bis 30. Juni 2014 gewährt
1.1. „VIP“-Subvention
für Investitionen
Die ungarische Regierung bietet eine
„VIP“-Subvention für Investitionen
über EUR 10 Mio. an. Dabei ist die
Bewilligung von der Anzahl der neu
geschaffenen Arbeitsplätze, vom Zweck
und dem Ansiedlungsort der Investition abhängig. Die Bedingungen der
VIP-Subventionen werden während der
Verhandlungen zwischen dem Investor
Übersicht über die Intensität der Fördermittel
in Zentralungarn für die Periode 2014-2020
1. Abony
2. Alsónémedi
3. Áporka
4. Aszód
5. Bag
6. Bernecebaráti
7. Cegléd
8. Csemő
9. Dabas
10. Domony
11. Dömsöd
12. Dunaharaszti
13. Ecser
14. Érd
15. Farmos
16. Felsőpakony
17. Galgagyörk
18. Galgahévíz
19. Galgamácsa
20. Gödöllő
21. Gyál
22. Gyömrő
23. Halásztelek
24. Hévízgyörk
25. Iklad
26. Ipolydamásd
27. Ipolytölgyes
28. Jászkarajenő
29. Kartal
30. Kemence
31. Kiskunlacháza
32. Kisnémedi
33. Kocsér
34. Kóspallag
35. Kőröstetétlen
36. Letkés
37. Lórév
38. Maglód
39. Makád
40. Márianosztra
41. Mikebuda
42. Monor
43. Nagybörzsöny
44. Nagykáta
45. Nagykőrös
46. Nagytarcsa
47. Nyársapát
48. Ócsa
49. Örkény
50. Pécel
51. Perőcsény
52. Péteri
53. Piliscsaba
54. Pilisjászfalu
55. Pilisvörösvár
56. Püspökhatvan
57. Püspökszilágy
58. Ráckeve
59. Solymár
73
82
27
36
6
51
20%
30
35%
43
26 40 34
63
86
64
84
79
56
32 57 17
80
54
10
53 55
85
19
25 4
5
20
59
29
24
18
75
81
46
50
13 38
14
83
23 62
12
21
2
60
22
78
71
37 61
39
76
31
60. Szentmártonkáta
61. Szigetbecse
62. Szigetszentmiklós
63. Szob
64. Szokolya
65. Táborfalva
66. Tápióbicske
67. Tápiógyörgye
68. Tápióság
67
77
7
9
1
41
49
11
69
70
48
3
58
15
66
42
16
44
68
52
72
8
47
74
35
65
69. Tápiószele
70. Tápiószentmárton
71. Tápiószőlős
72. Tatárszentgyörgy
73. Tésa
74. Törtel
75. Tura
76. Újhartyán
77. Újszilvás
45
78. Üllő
79. Vác
80. Váckisújfalu
81. Valkó
82. Vámosmikola
83. Vecsés
84. Verőce
85. Verseg
86. Zebegény
28
33
Quelle: PwC
und den ungarischen Behörden festgelegt. Liegt die Investition zwischen EUR
10 Mio. und EUR 25 Mio., untersuchen
die ungarischen Behörden, inwieweit
das Projekt aus den dafür zur Verfügung stehenden EU-Fonds unterstützt
werden kann. Beihilfen können bei
der Ungarischen Agentur für Außenwirtschaft und Investitionsförderung
(HITA) in englischer oder ungarischer
Sprache beantragt werden.
Die wesentlichen Subventionen für
Investitionen werden für die verarbeitende Industrie (Neugründungen auf
der „Grünen Wiese“, Erschließung von
Altgelände oder Kapazitätserweiterung),
für Shared Service Center („SSCs“), für
Forschung und Entwicklung gewährt.
Seit der Einführung der „VIP“Subvention 2004 haben bereits 94
Gesellschaften Investitionshilfen durch
den ungarischen Staat erhalten. Diese
Gesellschaften haben Investitionen mit
einem Gesamtwert von mehr als HUF
2.211,05 Milliarden (ca. EUR 8,5 Mrd.)
ausgeführt und dabei insgesamt etwa
39.000 neue Arbeitsplätze geschaffen.
Die ungarische Regierung entschied,
den Unternehmen insgesamt HUF
174,8 Milliarden (ca. EUR 582,9 Mio.)
zu gewähren, die in Tranchen je nach
Projektfortschritt ausgezahlt wird.
Eine große Zahl an Projekten wurde
in Budapest, Zentral-Pannonien, Nordungarn und der Nördlichen Tiefebene
angesiedelt. Aufgrund einiger sehr
großer Investitionen war das gesamte
Investitionsvolumen in Zentral-Pannonien und der Südlichen Tiefebene
besonders hoch.
• Investitionen im Bereich der
verarbeitenden Industrie
Investoren können eine VIP-Subvention beantragen, wenn sie 50-100, oder
bei Großinvestitionen in einem Wert
von mehr als EUR 50 Mio. 100-200
neue Arbeitsplätze schaffen, abhängig
von der Region, in der die Investition
verwirklicht wird.
Beihilfefähige Kosten im Bereich
der verarbeitenden Industrie sind
beispielsweise die Kosten des Grundstückserwerbs, Baukosten oder
Mietkosten von Gebäuden, Kosten der
Infrastruktur, der Erwerb neuer Ausstattung und Maschinen, Kosten von
immateriellen Vermögensgegenständen und dergleichen. Der Investitions-
27
28
Leitfaden für Investitionen in Ungarn 2014
zeitraum wird vom Investor bestimmt
und dauert gewöhnlich höchstens fünf
Jahre. Der Verpflichtungszeitraum
fängt nach Fertigstellung der Investition an und beträgt fünf Jahre bei Großunternehmen, drei Jahre bei KMUs.
• F&E Investitionen
Die ungarische Regierung legt
besonderen Wert auf die Förderung
der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten und -investitionen. Wegen
des in Ungarn zur Verfügung stehenden hohen akademischen Niveaus ist
dieses Land ein attraktives Umfeld für
multinationale Konzerne (z.B. Telekommunikationsunternehmen, Automobilindustrie, usw.). Oft kooperieren
diese mit ungarischen Hochschulen
im Rahmen von Forschungsprojekten
und bauen dadurch ihre F&E-Kapazitäten in der Region aus.
Bei F&E-Investitionen gilt die
Schaffung von mindestens 10 neuen
Arbeitsplätzen im Bereich der F&ETätigkeiten als Voraussetzung für die
Bewilligung einer “VIP”-Investitionssubvention.
• Shared Service Center (SSCs)
Die Anzahl der Anfragen sowie
die Expansion bereits bestehender
Unternehmen sind ein Beweis für die
Anziehungskraft des Landes. Zahlreiche Unternehmen, die ihre weltweiten Aktivitäten durch Business
Process Outsourcing und SSCs rationalisieren wollen (z.B. IBM, Vodafone, BP, Morgan Stanley, usw.), haben
bereits attraktive Standorte und
produktive Arbeitskräfte in Ungarn
Die wichtigsten Argumente für eine Investition im ungarischen
Dienstleistungssektor • Verfügbarkeit von Facharbeitern
• Kostenersparnisse
• Kulturverträglichkeit und Sprachkenntnisse
• Erfahrungen im Bereich der spezifischen Back-Office Tätigkeiten oder
Dienstleistungen
• Verfügbarkeit der technologischen
und sonstigen Infrastruktur
• Geschäftliche Sicherheit und starke
Regelung zum geistigen Eigentum
FuEuI im
Mittelpunkt
D
ie ungarische Regierung betont regelmäßig die Wichtigkeit der FuEuIEntwicklung im Land, um das europäische Niveau zu erreichen. Die
neuesten Entwicklungen haben ergeben, dass der Europäische Innovationsanzeiger das Budapester Gebiet hinsichtlich des Innovationsvermögens als den europäischen Standards entsprechend beurteilt hat, obwohl es noch
in allen Regionen des Landes Verbesserungsmöglichkeiten gibt. Generell ist ein
positiver Trend bei den Gesamt-FuE-Aufwendungen zu beobachten; die FuE-Ressourcen der Unternehmen erhöhen sich schnell und überschreiten die öffentlichen
Ausgaben.
2012 betrugen die FuEuI-Aufwendungen HUF 336 Milliarden in Ungarn. Diese
Summe macht 1,2% von Ungarns BIP aus. Die 2013 veröffentlichte Nationale
FuEuI-Strategie strebt in den kommenden Perioden wesentlich höhere Innovationsaufwendungen, d.h. 1,8% des BIP bis 2020 und 3% des BIP bis 2030, an.
Einige der Zielsetzungen der Strategie bis 2020:
• Beitritt von neuen FuE-Innovationszentren der Innovationselite der Welt
• Errichtung oder Verstärkung von globalen FuE-Zentren von Unternehmen
durch Förderung
• Verwirklichung der globalen Markterwartungen von wachstumsorientierten,
auf FuE eingestellten KMUs
• Förderung von innovativen Jungunternehmen
Die steigende Anzahl der FuE-Zentren in den letzten Jahren ist ein Beweis für
die Entwicklung. Die Jahre zwischen 2006 und 2012 zeigten ein Wachstum von
ungefähr 19%, was 574 neu gegründeten FuE-Zentren entspricht.
Nur 29% der ungarischen Unternehmen verfügen über ein FuE- oder Technologiezentrum (im Vergleich zu dem internationalen Anteil von 42%). Sie schließen
vielmehr Forschungspartnerschaften ab: über 73% der Unternehmen haben einen
akademischen FuE-Partner (ein Universitäts- oder öffentliches Forschungszentrum).
Die ungarische Regierung befürwortet die Verstärkung der Zusammenarbeit
zwischen Forschungszentren mit multinationalem Hintergrund, den einheimischen
Universitäten und den KMUs, die im Bereich der FuE tätig sind.
Zur Bewahrung der prominenten Stellung der ungarischen FuE-Zentren von multinationalen Unternehmen im internationalen Wettbewerb wird die Verfügbarkeit
der hochqualifizierten Arbeitskräfte gewährleistet. Für dieses Ziel sichert das ungarische Bildungswesen eine Bildung von hoher Qualität sowie eine offene Zusammenarbeit und Partnerschaft zwischen den Unternehmen und den Universitäten.
Ungarn strebt an, die zur Verfügung stehenden Ressourcen so weit wie möglich
auszuschöpfen, um den EU-Durchschnitt im Bereich der FuE-Investitionen zu
erreichen. Die Regierung beabsichtigt, die umfangreichsten Möglichkeiten anzubieten, um die FuE-Tätigkeiten der Unternehmen zu entwickeln.
Wie Zoltan Cséfalvay, Staatssekretär des Wirtschaftsministeriums erklärte:
„auf Ungarn kommt eine Entwicklungsphase bezüglich des FuE-Sektors zu; die
Regierung plant, ungefähr 10% der EU-Mittel, d.h. ca. HUF 700 Milliarden aus der
EU-Programmperiode 2014-2020 für FuE auszugeben.“ Neben den EU-Mitteln
stehen Beihilfen auch von Staatshaushalt in Form einer Bargeldförderung oder
einer Steuererleichterung zur Verfügung.
gefunden. 2013 haben sich folgende
Unternehmen für Investitionen oder
die Erweiterung ihrer bestehenden
Tätigkeiten in Ungarn entschieden:
Computacenter, Greif, Systemax, IT
Services und Morgan Stanley.
Bei der Errichtung oder Erweiterung von Shared Service Center sind
im Allgemeinen mindestens 100 neue
Arbeitsplätze und in Zentralungarn
mindestens 200 neue Arbeitsplätze zu
schaffen, um eine “VIP”-Investitionssubvention beantragen zu können.
Bei der Inanspruchnahme der “VIP”Investitionssubvention zur Errichtung
oder Erweiterung von SSCs werden
24 Monatslöhne und Sozialabgaben
der neuen Angestellten, die innerhalb
von drei Jahren eingestellt werden, als
beihilfefähige Kosten berücksichtigt.
Leitfaden für Investitionen in Ungarn 2014
Schnell wachsender und
leistungsfähigster Sektor
D
ie ersten regionalen Servicezentren tauchten in Ungarn
am Ende der 1990er Jahre
auf. Heute gibt es ungefähr
80 Shared Service Center (SSC) in
Ungarn, die über 30.000 Arbeitnehmer
beschäftigen. SSCs haben sich im Land
als sehr erfolgreich erwiesen. Globale Unternehmen wie Exxon Mobile,
British Petrol, Vodafone, IBM, Morgan
Stanley, Citibank, British Telecom
and Diageo betreiben ihre Zentren in
Ungarn. Die SSC-Industrie ist zu einem
der am schnellsten wachsenden und
leistungsfähigsten Sektoren der ungarischen Wirtschaft geworden.
Eine 2013 durchgeführte umfassende und repräsentative Umfrage von
PwC zeigte, dass die SSC-Leiter sehr
zufrieden mit ihren ungarischen Zentren sind: sie haben die ursprünglichen
Zielsetzungen erfüllt und die Errichtung
eines Zentrums in Ungarn hat sich als
die richtige Entscheidung erwiesen.
Wenn die befragten Unternehmen
jetzt zu entscheiden hätten, würden sie
erneut Ungarn als Standort für ihre SCC
wählen. Laut der Ergebnisse der Umfrage sind die Kunden und Mitarbeiter
weitgehend zufrieden. Noch wichtiger
ist, dass die befragten Zentren weitere
Expansion und weiteren Zuwachs in der
nahen Zukunft in dem Land vorhaben.
Die wichtigsten Kriterien der Standortwahl für ein SSC stimmen generell
weltweit überein: relativ niedrige
Arbeitskosten und die Verfügbarkeit
von qualifizierten Arbeitskräften sind
die entscheidenden Faktoren. Die Infrastruktur und das Wirtschaftsumfeld
des Landes spielen auch eine wichtige
Rolle bei Investitionsentscheidungen.
Obwohl die Lebensqualität und andere
subjektive Elemente von geringerer
Bedeutung sind, können diese den
wahren Unterschied ausmachen,
wenn ähnliche Länder und Standorte
Kopf-an-Kopf im Wettbewerb stehen.
Ungarn nimmt aus all diesen Aspekten
eine starke Wettbewerbsposition ein.
Bei dem Vergleich zwischen ihrem
derzeitigen Standort und anderen
Geschäftssitzen haben SSC-Leiter
Ungarn in vielen Aspekten vorteilhafter
als andere Länder gefunden. Zu diesen
Aspekten zählen die Verfügbarkeit
von Arbeitnehmern mit hohem Bildungsniveau sowie die Mentalität, die
Einstellung, die Problemlösungsfertigkeiten, die kulturelle und sprachliche
Diversität der im Sektor beschäftigten
Arbeitskräfte. Ungarns IT-, Telekommunikations- und Logistikinfrastruktur wurden auch sehr positiv bewertet.
Ein anderer wichtiger Aspekt ist, dass
die ungarischen SSC sehr erfolgreich
gewesen sind und sehr positive Ergebnisse erreicht haben aufgrund der Qualität, der Fähigkeit, Tätigkeiten schnell
auf andere Standorte zu verlagern und
dadurch die Qualität und Effizienz
der Abläufe zu verbessern sowie der
hohen Zufriedenheit der Kunden.
Ungarn hat sich als idealer Standort
für SSCs erwiesen, die komplexe und
wertvolle Dienstleistungen erbringen.
Eine andere erwähnenswerte wichtige Entwicklung ist die zunehmende
Komplexität der angebotenen Dienst-
leistungen. Die frühere Vorstellung,
dass SSCs hauptsächlich einfache,
standardisierte, geringwertige Dienstleistungen auf der Transaktionsebene
anbieten, gilt für Ungarn nicht mehr.
Die Zentren, die früher in erster Linie
relativ einfache finanzielle Dienstleistungen anboten, handhaben zahlreiche
komplexe Abläufe, wie z.B. Group
Treasury, externe Berichterstattung,
IT, HR und Finanzmodellierung. Viele
Tätigkeiten wurden von den Hauptsitzen der Gruppen nach Ungarn
verlagert: eine Entwicklung, die sich
vor zehn Jahren nur wenige hätten
vorstellen können. Dies hätte ohne die
starke, zuverlässige und konsistent
hohe Leistung der ungarischen SSCs
nicht passieren können.
Obwohl die Mehrheit der SSCs zurzeit in Budapest zu finden ist, nimmt
die Anzahl der auf dem Land errichteten Zentren ständig zu. Die größeren
Städte mit eigenen Universitäten, wie
Debrecen, Szeged und Pécs bieten
exzellente Möglichkeiten für die neuen
Zentren, die junge, ambitionierte, qualifizierte Fachkräfte mit Sprachkenntnissen suchen.
29
30
Leitfaden für Investitionen in Ungarn 2014
Leitfaden für Investitionen in Ungarn 2014
2007 wurden unsere neuen Büros in Budapest und
Debrecen eröffnet. Im Frühling 2008 schlossen wir einen
Subventionsvertrag mit der ungarischen Regierung ab
und noch im selben Jahr erhielt BT für die Errichtung ihres ungarischen Service-Centers auf der LA BAULE World
Investment Conference (WIC) den Preis “Investor des
Jahres“. 2011 betrug die Zahl unserer Mitarbeiter schon
500; 2012 gewannen wir den Preis “Familienfreundlicher
Arbeitsplatz“. Wir beschäftigen zurzeit in Ungarn mehr
als 900 Mitarbeiter und der Bestand wird sich dank des
kontinuierlichen Wachstums bald auf 1000 Mitarbeiter
erhöhen.
Interview mit Andor Faragó, General direktor British
Telecom in
Ungarn
BT (British Telecom) ist einer der weltweit
führenden Anbieter von Informations- und
Kommunikationsdienstleistungen. An die
90. 000 Mitarbeiter rund um den Globus
stützen sich Kunden in mehr als 170 Ländern. Zu seinen Haupttätigkeitsbereichen
gehören die Bereitstellung von vernetzten
IT-Dienstleistungen weltweit; von örtlichen,
nationalen und internationalen Telekommunikationsdienstleistungen für die Nutzung
zuhause, bei der Arbeit und unterwegs; von
Broadband- und Internetprodukten und
-dienstleistungen und gebündelten Festnetzund Mobilprodukten und -dienstleistungen.
Das Büro, das BT 1999 in Budapest eröffnet
hat, kennzeichnet den ersten Vorstoß der Firma in die schnell wachsenden Märkte Zentralund Osteuropas. Die hervorragende Position,
die die Firma heute in der Region einnimmt,
ist das Ergebnis eines fundierten lokalen
Know-hows in Verbindung mit einer breiten
Palette von ICT-Angeboten und starken Partnerschaften mit Lieferanten aus der Region.
2007 verstärkte die Firma ihre Präsenz
durch die Eröffnung ihres Betriebszentrums
Europa mit – laut aktuellen Angaben - mehr
als 900 Mitarbeitern in Budapest und Debrecen. Das hochqualifizierte Personal des
Centers unterstützt 12 europäische Länder.
Der Schwerpunkt liegt auf Kundendienstmanagement, Finanzdienstleistungen,
Dienstleistungserbringung und verschiedenen Support-Dienstleistungen in den Bereichen Handel und Geschäftstätigkeit.
Welche Faktoren waren bei der Entscheidung für Ungarn als Standort des BT-Service-Centers ausschlaggebend?
BT ist seit 1999 in Ungarn vertreten. Unsere Tätigkeit beschränkte sich anfänglich auf die traditionellen Telekommunikations-Geschäftsbereiche
Welche Expansions- und Entwicklungsmöglichkeiten sehen Sie für das ungarische Shared Service
Centre und welche Bedingungen müssten dafür
gegeben sein?
Eine der wichtigsten Bedingungen für weiteres Wachstum
und weitere Investitionen ist die ausreichende Verfügbarkeit qualifizierter Mitarbeiter. Es ist unser gemeinsames
Interesse, im Bereich der Ausbildung und hier besonders
im Bereich Fremdsprachenkenntnisse die Wettbewerbsfähigkeit Ungarns zu erhalten und kontinuierlich zu verbessern. Die meisten weltweit vertretenen Großunternehmen
unterhalten an mehreren geografischen Standpunkten
Mittel- und Osteuropas. Außer unserer Präsenz
in Ungarn und dem Erfolg unserer OffshoringProjekte, die für die Anfangsphase kennzeichnend
waren, haben auch die Verfügbarkeit von gut
ausgebildeten und über ausgezeichnete Fremdsprachenkenntnisse verfügenden Mitarbeitern,
die moderne Infrastruktur sowie auch die positive,
investorenfreundliche Einstellung der ungarischen Regierung und der Behörden von Debrecen
dazu beigetragen, dass sich BT im Jahr 2007 für
Ungarn als Standort ihres Service-Centers Europa
entschieden hat. Für uns ist die Kontinuität unserer Geschäftstätigkeit beziehungsweise unserer
Dienstleistungen von besonderer Bedeutung. Dies
war der Grund dafür, dass wir gleichzeitig zwei Büros an zwei Standorten, in Budapest und Debrecen,
eröffneten und deshalb einige unserer Funktionsbereiche auf beide Standorte verteilt sind.
Welche wichtigen Meilensteine gab es ab
2007?
Center zur Unterstützung von Dienstleistungen und
Geschäftstätigkeiten. Oft ist zu beobachten, dass diese
Center- infolge der Entscheidungen der Unternehmensleitung, welche Tätigkeiten, in welchem Umfang und wo zu
konzentrieren oder wohin zu verlegen sind - zu Konkurrenten werden, obwohl sie im Allgemeinen eine einheitliche
Geschäftsstrategie verfolgen. Es ist deshalb wichtig, dass
die Kosten für Beschäftigung und Geschäftstätigkeit (die
von den Arbeitgebern zu entrichtenden Steuern, Beiträge,
Gebühren, usw) insgesamt im regionalen Vergleich und im
Vergleich mit europäischen Entwicklungsländern wettbewerbsfähig bleiben. Für die Gewinnung von Investoren sind
außerdem vertrauensbildende Faktoren und Maßnahmen
wie Berechenbarkeit und vorausgehende Konsultationen
unverzichtbar.
Was denken Sie über die Investitionsförderungspolitik Ungarns?
Ein wichtiges Ziel ist, dass Ungarn für Investoren attraktiv
bleibt. Weltweit sind sich Unternehmensleiter einig, dass
sich der Schwerpunkt weg vom Krisenmanagement eher
auf solche Maßnahmen verlagert, die ein nachhaltiges
Wachstum zum Ziel haben; meiner Meinung nach sollte
sich die Investitionsförderungspolitik des Landes danach
ausrichten.
31
32
Leitfaden für Investitionen in Ungarn 2014
Leitfaden für Investitionen in Ungarn 2014
und mittelständischen Unternehmen
erhöht werden. Die Ausbildungssubvention ist keine regionale Beihilfe.
Gemäß den neuen EU-Verordnungsentwürfen sind Änderungen
auch bei der Ausbildungsbeihilfe zu
erwarten.
1.3. „VIP“-Subvention zur
Schaffung von Arbeitsplätzen
Die ungarische Regierung gewährt
Subventionen, wenn im Rahmen von
Investitionen, die „VIP“-subventionsberechtigt sind, mindestens 250 neue
Arbeitsplätze in benachteiligten oder
150 Arbeitsplätze in unterentwickelten
Mikroregionen geschaffen werden.
Die maximal erhältliche Subvention
beträgt EUR 3 Mio., abhängig von Ort
und Anzahl der neuen Arbeitsplätze.
1.4. „VIP“-Subvention
zur Errichtung
von Ausbildungsanlagen
„VIP“-Subventionen stehen zur Errichtung von Ausbildungsanlagen und
zur Erneuerung der Ausstattungen für
praktische Ausbildungen zur Verfügung.
Die Subvention steht Unternehmen
offen, bei denen sich die Anzahl der
Berufsschüler, die über einen Ausbildungsvertrag verfügen, im Vergleich zur
durchschnittlichen Schüleranzahl in den
zwei Schuljahren vor dem Einreichen
des Beihilfeantrags um mindestens 50
Personen erhöht.
Der maximal erhältliche Förderbetrag liegt bei EUR 8.000 pro Schüler,
wobei die insgesamt erhaltene Förderung EUR 2 Mio. pro Begünstigten
nicht überschreiten kann.
2. Subventionen aus dem
Innovationsfonds für
Forschung und Technologie
1.2. „VIP“-Subvention
für Ausbildung
Die ungarische Regierung bietet
„VIP“-Subventionen für die Ausbildung
von Arbeitnehmern an neugeschaffenen
Arbeitsplätzen an. Diese Subvention
steht Investoren offen, die mindestens
50 neue Arbeitsplätze schaffen. Der
maximale Betrag der Ausbildungssubvention beträgt EUR 1 Mio., wenn 50
bis 500, und EUR 2 Mio., wenn über
500 neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Sie wird für allgemeine, aber auch
spezifische Ausbildungen gewährt. Die
maximale Förderung beträgt 60% bei
allgemeinen und 25% bei spezifischen
Ausbildungsleistungen. Der maximale
Förderbetrag kann im Falle der Ausbildung von behinderten oder benachteiligten Arbeitnehmern und bei kleinen
Der maximale
Betrag der
Ausbildungssubvention
beträgt EUR 1 Mio.,
wenn 50 bis 500, und
EUR 2 Mio., wenn über
500 neue Arbeitsplätze
geschaffen werden.
Die Fördermittel werden aus dem
ungarischen Staatshaushalt finanziert
und richten sich in erster Linie auf
Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die in weitgehender Zusammenarbeit zwischen Unternehmen,
Universitäten und Forschungsinstitute
durchgeführt werden. Die Subventionen können über ein Ausschreibungsverfahren beantragt werden.
33
34
Leitfaden für Investitionen in Ungarn 2014
Leitfaden für Investitionen in Ungarn 2014
3. Subventionen aus EU-Fonds
Aus den EU-Fonds ergibt sich ein
breites Spektrum an Ausschreibungsmöglichkeiten, zu denen auch Investitionen unter EUR 10 Mio. berechtigt
sein können. Die Bedingungen für den
Antrag, die zeitlichen Voraussetzungen
und der Gesamtbetrag der Subvention variieren von Ausschreibung zu
Ausschreibung. Diese Ausschreibungen
spiegeln die Wichtigkeit wieder, die
Die neue Programm­
periode 2014-2020
Für die Programmperiode 20142020 werden Ungarn neue Mittel
in Höhe von EUR 20,5 Milliarden
zur Verfügung stehen. Die ersten
Ausschreibungen sind im zweiten
Halbjahr 2014 zu erwarten,
nachdem die neuen strategischen
Pläne und Regeln endgültig
ausgearbeitet sind.
Die Zielsetzungen der
nächsten Programmperiode
sind die Erhöhung der
Beschäftigung, Verbesserung
der Wettbewerbsfähigkeit und
der globalen Leistungsfähigkeit
der Unternehmen, Förderung
der FuEuI-Tätigkeiten, sowie
Steigerung der Energie- und
Ressourceneffizienz in den
folgenden Bereichen:
• Wirtschaftliche Entwicklung
und Innovation
• Entwicklung von intelligenten
Verkehrssystemen
• Entwicklung des
Humankapitals
• Umwelt- und Energieeffizienz
• Territoriale Entwicklung und
Stadtentwicklung Die zuständigen Ministerien
werden bei der Verwendung der
in der neuen Programmperiode
2014-2020 verfügbaren Mittel von
dem Büro des Ministerpräsidenten
koordiniert.
Die Anträge sind in ungarischer
Sprache einzureichen. Der
Beihilfevertrag wird auch auf
Ungarisch verfasst.
der Förderung von Forschungs- und
Entwicklungstätigkeiten, der Schaffung
neuer Arbeitsplätze, Umweltinvestitionen und Technologieinvestitionen
eingeräumt werden. (Kleine und
mittelständische Unternehmen werden
hier bevorzugt behandelt.)
Die Programmperiode 2007-2013
nähert sich dem Ende; die verfügbaren EU-Mittel können bis Ende
In der Periode 20142020 stehen Ungarn
neue Mittel offen.
2015 ausgezahlt werden. Ungarn
strebt an, diese Möglichkeit so gut
wie möglich auszuschöpfen. Deshalb
werden einige aus den Mitteln der
Programmperiode 2007-2013 finanzierte Ausschreibungen noch 2014
veröffentlicht werden.
STEUERLICHE ANREIZE
Für geplante Investitionen sind
steuerliche Anreize erhältlich. Die
Anträge müssen vor Projektbeginn an die zuständige Behörde in
Ungarn oder die zuständige EUInstitution übermittelt werden.
Steuererleichterungen
für Entwicklungen
Steuererleichterungen für Entwicklungen können für einen Zeitraum
von 10 Jahren (nach Abschluss der
Entwicklung) über die Erklärung der
Körperschaftsteuer („KSt“) in Anspruch genommen werden und stehen
innerhalb von höchstens 14 Jahren ab
dem Zeitpunkt zur Verfügung, zu dem
die Steuererleichterung zum ersten
Mal geltend gemacht wird.
Die Steuererleichterung kann in
einem Steuerjahr bis zu 80% der zu en­
trichtenden Steuer, jedoch insgesamt bis
zur maximal erhältlichen Beihilfeintensität in Anspruch genommen werden.
Anträge für die Steuererleichterung
müssen beim Wirtschaftsministerium
eingereicht werden. Die ungarische
Regierung kann eine Ausnahmegenehmigung erteilen, falls die kumulierten, zum Anspruch berechtigenden
Kosten der Investition EUR 100 Mio.
überschreiten.
Liegt die Investition unter diesem
Grenzwert, muss der Steuerpflichtige nur das Wirtschaftsministerium
benachrichtigen, bevor die Investition
begonnen wird.
Steuererleichterungen für Investitio­
nen sind erhältlich, wenn u.a.:
• der derzeitige Investitionswert
mindestens HUF 3 Milliarden
(ca. EUR 10 Mio.) [in bestimmten ausgewiesenen Gebieten
mindestens HUF 1 Milliarde (ca.
EUR 3,33 Mio.)] beträgt; oder
• die beihilfefähigen Kosten von
Umweltschutzprojekten, Breitband-Internet-Dienstleistungen,
F&E-Projekten, Film- und
Videofilmherstellungsprojekten
mindestens HUF 100 Mio. (ca.
EUR 0,33 Mio.) erreichen; oder
• das Unternehmen eine Investition durchführt, durch die
neue Arbeitsplätze geschaffen
werden. Als Grundlage zur Berechnung der Höhe der Steuererleichterung bei den Projekten,
die neue Arbeitsplätze schaffen,
dienen 24 Monatslöhne der
neuen Angestellten, die während
der Ausführungsphase und in
den nachfolgenden drei Jahren
beschäftigt werden. Es gibt
keine Beschränkungen für die
beihilfefähigen Kosten oder die
35
36
Leitfaden für Investitionen in Ungarn 2014
Leitfaden für Investitionen in Ungarn 2014
Anzahl der neu geschaffenen
Arbeitsplätze;
Investitionsprojekte sind nur beihilfefähig, wenn
• die Investition der Schaffung
neuer oder der Erweiterung bestehender Anlagen dient; oder
• die Investition eine wesentliche
Änderung der bisherigen Produkte, gewährten Dienstleistungen, oder Produktionsprozesse/
Dienstleistungsprozesse zur Folge
hat (ausgenommen Investitionen
in Grundlagenforschung, angewandter Forschung und experimenteller Entwicklung).
Für Investitionen mit einem Investitionswert von HUF 3 Milliarden (in
bestimmten ausgewiesenen Gebieten
HUF 1 Milliarde) kann die Steuererleichterung unter der Bedingung in
Anspruch genommen werden, dass
in den vier Jahren nach dem Jahr,
in dem die Steuererleichterung zum
ersten Mal bei der Ermittlung der
Steuerbemessungsgrundlage berücksichtigt wird:
• die durchschnittliche Zahl der
Arbeitnehmer sich um mindestens 150 (um mindestens 75
in bestimmten ausgewiesenen
Gebieten) im Vergleich entweder
zum Jahr, bevor die Investition
getätigt wurde, oder zur durchschnittlichen Anzahl der Arbeitnehmer in den drei der Investition vorangegangenen Jahren
erhöht hat (ausgenommen die in
einer ausländischen Niederlassung Beschäftigten); oder
• die jährlichen Lohnkosten den
Mindestlohn, der am 1. Tag des
Steuerjahrs in Kraft war, um das
600-fache (um das 300-fache
in bestimmten ausgewiesenen
Gebieten) übersteigen (ausgenommen der Lohnkosten der in
einer ausländischen Niederlassung Beschäftigten), verglichen
mit entweder den jährlichen
Lohnkosten des Jahres vor
Beginn der Investition oder den
durchschnittlichen jährlichen
Lohnkosten der drei Jahre vor
Beginn der Investition.
Andere Steuererleichterungen
An F&E gebundene Steuererleichterungen
Führt der Steuerzahler selbst F&E-Tätigkeiten durch, kann er diese
von der Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Körperschaftund Gewerbesteuer absetzen. Die direkten Kosten eigener F&EAufwendungen sowie der Wert erworbener F&E-Dienstleistungen
sind von der Steuerbemessungsgrundlage abzugsfähig, wenn sie
nicht mit F&E-Leistungen zusammenhängen, die von einem in
Ungarn ansässigen Steuerzahler, einem privaten Unternehmer oder
der dauerhaften ungarischen Niederlassung einer ausländischen
Gesellschaft erworben wurden.
Ab 2014 können auch verbundene Unternehmen die bei dem
Steuerpflichtigen anfallenden direkten Kosten von F&E-Tätigkeiten im
zwischen den beiden Parteien vereinbarten Verhältnis von dem Gewinn
vor Steuern abziehen.
Steuervorteile für Shared Service Center (SSCs)
Arbeitsplätze, die von SSCs geschaffen wurden, berechtigen die
Betreiber zur Inanspruchnahme von Körperschaftsteuer- und
Gewerbesteuererleichterungen. Für körperschaftsteuerliche
Zwecke kann der Betrag des Steuerabzugs für die Schaffung
neuer Arbeitsplätze, abhängig vom Ort des SSCs, die Lohn- und
Gehaltszahlungen und –abgaben der neu eingestellten Mitarbeiter für
bis zu 12 Monate (50% von 24 Monatslöhnen der neuen Angestellten)
abdecken. Die Berechnungsbasis der Gewerbesteuer kann ebenfalls um
HUF 1 Mio. (ca. EUR 3.333) pro zusätzlichem Mitarbeiter im Jahr der
Anstellung gemindert werden.
Anreize für Film, darstellende Künste
und Mannschaftssport
In Ungarn werden Gesellschaften durch eine Vielzahl an
Steuersparmöglichkeiten ermutigt, Filmproduktionen, darstellende
Künste und gewisse Mannschaftssportarten finanziell zu unterstützen.
Als Sponsoren in diesen Bereichen können Gesellschaften
Steuereinsparungen von bis zu 104,75 % der finanziellen Unterstützung,
die sie Filmemachern, darstellenden Künstlern oder Sportvereinen
zukommen lassen, geltend machen.
III. Wie investiert
man in Ungarn?
1. Errichtung eines Geschäftsbetriebs
I
n Ungarn sind die Regelungen zur Geschäftsgründung
für ausländische Investoren
dieselben wie für ungarische
Bürger und Rechtseinheiten. Nachfolgend haben wir Ihnen die vier
grundlegenden Gesellschaftsformen
in Ungarn dargestellt. Ausländische
Betriebe können ihre Geschäft­
stätigkeit auch in der Form einer
Niederlassung oder Repräsentanz in
Ungarn führen.
Im Frühling 2014 werden neue
Gesetze über die Wirtschaftsgesellschaften in Kraft treten. Die nachstehende Tabelle zeigt die neuen
Regelungen, die auf Gesellschaften,
die nach dem 15. März 2015 gegrün-
det werden, Anwendung finden.
Bestehende ungarische Kommanditgesellschaften haben sich innerhalb von einem Jahr auf die neuen
Regelungen umzustellen, während
Gesellschaften mit beschränkter
Haftung und Aktiengesellschaften
ein Zeitraum von zwei Jahren zur
Umstellung zur Verfügung steht.
Kommanditgesellschaft
(Betéti társaság)
Gesellschaft mit
beschränkter Haftung
(Korlátolt felelősségű
társaság)
Geschlossene
Aktiengesellschaft
(Zártkörűen működő
részvénytársaság)
Offene
Aktiengesellschaft
(Nyilvánosan működő
részvénytársaság)
Wichtigste
Merkmale
• Gesellschaft mit
eigener Rechtspersönlichkeit;
• mindestens ein Gesellschafter mit unbeschränkter Haftung;
• mindestens ein anderer Gesellschafter ist
nur zur Kapitaleinlage
verpflichtet (beschränkte Haftung)
• Gesellschaft mit
eigener Rechtspersönlickeit;
• errichtet mit einer
durch Gesetz vorgeschriebenen Anfangskapitaleinlage;
• die Gesellschafter sind
nur bis zur Höhe ihrer
Kapitaleinlage haftbar
(beschränkte Haftung)
• Gesellschaft mit
eigener Rechtspersönlichkeit;
• errichtet mit Aktienkapital, das sich
aus Aktien in vorher
festgelegter Anzahl
und Nennwert zusammensetzt;
• Einladungen an die
Öffentlichkeit zur
Zeichnung der Aktien
verboten
• Gesellschaft mit
eigener Rechtspersönlichkeit;
• Eine Umgründung in
diese Unternehmensform ist nur für bestehende geschlossene
Aktiengesellschaften
möglich.
• Aktien können nur
öffentlich gezeichnet
werden.
Empfohlen für:
Gründer, die nicht über
das erforderliche Mindestkapital einer Gesellschaft mit beschränkter
Haftung verfügen
generell empfohlen
wegen der beschränkten
Haftung
Gründer, die über das
erforderliche Mindestkapital verfügen
und anstreben, die
Gesellschafter mit unterschiedlichen Rechten
in Form von Vorzugsaktien auszustatten (d.h.
Vorzugsdividenden,
Vorzugsaktien mit
besonderen Stimmrechten, usw.)
empfohlen nur, wenn
die öffentliche Gründung
wegen den Tätigkeiten
der Gesellschaft erforderlich ist
Mindestanzahl
der Gründer
zwei
eine(r)
eine(r)
zwei
HUF 1 / Gesellschafter
HUF 3.000.000
(ca. EUR 10.000)
HUF 5.000.000
(ca. EUR 16.667)
HUF 20.000.000
(ca. EUR 66.667)
Minimalbetrag des
Anfangskapitals
Quelle: PwC
Währungskurs: 300 HUF/EUR
37
38
Leitfaden für Investitionen in Ungarn 2014
Leitfaden für Investitionen in Ungarn 2014
Errichtung eines Geschäftsbetriebs
in Ungarn Schritt für Schritt
SCHRITT 1
Vorbereitung der Unterlagen der Gesellschaft durch einen ungarischen
Rechtsanwalt (bestimmte Dokumente müssen von einem ungarischen
Anwalt gegengezeichnet werden). Zeitbedarf: mindestens ein Tag.
Kosten: Rechtsanwaltsgebühren variieren erheblich.
SCHRITT 2
Eröffnung eines Bankkontos.
Zeitbedarf: ein Tag.
Kosten: abhängig von der Bank.
SCHRITT 3
Registrierung der Gesellschaft beim ungarischen Registergericht und
Zuteilung einer steuerlichen Identifikationsnummer. Zeitbedarf: im Fall
bestehender Gesellschaften, die standardformatierte Gründungsdokumente verwenden: eine Arbeitsstunde ab Erteilung der steuerlichen
Identifikationsnummer (dieses vereinfachte Verfahren ist Offenen
Aktiengesellschaften nicht zugänglich), andernfalls benötigt der Registrierungsprozess 15 Werktage. Es ist anzumerken, dass dieser Prozess
noch länger dauern kann, wenn der Vorgang ausgesetzt wird, weil
die Steuerbehörde mehr als einen Tag benötigt, um dem Gericht eine
Steueridentifikationsnummer mitzuteilen.
Kosten:
Registrationsgebühren:
• für Kommanditgesellschaften: HUF 50.000 (ca. EUR 167);
• für Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Geschlossene
Aktiengesellschaften: HUF 100.000 (ca. EUR 333);
• für Offene Aktiengesellschaften: HUF 600.000 (ca. EUR 2,000);
Vereinfachte Registrierung:
• für Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Geschlossene
Aktiengesellschaften HUF 50.000 (ca. EUR 167);
• für Kommanditgesellschaften: HUF 25.000 (ca. EUR 83);
Gebühren für Veröffentlichung: einheitlich HUF 5.000 (ca. EUR 17).
Im Fall der vereinfachten Registrierung fallen keine Gebühren für
Veröffentlichung an.
SCHRITT 4
Registrierung bei der Ungarischen Finanzbehörde, der Ortsverwaltung, der Handelskammer und dem Ungarischen Amt für Statistik. Die
zur Registration erforderlichen administrativen Aufgaben können vom
Vertreter der Gesellschaft oder von einem bevollmächtigten Steuerexperten erfüllt werden. Zeitbedarf: ein Tag.
Kosten: gebührenfrei.
Arbeitsrecht
Ein arbeitsrechtliches Verhältnis
kann nur durch einen schriftlichen
Arbeitsvertrag begründet werden,
unabhängig von der vereinbarten
Dauer der Beschäftigung. Der Ar-
beitsvertrag muss das Grundgehalt
des Arbeitnehmers und seine Position
enthalten. Nach der Unterzeichnung
des Arbeitsvertrags muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine schriftliche
Beschreibung seiner/ihrer wichtigsten
Rechte und Pflichten innerhalb von 15
Tagen ab Unterzeichnung des Vertrags
zur Verfügung stellen.
Mit Wirkung ab dem 1. Januar 2014
beträgt das verbindliche Mindestbruttoentgelt HUF 101.500 (ca. EUR
338) monatlich; bei Arbeitern in einer
Position, die einen Gymnasialabschluss
oder eine weitere berufliche Ausbildung (oder eine höhere Ausbildung)
erfordert, HUF 118.000 (ca. EUR 393).
Arbeitgeber müssen Aufschläge für
Schicht-, Nachtarbeit und Überstunden
zahlen.
Die Standardarbeitszeit bei
Vollzeitbeschäftigung beträgt acht
Stunden pro Tag. Arbeitgeber sind
berechtigt, eine variable Arbeitszeitgestaltung innerhalb eines
bestimmten Zeitraums vorzuschreiben, wodurch sich die Arbeitszeit des
jeweiligen Arbeitnehmers ungleich
verteilt. Dieser Zeitraum darf generell
4 Monate oder 16 Wochen dauern,
kann aber in Sonderfällen, d.h. bei
Saisonarbeit oder Bereitschaftsdienst,
sogar 6 Monate oder 26 Wochen
erreichen. Durch eine diesbezügliche
Bestimmung des Tarifabkommens
kann diese Periode auf 12 Monate
oder 52 Wochen verlängert werden.
Arbeitgeber dürfen nicht mehr als
250 Überstunden pro Jahr fordern,
bzw. mehr als 300 Stunden, wenn ein
Tarifabkommen vorliegt.
Das gesetzlich vorgeschriebene
Minimum an bezahltem Urlaub liegt
bei 20 Tagen und steigt mit zunehmendem Alter des Beschäftigten an (die
erste Erhöhung tritt ab Erreichen des
25. Lebensjahres ein). Das Maximum
an bezahltem Urlaub liegt bei 30
Tagen und ist auf Arbeitnehmer über
45 Jahre anzuwenden. Minderjährige
und Arbeitnehmer mit Kindern sind
zu weiteren Tagen berechtigt. Bezahlte Urlaubstage sind in dem Jahr zu
gewähren, in dem sie anfallen. In Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit
aber, Urlaubstage aufs nächste Jahr zu
übertragen.
Ein Arbeitsverhältnis kann in
gegenseitigem Einvernehmen oder
durch befristete oder sofortige Kündigung aufgelöst werden. Die Arbeitnehmer können (außer während der
Probezeit) nicht ohne ausreichende
Begründung, die klar die Gründe für
die Kündigung darlegt, entlassen
Angehörige
von EWR-Staaten
Ein EWR-Bürger, der sich
länger als drei Monate in
Ungarn aufhält, muss von der
Einwanderungsbehörde eine
Registrierungskarte und eine
Adresskarte bekommen.
Die Gesellschaft, bei der der
EWR-Bürger seine Tätigkeit
ausführt, muss dessen Position und Staatsangehörigkeit
dem Arbeitsamt melden.
Bürger
aus Drittländern
Die ungarische Gesellschaft ist
verpflichtet, einen Antrag auf
Anforderung einer Arbeitskraft
einzureichen, bevor ein Antrag
auf Arbeitserlaubnis ausgestellt wird.
Wenn dem Antrag auf Anforderung einer Arbeitskraft stattgegeben wurde, kann der Antrag
auf Arbeitserlaubnis eingereicht
werden. Die Erlaubnis muss vor
Beginn des Arbeitsverhältnisses
vorliegen.
Um nach Ungarn einreisen
zu dürfen, benötigt man ein
Schengen-Visum. Der Antrag
sollte zusammen mit dem
Antrag auf Arbeitserlaubnis
bei der ungarischen Botschaft
des Heimatlandes eingereicht
werden.
Nach der Zustellung des
Visums und der Einreise nach
Ungarn muss sich die Person
bei der Einwanderungsbehörde melden, um eine Wohnerlaubnis zu erhalten und
die ungarische Adresse zu
registrieren.
werden. Die sofortige Kündigung
kann ausgesprochen werden, wenn
die andere Seite eine Vertragspflicht
wesentlich und absichtlich oder aufgrund grober Fahrlässigkeit verletzt
oder auf eine Weise handelt, die die
Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses
unmöglich macht. Eine befristete
Kündigung kann mit der Leistung
des Arbeitnehmers, mit dem Arbeitsverhalten des Arbeitnehmers oder
mit betriebsbedingten Umständen
begründet werden.
Für Sozialpläne existieren besondere Vorschriften. Es gibt besondere
Umstände, bei deren Vorliegen das
Arbeitsverhältnis nicht wirksam
aufgelöst werden kann (z.B. Erziehungsurlaub). Sollte der Arbeitgeber
das Arbeitsverhältnis während einer
solchen Periode auflösen, wird die
Kündigungsfrist erst beginnen, wenn
diese Umstände nicht mehr bestehen.
Wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis unrechtmäßigerweise beendet,
zieht dies bestimmte Konsequenzen
nach sich (z.B. einen Abfindungsanspruch des Arbeitnehmers). Im Falle
der ordentlichen Kündigung beträgt
die Kündigungszeit mindestens 30
Tage. Die Länge der Kündigungszeit
nimmt proportional zur Anzahl der
Jahre zu, die der Arbeitnehmer beim
Arbeitgeber gearbeitet hat, bis hin zu
maximal 90 Tagen.
Arbeitnehmer sind zu einer Entlassungsabfindung berechtigt, wenn
(a) der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis durch befristete Kündigung
beendet; oder
(b) der Arbeitgeber ohne Rechtsnachfolger beendet/aufgelöst wird; oder
(c) der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis durch sofortige Kündigung
beendet; oder
(d) der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis unrechtmäßigerweise beendet
und der Arbeitnehmer zu einer Entlassungsabfindung berechtigt gewesen
wäre, wenn das Arbeitsverhältnis
rechtmäßig beendet worden wäre.
Abhängig von der Anzahl der Jahre,
die der Arbeitnehmer bei dem Arbeitgeber verbracht hat, kann die Entlassungsabfindung dem Abwesenheitsgeld von 1-6 Monaten entsprechen,
das nicht unbedingt mit dem Lohn des
Arbeitnehmers übereinstimmt (ins-
besondere in Fällen, in denen z.B. der
Arbeitnehmer innerhalb der nächsten
fünf Jahre das Rentenalter erreichen
würde, kann dieser Betrag höher
ausfallen). Der Arbeitnehmer ist aber
nur dann zu einer Entlassungsabfindung berechtigt, wenn er mindestens drei Jahre für den Arbeitgeber
gearbeitet hat. Eine Abfindung steht
dem Arbeitnehmer nicht zu, wenn (a)
er zum Zeitpunkt der Zustellung der
Benachrichtigung über die Kündigung
als Rentner gilt oder wenn der Arbeitgeber ohne Rechtsnachfolger aufgelöst
wird; oder (b) der Kündigungsgrund
mit dem Arbeitsverhalten des Arbeitnehmers oder mit den Kompetenzen
des Arbeitnehmers in Zusammenhang
steht (Gesundheitsprobleme bilden
eine Ausnahme).
Ausländische Arbeitnehmer
Ausländische Staatsangehörige
können in Ungarn nach den Regeln
eines ungarischen Arbeitsvertrags
oder als Entsandte arbeiten. Die
rechtlichen Voraussetzungen, um
in Ungarn leben und arbeiten zu
können, sind für Personen aus EWRStaaten und solchen aus Drittländern
unterschiedlich,siehe die nebenstehende Zusammenfassung.
39
Leitfaden für Investitionen in Ungarn 2014
Leitfaden für Investitionen in Ungarn 2014
2. Rechnungslegungsvorschriften
D
ie gesetzlich vorgeschriebenen Buchhaltungsunterlagen müssen in
Übereinstimmung mit den
lokalen Rechnungslegungsvorschriften geführt werden. Die Buchhaltung
muss abgestimmt und geprüft werden
und die Jahresabschlüsse müssen von
einem Buchhalter erstellt werden, der
als Wirtschaftsprüfer oder vereidigter
Buchprüfer beim Ungarischen Wirtschaftsministerium eingetragen ist.
Er ist für die ungarische Buchhaltung
verantwortlich, d.h. dafür, richtige
und zuverlässige Informationen zu
erstellen und zu liefern. Zudem muss
er sicherstellen, dass die im Jahresabschluss veröffentlichten Daten den
rechtlichen Vorschriften entsprechen,
ein richtiges und angemessenes Bild
vermitteln und nach ungarischen
Rechnungslegungsvorschriften ausreichend dokumentiert sind. Außerdem
werden sein Name und seine Lizenznummer dem Jahresabschluss beigefügt. Buchhaltungsunterlagen können
außerhalb Ungarns aufbewahrt
werden. Im Falle einer steuerlichen
Prüfung durch die Steuerbehörden
müssen jedoch die Originalunterlagen und Aufzeichnungen derselben
innerhalb von höchstens drei Arbeitstagen zugänglich gemacht werden. Die
Unterlagen müssen in einem lesbaren
Format mindestens acht Jahre lang
aufbewahrt werden. Ungarische
Gesellschaften müssen ihren Jahresabschluss und den Feststellungsbeschluss (inklusive der Gewinnverteilung) nach lokalen Rechtsvorschriften
innerhalb von fünf Monaten nach
Ende des Geschäftsjahres erstellen.
Diese Unterlagen müssen elektronisch (aber nicht in XBRL-Format)
unter Verwendung des verbindlich
vorgeschriebenen PDF-Dateiformats,
welches auf der Webseite hochgeladen
werden kann, eingereicht werden.
Gedruckte Dokumente, die in ein
Bildformat umgewandelt (gescannt)
wurden, werden nicht akzeptiert.
Eine spezielle Datei, erhältlich beim
Justizministerium, muss ebenfalls
eingereicht werden. Damit kann man
die Zahlung der Offenlegungsgebühr
nachweisen. Die Nichteinhaltung der
dargelegten Buchhaltungserfordernisse zieht Geldbußen und Strafen nach
dem Strafgesetz nach sich.
Bei Nichterfüllung der Verpflichtung zur Hinterlegung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses wird
die Steuernummer der Gesellschaft
- nach Auferlegung von Strafen gelöscht und die Gesellschaft wird für
aufgelöst erklärt.
One-stop Shop
Buchhaltung in
ausländischer Währung
Eine Gesellschaft kann ihre
Jahresabschlüsse in einer konvertierbaren, ausländischen Währung erstellen, soweit dies in den
Gründungsunterlagen festgelegt ist,
vorausgesetzt, dass mindestens 25%
(i) ihrer Einnahmen, Kosten und
Ausgaben; und (ii) ihrer Finanzanlagen und -verbindlichkeiten
sowohl im laufenden als auch im
vorangegangenen Jahr in dieser
Währung gekauft wurden oder
angefallen sind.
Eine Gesellschaft erfüllt die
Voraussetzungen, wenn der Gesamtbetrag der unter beiden Punkten
(i) und (ii) aufgezählten Positionen
mindestens 25% beträgt. Punkt
(ii) enthält keine außerbilanziellen
Positionen.
Zusätzlich können alle Gesellschaften ihre Jahresabschlüsse
(ohne die genannten Einschränkungen) ab 2010 in Euro und ab 2014
in USD erstellen, wenn dies in ihren
Bilanzierungsregeln festgehalten
ist. Nach der Umstellung muss die
Währung für fünf Jahre beibehalten
werden.
Gesellschaften erhalten automatisch ihre Steueridentifikations- und
Sozialversicherungsnummern, wenn
sie ihre Registrierungsdokumente
beim Registergericht einreichen.
Das Registergericht übermittelt auf
Ersuchen der Gesellschaft auch deren
Anträge zur umsatzsteuerlichen und zur
statistischen Registrierung an die zuständigen Behörden (so dass Schritt 3 und 4
zusammengefasst werden können).
Was gehört in Ungarn zu den gesetzlich vorgeschriebenen
Buchhaltungsunterlagen?
Hauptbuch
Prüfungszyklus
Das Aufsichtsgremium einer Gesellschaft ist verpflichtet, einen Prüfer
für einen festgelegten Zeitraum von
nicht mehr als fünf Jahren zu wählen.
Prüfungen der Jahresabschlüsse sind
nicht vorgeschrieben, wenn beide der
nachfolgenden Bedingungen erfüllt
sind:
• die jährlichen Nettoverkaufserlöse (die für das Finanzjahr berechnet
werden) übersteigen in den beiden
dem geprüften Finanzjahr vorangegangenen Finanzjahren nicht den
Durchschnitt von HUF 300 Mio. (ca.
EUR 1 Mio.); und
• die durchschnittliche Anzahl der
Mitarbeiter übersteigt in den beiden
dem geprüften Finanzjahr vorangegangenen Finanzjahren nicht den
Durchschnitt von 50 Personen.
Nebenbücher
40
Quelle: PwC
Für steuerliche
Zwecke
erforderlich?
Ja - für KSt
Spezifisches
Format
Anzuwendende
Währung
Anzuwendende
Sprache
Häufigkeit der
Aktualisierung
Ja
(Spezifischer
Kontenplan)
Ungarischer
Forint,
Euro o.a.
funktionale
Währung
Ungarisch
Lokal
Nein
Ungarischer
Forint,
Euro o.a.
funktionale
Währung
Ungarisch
Ja
Lokal
Ja (Spezifischer
Kontenplan)
Ungarisch
Anlagenkartei
Ja
Lokal
Nein
Ungarisch
Jährlich
Ja - für KSt
und USt
Kassenbuch
Ja
Lokal
Nein
Ungarischer
Forint,
Euro o.a.
funktionale
Währung
Ungarischer
Forint,
Euro o.a.
funktionale
Währung
Ungarischer
Forint,
Euro o.a.
funktionale
Währung
monatlich /
vierteljährlich
(abhängig von
den Umsatzsteuervoranmeldungen)
monatlich /
vierteljährlich
(abhängig von
den Umsatzsteuervoranmeldungen)
Jährlich
Ungarisch
Ja - für KSt
Rechnungseingangsbuch
Ja
Lokal
Nein
Ungarischer
Forint,
Euro o.a.
funktionale
Währung
Ungarisch
Rechnungsausgangsbuch
Ja
Lokal
Nein
Ungarischer
Forint,
Euro o.a.
funktionale
Währung
Ungarisch
Sonstiges z.B. Umsatzsteuerbuch
Ja
Lokal
Nein
(basierend
auf dem
Datum der
Ausführung)
Ungarische
Forint
Ungarisch
Fortlaufend
(um alle Vorfälle, die die
Liquidität betreffen, sofort
abzubilden)
monatlich /
vierteljährlich
(abhängig von
den Umsatzsteuervoranmeldungen)
monatlich /
vierteljährlich
(abhängig von
den Umsatzsteuervoranmeldungen)
monatlich /
vierteljährlich
(abhängig von
den Umsatzsteuervoranmeldungen)
Art der
Buchhaltungsunterlage
Nach
lokalem
Recht erforderlich?
Hauptbuch
Ja
Anzuwendende
Rechnungslegungsvorschrift
Lokal
Journal
Ja
Hauptabschlussübersicht
Nein
Ja - für KSt
Ja - für KSt
und USt
Ja - für KSt
und USt
Ja - für USt
41
Leitfaden für Investitionen in Ungarn 2014
Leitfaden für Investitionen in Ungarn 2014
der früheren Quartale fortlaufend gesunken ist (Q2 2013:
10,3%; Q3 2013:9,8%).
5.9
Nordungarn
südliche
Tiefebene
14%
9.80%
Nördliche
Tiefebene
inGesamt
11%
8.50%
südPannonien
7.30%
WestPannonien
8%
12%
Quelle: Zentrales Statistisches Amt, 2013
Arbeitsentgelt
Durchschnittliches Monatsbruttogehalt
(Q1-Q3 2013, EUR)
910
Arbeitslosigkeit
Die Auswirkungen der globalen Wirtschaftskrise sind
auf dem ungarischen Arbeitsmarkt immer noch zu spüren.
Wegen dem Rückgang auf dem Arbeitsmarkt in den vergangenen Monaten erreichte die Arbeitslosigkeit 11,8% im 1.
Quartal 2013. Diese Rate ist mit dem historischen Höhepunkt (Q1 2010) identisch.
Eines der wichtigsten von der ungarischen Regierung
verkündeten Ziele ist die Anregung der Unternehmen zur
Schaffung von Arbeitsplätzen. Der Handlungsplan zum
Schutz der Arbeitsplätze, der neulich mit dem Ziel ausgearbeitet wurde, die Folgen zu mildern, trat am 1. Januar 2013
in Kraft. Der Handlungsplan soll durch die Verringerung
der Lasten der Arbeitgeber neue Arbeitsplätze bewahren
und schaffen.
Die im Rahmen des Handlungsplans eingeleiteten Programme dürfen dazu beigetragen haben, dass die Arbeitslosigkeitsrate im Vorjahr im Vergleich zu den Angaben
758
618
602
593
inGesamt
634
Nördliche
Tiefebene
697
südliche
Tiefebene
ZENTRALPANNONIEN
Budapest
Zwischen 2001 und 2011 hat die Anzahl der in einem
Arbeitsverhältnis stehenden Arbeitskräfte wie folgt zugenommen (gemäß Angaben der letzten zwei Bevölkerungszählungen). Der Anteil der Berufspendler stieg von 29,9% (2001) auf
34% (2011). Die meisten Berufspendler verteilen sich auf die
Altersgruppen von 30-39 und 40-49 Jahren (2011: 57,47%).
704
Nordungarn
* arbeitstäglich nicht bereinigt
** enthält keine Angaben der öffentlichen Verwaltung
Quelle: Eurostat, 2013
südPannonien
963
WestPannonien
litauen
estland
lettland
Das Arbeitsentgelt sollte die erbrachte Arbeitsleistung und
die für den Arbeitsplatz notwendige Qualifikation reflektieren. Das vorgeschriebene Mindestbruttoentgelt liegt in 2014
bei HUF 101.500 (ca. EUR 338) pro Monat. Zusatzleistungen (z.B. Zuschläge für Abend- und Nachtarbeit, Wochenendarbeit, Überstundenvergütung) sind in diesem Betrag
nicht enthalten. Das durchschnittliche Monatsgehalt weicht
von Region zu Region ab, wie nachstehende Tabelle zeigt.
Mittelungarn
4.2
rumÄnien
malta*
österreich*
slowakei
8.60%
6.2
2.8 2.9
bulgarien
2.3 2.4
die niederlande
2.1 2.1
polen
belgien
ungarn
1.5 1.6
luxemburg
deutschland
1.1 1.2 1.2
schweden
spanien
0.8
dÄnemark
finnland
italien
vereinigtes königreich
portugal
frankreich
EU28
-0.1 0.4 0.4 0.4 0.5
-7.3 -2.9 -1.6 -0.6
irland
slowenien
1
TSCHECHISCHE republiK*
1
ER17
3.9**
8.40%
Mittelungarn
8.1
Nominale Arbeitskosten pro Stunde
(Q3 2013, Änderung in %)
Arbeitslosigkeitsrate (Q3 2013)
ZENTRALPANNONIEN
Bis zum dritten Quartal 2013 sind die Arbeitskosten pro
Stunde im Vergleich zum gleichen Quartal 2012 um 1,2%
gestiegen.
Die nachstehende Tabelle zeigt die Änderungen (arbeitstäglich bereinigt) im Vergleich zum dritten Quartal 2012.
Budapest
Personalkosten
Quelle: Zentrales Statistisches Amt, 2013
Einkommensteuer
Steuern und Abgaben zur Sozialversicherung
Ziel der ungarischen Regierung ist es, in den nächsten
Jahren die administrativen Verpflichtungen zu vereinfachen und die Lohn- und Gehaltskosten für die Arbeitgeber
zu vermindern.
Arbeitgeber können ihre Arbeitnehmer (und in bestimmten Fällen deren nächste Angehörige) mit freiwilligen Sozialleistungen (z.B. Essensmarken, Urlaubs- und Erholungsgutscheinen, Nahverkehrspässen, usw.) ausstatten.
Diese Zuwendungen werden mit pauschalen Steuersätzen, die unter dem Einkommensteuersatz des Arbeitnehmers liegen, besteuert. Zuschüsse, die allen Arbeitnehmern
des Arbeitgebers gewährt werden, können ebenfalls mit
niedrigeren Steuersätzen besteuert werden.
Obwohl es in Ungarn keine besonderen Steuerregelungen für von Firmen ins Ausland versandte Arbeitnehmer
gibt, können diese ebenfalls mit bestimmten steuerfreien
Leistungen bedacht werden.
Die Deckung der Sozialversicherung von international
entsandten Arbeitnehmern aus EWR-Staaten wird durch
die EU-Regelungen 883/2004 oder 1408/71 festgelegt. Aus
Drittländern nach Ungarn entsandte Arbeitnehmer unterliegen der ungarischen Sozialversicherung, wenn die Dauer
ihrer Abordnung zwei Jahre überschreitet, soweit ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen nichts anderes festlegt.
Einkommensteuer und Sozialversicherungsabgaben auf
Einkünfte aus nichtselbständiger
Arbeit
2014
3. Personalbeschaffung und Beschäftigung Zypern
42
Humankapital, Ausbildung, Sprache
2012 erreichte die Anzahl der Studenten, die einen Diplom
erworben (d.h. Studien an einer Universität, Hochschule,
oder in einem tertiären Studien- oder Postgraduiertenprogramm mit einer Qualifikation abgeschlossen) haben,
fast 64.000. Die beliebtesten Studienbereiche mit frischen
Absolventen umfassten Wirtschaft und Verwaltung; Lehrerausbildung und Erziehungswissenschaft; Ingenieurwesen,
Fertigung und Bauwesen; und Sozial- und Verhaltenswissenschaften. Die Anzahl der Schüler in der Berufsausbildung
steigt weiter an. (Quelle: Zentrales Statistisches Amt, 2013).
Die strengen Anforderungen des Sprachunterrichts in
Sekundar- und Hochschulen, sowie die hohe Anzahl von
Sprachschulen fördern die Entwicklung der Sprachkenntnisse. Zweisprachige Schulen gibt es in Ungarn nicht nur
für Englisch und Deutsch, sondern auch für Französisch,
Spanisch, Russisch und Chinesisch.
Arbeitnehmer
Einkommensteuer 16%
Rentenversicherungsbeitrag 10%
Krankenversicherungs- und Arbeitslosenversicherungsbeitrag 8.5%
Arbeitgeber
Sozialsteuer
Beitrag zum Ausbildungsfonds
27%
1.5%
Quelle: PwC
Handlungsplan zum Schutz der Arbeitsplätze
Zur Verbesserung der Situation von unqualifizierten
Arbeitern / Hilfsarbeitern, Arbeitsuchenden, jüngeren
(unter 25 Jahren) und älteren (über 55 Jahren) Arbeitnehmern sowie von Müttern mit Kleinkindern hat
die Regierung einen Handlungsplan mit zehn Punkten
zum Schutz der Arbeitsplätze entwickelt, der ab dem 1.
Januar 2013 gültig ist. Die Regierung beabsichtigt mit
diesen Maßnahmen, die Beschäftigungskosten dieser
Arbeitnehmer zu senken. Bei Beschäftigung von jüngeren
oder älteren Arbeitskräften, Hilfsarbeitern, langfristigen Arbeitslosen oder Müttern mit Kleinkindern steht
Arbeitgebern eine Erleichterung der Sozialsteuer und des
Ausbildungsbeitrags offen. Der Berechtigungszeitraum für
die Erleichterungen und deren genaue Höhe (50% oder
100%) ist von den Arbeitnehmergruppen abhängig, nach
denen die Erleichterung geltend gemacht werden kann.
Die Erleichterungen beziehen sich auf das Bruttogehalt
und können für bis zu HUF 100.000 des Bruttogehalts in
Anspruch genommen werden.
Als Teil des Handlungsplanes zum Schutz der Arbeitsplätze führte die Regierung zwei neue Steuerarten für
klein- und mittelständische Unternehmen (KMU) ein: die
feste Steuer für Unternehmen, die unter den Niedrigsteuersatz fallen („KATA“) und die Steuer für Kleinunternehmen
(„KIVA“) ein. KMUs können ihre administrativen Kosten
senken, wenn sie diese Besteuerungsmethoden wählen.
Steuererleichterung für F&E-Investitionen
Arbeitgebern, die als eine Forschungsanlage gelten, steht
eine Steuererleichterung der Sozialsteuer und des Ausbildungsbeitrags (100%) für bis zu HUF 500.000 des Bruttogehalts offen, wenn sie Forscher mit mindestens PhD-Stufe
beschäftigen. Ab 2014 sind diese Arbeitgeber zur Steuererleichterung der Sozialsteuer und des Ausbildungsbeitrags
(50%) für bis zu HUF 200.000 des Bruttogehalts berechtigt,
wenn sie Doktoranden und Angestellte, die für ein Doktorandenprogramm eingeschrieben sind, beschäftigen.
Freie Unternehmenszone
Arbeitgeber, die in einer freien Unternehmenszone tätig
sind, können die Steuererleichterung der Sozialsteuer und des
Ausbildungsbeitrags (100% in den ersten zwei Jahren, 50%
im dritten Jahr) pro Angestellten bei Erfüllung von bestimmten Kriterien in Anspruch nehmen. Die Erleichterungen
beziehen sich auf das Bruttogehalt und können für bis zu HUF
100.000 des Bruttogehalts in Anspruch genommen werden.
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44
Leitfaden für Investitionen in Ungarn 2014
Leitfaden für Investitionen in Ungarn 2014
4. Schlüsselfragen in Zusammenhang mit Steuern
Körperschaftsteuer
Steuerliche Inländer unterliegen
der unbeschränkten Steuerpflicht.
Nicht-Inländer müssen die Einkünfte
aus der Geschäftstätigkeit ihrer ungarischen Niederlassung der Körperschaftsteuer unterwerfen.
Im Allgemeinen unterliegen die
ungarischen Gesellschaften der
Körperschaftsteuer (KSt), die auf dem
Gewinn vor Steuern basiert; dieser
wiederum unterliegt zahlreichen Anpassungen für steuerliche Zwecke.
Die gängigsten Kürzungen von
der Besteuerungsgrundlage
umfassen:
• Verlustvorträge (Details siehe
unten);
• Auflösung von Rückstellungen;
• Abzüge in Verbindung mit F&E
(Details siehe unten);
• Abschreibungen, die auf in dem
KSt-Gesetz vorgeschriebenen
Prozentsätzen beruhen;
• Rückgängigmachung von Wertverlusten;
• Kapitalgewinne aus der Veräußerung von gezeichnetem Kapital;
• 50% der Lizenzen, die von ungarischen Rechtspersonen empfangen
wurden.
Die gängigsten Hinzurechnungen zu der Besteuerungsgrundlage umfassen:
• Rückstellungen für voraussichtliche Verpflichtungen und zukünftige Ausgaben;
• Abschreibungen aufgrund Rechnungslegungsvorschriften;
• Von den ungarischen Steuerbehörden auferlegte Bußgelder und
Strafen;
• Kosten und Ausgaben, die nicht
ausschließlich im Interesse der
Geschäftstätigkeit des Unternehmens liegen;
• Zinsausgaben über dem nach den
Regeln zur Gesellschafterfremdfinanzierung liegenden abzugs­
fähigen Betrag (Details siehe unten).
Der Körperschaftsteuersatz liegt
für die ersten HUF 500 Mio. (ca.
EUR 1,66 Mio.) bei 10% der positiven
Bemessungsgrundlage ohne weitere
Vorbedingungen sowie bei 19% für den
darüber liegenden Teil der Bemessungsgrundlage. Beträgt die Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer
oder der Gewinn vor Steuern (jeweils
der höhere Betrag) weniger als 2% der
gesamten Einnahmen, vermindert um
die Umsatzkosten, den Wert der vermittelten Leistungen und das Einkommen der ausländischen dauerhaften
Niederlassungen (Mindestbemessungsgrundlage), kann die Gesellschaft wählen, ob sie eine Erklärung einreicht, in
der sie ihre Kostenermittlung darstellt
und Körperschaftsteuer gemäß den
allgemeinen Regelungen zahlt, oder
ob sie die Steuer basierend auf einer
Mindestbemessungsgrundlage zahlen
möchte.
Für Lizenzeinnahmen bestehen
gesonderte Vorschriften, nach denen
fallweise nur die Hälfte des allgemeinen Steuersatzes anwendbar ist. Die
Vorschriften zur Gesellschafterfremdfinanzierung werden auf Zinsen von
Schulden, die nicht gegenüber Banken
bestehen und zinsfreie Darlehen von
verbundenen Unternehmen bei der
Überschreitung des 3-fachen Kapitalbetrags angewendet. Steuerliche
Verluste können unbeschränkt vorgetragen werden und deren Verwendung
unterliegt nicht mehr der Zustimmung
der Finanzbehörde. Ab 2012 sind steuerliche Verluste aus Vorjahren bis zur
Höhe von 50% der positiven Bemessungsgrundlage abzugsfähig.
Ungarn hat Doppelbesteuerungsabkommen (DBAs) mit 73 Ländern abgeschlossen, darunter mit sämtlichen
EU-Staaten, Kanada, China, Hong
Kong, Süd-Korea, Brasilien, Mexiko,
Indien, usw. Die Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA, der Schweiz,
Japan, Moldawien, Serbien und den
Vereinigten Arabischen Emiraten
werden zurzeit erneuert.
Dividenden, Zinsen und Lizenzen
sind von der Quellensteuer nach inländischen Regelungen befreit.
Kapitalerträge, die von ausländischen Personen realisiert werden,
sind von der KSt in Ungarn befreit.
Allerdings gilt diese Befreiung nicht
für Kapitalerträge, die mit Anteilen an
ungarischen Immobiliengesellschaften
in Zusammenhang stehen; in diesen
Fällen kann auch noch Grunderwerbsteuer anfallen.
Ab dem 1. Januar 2012 gibt es weitere steuerliche Anreize für den Besitz
von geistigem Eigentum. Gewinne
beim Verkauf von (oder Kapitalerhöhungen, die nicht in Geld bestehen, bei) entsprechendem geistigen
Eigentum sind von der KSt befreit,
wenn der Verkäufer den Erwerb der
Steuerbehörde meldet und das geistige
Eigentum mindestens ein Jahr lang in
Besitz hielt. Sollte die Meldung an die
Steuerbehörde nicht erfolgt sein, sind
die Gewinne auch dann noch befreit,
wenn der steuerliche Gewinn dazu
verwendet wird, erneut entsprechendes
geistiges Eigentum innerhalb von drei
Jahren nach dem Verkauf zu erwerben.
Gewerbesteuer
Unternehmer sind zur Zahlung der
Gewerbesteuer (GewSt) in derjenigen
Gemeinde verpflichtet, in der sie ihre
Aktivitäten ausüben.
GewSt muss auf einen nach gesetzlichen Regelungen angepassten
Jahresumsatz gezahlt werden. Bei der
Berechnung der GewSt-Bemessungsgrundlage kann der Jahresumsatz um
die Umsatzkosten, den Wert vermittelter Leistungen und Entgelte an Subunternehmer, die Materialkosten und
die direkten Kosten der Forschung
und Entwicklung gekürzt werden. Ab
2013 kann die Bemessungsgrundlage
dieser Steuerart jedoch nur um einen
Teil der Umsatzkosten und des Wertes
vermittelter Leistungen gekürzt werden, deren Höhe anhand der für ihre
jährlichen Umsatzerlöse festgelegten
Grenzwerte berechnet wird. Lizenzen
und Zinseinkünfte sind von der GewSt
ausgenommen.
Der Steuersatz wird von der lokalen
Behörde, in deren Gerichtsbarkeit die
Gesellschaft ihre Geschäftstätigkeiten
ausübt, festgesetzt, darf aber nicht den
maximalen, im Gewerbesteuergesetz
festgelegten Satz (2%) überschreiten.
Wenn eine Gesellschaft ihre Geschäftstätigkeit in der Gerichtsbarkeit
mehrerer Gemeinden ausübt, muss
die GewSt-Bemessungsgrundlage
unter den verschiedenen Gemeinden
aufgeteilt werden.
GewSt muss auch dann gezahlt werden, wenn die Gesellschaft einen körperschaftsteuerlichen Verlust macht.
Die GewSt-Bemessungsgrundlage
einer ausländischen dauerhaften
Niederlassung einer ungarischen
Gesellschaft ist von der ungarischen
GewSt befreit.
Innovationsabgabe
Dieser Abgabe unterliegen Gesellschaften, die als solche im Rechnungslegungsgesetz definiert sind,
ausgenommen davon sind kleine und
mittelständische Unternehmen. Die
Innovationsabgabe wird aufgrund
der GewSt-Bemessungsgrundlage
berechnet. Nach dem auf ausländische
dauerhafte Niederlassungen anfallenden Anteil der Bemessungsgrundlage
ist rückwirkend zum Jahr 2012 keine
Innovationsabgabe zu leisten. Der
Steuersatz liegt bei 0,3%.
Verrechnungspreisgestaltung
In Ungarn finden Regelungen
zur Verrechnungspreisgestaltung
Anwendung. Dementsprechend ist
die Steuerbehörde zur Anpassung der
Steuerbemessungsgrundlage für die
Berechnung der Einkommen- und
Körperschaftsteuer und besonderer
Steuern um die Differenz zwischen
angewandten und marktüblichen
Preisen berechtigt, wenn die zwischen den verbundenen Unternehmen verwendeten Preise nicht dem
Grundsatz des Fremdvergleichs
entsprechen.
Steuerzahler sind zur Dokumentation ihrer Verrechnungspreisgestaltung bei Geschäftsvorfällen
innerhalb der Gruppe und bei
Geschäftsvorfällen zwischen ungarischen Gesellschaften und ihren
ausländischen Niederlassungen
verpflichtet. Die Dokumentation
muss für jeden Vertrag (Geschäftsvorfall) zwischen verbundenen Unternehmen erstellt werden (einschl.
Sacheinlagen, die zum Zeitpunkt der
Gründung erbracht werden).
Die Verrechnungspreisregelungen finden keine Anwendung auf
Geschäftsvorfälle zwischen den
dauerhaften Niederlassungen von
in Ungarn ansässigen Steuerzahlern
und ihren verbundenen Unternehmen, wenn der in Ungarn ansässige
Steuerzahler die Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer gemäß
den Bestimmungen eines internationalen Abkommens dahingehend
ändert, dass diese die ausländischen
steuerpflichtigen Einkünfte nicht
enthält.
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Leitfaden für Investitionen in Ungarn 2014
Leitfaden für Investitionen in Ungarn 2014
Unverbindliche und
verbindliche Auskünfte
Die Steuerbehörde und das
Wirtschaftsministerium geben die
folgenden abgestuften Auskünfte bei
Vorliegen einer formellen Anfrage:
• Nicht bindende Auskünfte bei der
Auslegung von Regelungen; diese
werden gebührenfrei erstellt.
• Verbindliche Auskünfte können von Steuerpflichtigen und
ausländischen Einheiten in Bezug
auf jede Steuerart angefordert
werden, wenn sich die Entscheidung auf steuerliche Folgen
eines zukünftigen Vertrags, eines
Geschäftsvorfalls oder einer Kette
von Geschäftsvorfällen richtet
und eine ausführliche Beschreibung geliefert wird.
• Verbindliche Auskünfte werden
für die Körperschaftsteuer, die
Einkommensteuer der Privatpersonen, die Gewerbesteuer und für
die Steuer für klein- und mittelständische Unternehmen erteilt,
vorausgesetzt, dass die Entscheidung auf steuerliche Folgen von
vergangenen und gegenwärtigen
Geschäftsvorfällen richtet.
• Langfristig verbindliche Auskünfte (die für drei Jahre auch bei
einer Änderung des KSt-Gesetzes
als verbindlich gelten) sind ebenfalls erhältlich.
• Vorabverständigungen sind von
der Steuerbehörde zum Zwecke
der Festlegung eines Verrechnungspreises oder einer Verrechnungspreisspanne zu erhalten.
• Ab 2012 ist das Ungarische Amt
für Geistiges Eigentum berechtigt, festzustellen, ob ein künftiges
Projekt als F&E-Projekt angesehen werden kann. Diese Einstufung gilt dann auch für andere
Behörden als verbindlich.
Umsatzsteuer
Generell wird Umsatzsteuer (USt)
auf die folgenden Transaktionen
aufgeschlagen:
• entgeltliche Warenlieferungen
und Leistungen in Ungarn;
• innergemeinschaftlicher Erwerb
von Waren in Ungarn;
• Import von Waren.
Bestimmte Leistungen sind von der
USt befreit, einschließlich (aber nicht
beschränkt auf) medizinische, kulturelle, sportliche und weiterbildende
Leistungen, die als öffentliche Leistungen erbracht werden; weiterhin
Finanz- und Versicherungsleistungen.
Innergemeinschaftliche Lieferungen
und Leistungen und Exporte werden
ebenfalls als befreite Transaktionen
behandelt.
Generell ist die Lieferung von
Gebäuden, Gebäudeteilen und dem
dazugehörigen Grund und Boden,
sowie die Vermietung von Immobilien
umsatzsteuerfrei. Steuerzahler können
diese Geschäfte jedoch nach ihrer
Wahl als umsatzsteuerpflichtig behandeln. Die Lieferung von Baugeländen
ist jedoch nicht von der Umsatzsteuer
befreit.
Bei Erfüllung der besonderen
Voraussetzungen fallen speziel-
le Transaktionen, wie der Erwerb
von Sacheinlagen, der Erwerb von
Vermögensgegenständen durch
Rechtsnachfolge sowie die Übertragung eines laufenden Betriebs nicht in
den Geltungsbereich der ungarischen
Umsatzsteuerregelungen.
Im Falle von Leistungen zwischen
Unternehmen gilt generell, dass der
Ort der Lieferung dort ist, wo sich
der Kunde aus finanziellen Gründen
angesiedelt hat.
Der Regelsteuersatz beträgt in
Ungarn 27%. Es gibt außerdem zwei
verminderte Steuersätze, 18% and 5%.
Der Satz von 18% ist bei bestimmten
Milchprodukten, und bei unter Verwendung von Getreide, Mehl, Speisestärke und Milch erzeugten Produkten
anzuwenden. Kommerzielle Beherbergungsleistungen und Eintrittskarten
zu Musik- und Tanzveranstaltungen
unterliegen ebenfalls dem 18%-igen
Umsatzsteuersatz. Der Satz von 5%
gilt für gewisse pharmazeutische Produkte, Hörbücher, gedruckte Bücher,
Zeitungen, Heizungsdienstleistungen
in Stadtbezirken, bestimmte Live-Auftritte und die Lieferung von bestimmten Produkten in der Schweinefleischindustrie.
Verbundene Unternehmen, die Geschäftspräsenzen in Ungarn begründet
haben, dürfen eine umsatzsteuerliche
Organschaft bilden. Das Wesentliche
einer solchen Organschaft liegt darin,
dass die Mitglieder ihre Transaktionen
unter einer einheitlichen Umsatzsteuernummer tätigen (d.h. sie erstellen
Rechnungen unter einer gemeinsamen
USt-Nummer und übermitteln eine
einzige, zusammengefasste Steuererklärung) und Warenlieferungen
und Dienstleistungen zwischen den
Mitgliedern nicht als Geschäftsvorfälle
für umsatzsteuerliche Zwecke gelten.
Das USt-Gesetz erlaubt es ungarischen Steuerzahlern in den folgenden
Fällen, die sogenannte umgekehrte
Steuerschuldnerschaft anzuwenden:
• Dienstleistungen in Zusammenhang mit unbeweglichem Vermögen (z.B. Bau, Erhaltung);
• Verkauf von Abfallmaterial;
• Verkauf von CO2-Kontingenten;
• Verkauf von Immobilien und
Grundstücken, wenn der Steuerzahler die Berechnung von USt
gewählt hat;
• Verkauf von Agrarprodukten (z.B.
Mais, Weizen, Gerste, Roggen,
usw.)
• Verkauf von Schweinen (z.B.
Schweinefleisch, Schweinehälfte)
Im Allgemeinen müssen die UStVoranmeldungen vierteljährlich
abgegeben werden. Unter bestimmten
Umständen sind die Voranmeldungen jedoch monatlich oder jährlich
einzureichen.
Bei innergemeinschaftlichen Geschäften muss die steuerpflichtige Person
(monatlich oder vierteljährlich) sogenannte zusammenfassende Meldungen einreichen. Diese können nur auf
elektronischem Weg an die ungarische
Steuerbehörde übermittelt werden.
Ab dem 1. Januar 2013 haben in
Ungarn registrierte Steuerzahler eine
zusammenfassende Meldung über den
Binnenverkehr bezüglich der Transaktionen einzureichen, deren USt-Gehalt
HUF 2 Mio. (ca. EUR 6.900) erreicht
oder übersteigt. In dieser Meldung
sind auch die grundlegenden Angaben des jeweiligen Geschäftspartners
anzugeben. In der Meldung sind auch
die Eingangsrechnungen von demselben Geschäftspartner anzuführen,
deren USt-Gehalt innerhalb eines
USt-Abrechnungszeitraums insgesamt
HUF 2 Mio. erreicht oder übersteigt.
Sollte die Verpflichtung zur Erstellung
einer zusammenfassenden Meldung
über den Binnenverkehr bestehen
(d.h. wenn es Transaktionen gibt,
bei denen der USt-Betrag über dem
Grenzwert liegt), kann die Umsatzsteuererklärung nur elektronisch
eingereicht werden.
Wenn ein Steuerzahler in einem
Voranmeldungszeitraum einen negativen USt-Saldo hat, kann dieser Betrag
erstattet werden, vorausgesetzt, dass
der Steuersaldo einen absoluten Wert
von HUF 1 Mio. (ca. EUR 3.450) bei
monatlicher Abgabe, HUF 250.000
(ca. EUR 860) bei vierteljährlicher
Abgabe oder HUF 50.000 (ca. EUR
170) bei jährlicher Abgabe erreicht
oder überschreitet.
Umweltschutzgebühr
Bei inländischer Fertigung, Importen und innergemeinschaftlichem Erwerb bestimmter Produkte muss eine
Umweltschutzgebühr bezahlt werden.
2014 ist diese Gebühr für folgende
Produkte zu bezahlen:
• bestimmte Rohölprodukte;
• Reifen;
• Packmaterial (als Teil der Verpackung);
• Batterien;
• gewerbliches Druckpapier; und
• elektrische und elektronische
Produkte.
Verantwortlich für die Zahlung der
Umweltschutzgebühr ist der erste
inländische Lieferant oder Abnehmer
für eigene Zwecke; im Falle inländisch
hergestellter Rohölprodukte der erste
Käufer nach dem inländischen Auslieferer oder der Abnehmer für eigene
Zwecke; und im Falle von Lohnfertigung der Auftraggeber der Lohnfertigung. Die Umweltschutzgebühr wird
auf Basis des Gewichts des ihr unterliegenden Produkts berechnet und mit
dem Gebührensatz multipliziert.
Die Steuermeldungen erfolgen
vierteljährlich, im vierten Quartal des
Jahres muss eine Anzahlung geleistet
werden. Die Amtsstelle der Nationalen
Steuer¬- und Zollbehörde ist für die
Umweltschutzgebühr zuständig.
Erfüllt der Steuerzahler gewisse
Voraussetzungen, kann die Gebühr
erstattet werden.
Zusätzlich zu den o.g. Steuern
unterliegen ungarische Steuersubjekte
zahlreichen kleineren Steuern, wie
z.B. Verbrauchsteuer, Zollabgaben,
Stempelsteuer, Eintragungssteuer, Gemeinschaftssteuer, Tourismusabgabe,
sektorenspezifische Steuern (Energiesteuer, Pharmasteuer), Unfallsteuer,
usw., die hier nicht detailliert aufgeführt werden.
Andere Steuern
In den letzten Jahren sind eine
Reihe verschiedener Steuern in Kraft
getreten.
Die Bankensteuer wurde Finanzinstituten auferlegt. Die Steuersätze
betragen 0,15% auf Bilanzsummen bis
HUF 50 Milliarden sowie 0,53% auf
Bilanzsummen von HUF 50 Milliarden und darüber.
Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen werden zur
Zahlung einer Extrasteuer in Höhe
von HUF 2 pro Anrufminute und
HUF 2 pro versandte SMS-Nachricht
bei Privatpersonen und HUF 3 pro
Anrufminute und HUF 3 pro versandte SMS-Nachricht bei Teilnehmern, die nicht als Privatpersonen
gelten, verpflichtet. Der monatliche
Höchstbetrag der zu zahlenden Steuer liegt bei HUF 700 pro Telefonnummer für Privatpersonen und bei
HUF 5.000 pro Telefonnummer für
Teilnehmer, die nicht als Privatpersonen gelten.
Energieanbieter und Versorgungsbetriebe unterliegen über die Körperschaftsteuer hinaus einer weiteren
Ertragsteuer, die gemeinhin als
„Robin-Hood-Steuer“ bezeichnet
wird. Die Regierung hat den Steuersatz mit Wirkung ab 2013 von 8%
auf 31% erhöht, wobei eine Steuererleichterung für Entwicklungen von bis
zu 50% der Steuerverbindlichkeit in
Anspruch genommen werden kann.
Die Versicherungssteuer belastet
die Versicherungsunternehmen.
Die Steuersätze betragen 15% auf
Versicherungsprämien für Kaskoversicherungsleistungen und 10% für
Vermögens- und Unfallversicherungsleistungen.
Käufer und erste inländische Lieferanten von bestimmten Produkten
unterliegen der Produktsteuer
zur Förderung der öffentlichen
Gesundheit. Diese Steuer ist für
Getränke, Energiegetränke, Kakaopulver mit zugesetztem Zucker, andere
vorverpackte zuckerhaltige Produkte,
Salzgebäck, Würzmittel, aromatisierte Biere und alkoholische Getränke,
sowie Fruchtmarmelade zu entrichten.
Die Steuersätze unterscheiden sich
je nach dem Salz-, Zucker-, Kakao-,
Methylxanthine- oder Tauringehalt
dieser Produkte.
Zahlungsverkehrsdienstleister,
Kreditinstitute und Vermittler von
speziellen Dienstleistungen haben die
Finanztransaktionssteuer auf
Zahlungsdienstleistungen, wie z.B.
Banküberweisungen und Lastschriften
zu entrichten. Generell ist 0,3% des
Transaktionswertes, jedoch höchstens
HUF 6.000 pro Transaktion (mit
Ausnahme der Bargeldabhebung) zu
entrichten.
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Leitfaden für Investitionen in Ungarn 2014
Leitfaden für Investitionen in Ungarn 2014
Über die Ungarische
Agentur für Außenwirtschaft
und Investitionsförderung
FÖRDERUNG DER AUSLÄNDISCHEN
INVESTITIONEN
Die Ungarische Agentur für Außenwirtschaft und Investitionsförderung
(HITA) wurde 2011 mit dem Ziel gegründet, ausländische Investitionen zu fördern und bilateralen Handel zu erleichtern.
Über die Ungarische Agentur für
AuSSenwirtschaft und Investitionsförderung
HITA wurde von der ungarischen Regierung mit dem Ziel gegründet, ausländische Investitionen und den bilateralen Handel zu fördern und der EU-integrationsorientierten Entwicklung von klein- und mittelständischen Unternehmen
zu helfen. Das Amt hat Repräsentationsbüros in sechs regionalen Zentren in
Ungarn und ein ausländisches Netzwerk, das in mehr als 50 Ländern unter
Ungarns diplomatischem Dienst und mit speziellen Entsendungen arbeitet.
Hauptaufgaben der Abteilung zur Investitionsförderung sind:
Im Vor-Entscheidungs-Stadium
• Erstellung maßgeschneiderter Informationspakete über die Wirtschaft,
die Industriebranchen, die finanzielle Erleichterungen, das Geschäftsumfeld und das Zulieferernetz
• Unterstützung bei der Suche nach und Evaluierung eines geeigneten
Standorts
• Organisation von Vor-Ort-Besuchen und von Begegnungen potenzieller
Geschäftspartner
Im Anlaufstadium
• Beratung bei der Auswahl von Projektpartnern
• Informationsbeschaffung über Genehmigungsabläufe
• Hilfe bei Anträgen auf VIP-Subventionen
Bei bereits bestehender Geschäftstätigkeit
• Hilfe bei Expansion
• „After Care“-Leistungen
• Vermittlerstelle zwischen der Regierung und den Unternehmen
KONTAKT
Ungarische Agentur für Außenwirtschaft und Investitionsförderung
H-1055 Budapest, Honvéd u. 20.
Telefon: +36 1 872 6520
Fax: +36 1 872 6699
E-mail: [email protected]
Web: www.hita.hu
KATALIN NÉMETH
Direktorin für Investitionsförderung
+36 1 872 6530
[email protected]
TAMÁS KOKAS
Leiter der Abteilung
für Zuliefererprogramme
+36 1 872 6548
[email protected]
JUDIT CZAKÓ
Leiterin der Abteilung
für wissensbasierte Industrien
und Dienstleistungen
+36 1 872 6623
[email protected]
GYÖRGYI SOMFALVI-PETÉNYI
Leiterin der Abteilung für Beihilfen
+36 1 872 6515
[email protected]
Interview mit János Berényi, Präsident HITA
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“Ungarn besitzt sowohl infolge
seiner geografischen Lage
als auch aus seiner strategischen
Position heraus zahlreiche
Vorteile in der Region”
Wie sehen Sie die Situation
der in den vergangenen Jahren
nach Ungarn geflossenen
Kapitalanlagen?
Den Erfahrungen der vergangenen
Jahre zufolge zeigt sich auf diesem
Gebiet eine positive Tendenz. Der
Bestand aller ins Land geflossenen
direkten ausländischen Kapitalanlagen erreichte in 2012 80% des BIP,
was der höchste Wert in der Region
ist, während in 2013 im Rahmen von
35 Projekten positive Entscheidungen für Investitionen in Ungarn im
Umfang von insgesamt 1,2 Milliarden
Euro getroffen wurden. Es ist wichtig
zu erwähnen, dass 18 der erfolgreichen Projekte neue Investitionen und
17 Projekte Erweiterungen von bereits
hier angesiedelten Firmen sind, was
eine besonders große Bedeutung besitzt. Ganz zu schweigen davon, dass
die Realisierung der Projekte siebentausend neue Arbeitsplätze geschaffen hat. Wenn wir uns die Branchen
ansehen, dann betrifft die Mehrzahl
der Anlagen die Automobilindustrie,
Investitionen in Dienstleistungszentren sowie die Lebensmittelindustrie.
Welche Tendenzen sind zu beobachten? Hat sich das ungarische
Anlageumfeld in den letzten
Jahren geändert?
50
Leitfaden für Investitionen in Ungarn 2014
Leitfaden für Investitionen in Ungarn 2014
stellte Ausbildungspläne zusammen, die den tatsächlichen Bedarf
widerspiegeln. Es ist wichtig, die
Senkung des Körperschaftsteuersatzes hervorzuheben: die Körperschaftsteuer in Höhe von 10% und
die Dividendensteuer in Höhe von
19% sind unter den günstigsten
Steuersätzen in der Region. Die
von der Regierung mit den in
Ungarn tätigen Großunternehmen
abgeschlossenen Vereinbarungen
zur strategischen Partnerschaft
können den Investitionen weiteren Schwung verleihen.
Warum würden Sie potentiellen
ausländischen Investoren
Ungarn empfehlen? Welches
sind die Vorteile des
Landes? Wie sehen Sie das
Investitionsumfeld?
Dank des sich verbessernden
makroökonomischen Umfeldes ist
die Staatsverschuldung gesunken, liegt das Haushaltsdefizit
In Ungarn richtet
man eine besondere
Aufmerksamkeit auf
den Anreiz von
Investitionen und
die Entwicklung des
Investitionsumfeldes.
unter drei Prozent und ist das
Wirtschaftswachstum spürbar
angesprungen, was auf jeden
Fall eine positive Veränderung
bedeutet. Da Ungarn eine offene
Wirtschaft ist, richtet man eine
besondere Aufmerksamkeit auf
den Anreiz von Investitionen und
die Entwicklung des Investitionsumfeldes. Das steht im Einklang
mit zahlreichen Maßnahmen der
ungarischen Regierung, die für
Unternehmen ein günstiges Umfeld schaffen. Hier sollte man das
neue Arbeitsgesetzbuch hervorheben, das den Parteien bei den
Vereinbarungen über die Bedingungen der Arbeitsverrichtung
mehr Flexibilität sichert. Demnach können anstelle der bisherigen 200 auch 250 Überstunden
genehmigt werden, es wurden
neue Beschäftigungsformen eingeführt und der Aktionsplan zum
Schutz der Arbeitsplätze bietet
den Firmen Anreize, die bestehenden Arbeitsplätze zu erhalten.
Das neue Berufsausbildungsgesetz legt großen Wert auf das
Gleichgewicht von theoretischer
und praktischer Ausbildung und
Ungarn besitzt sowohl infolge
seiner geografischen Lage als auch
aus seiner strategischen Position
heraus zahlreiche Vorteile in der
Region. Dank unserer geografischen
Lage sind wir einer der bedeutendsten logistischen Knotenpunkte und
so gehört unser Land zu den wichtigsten Logistikbasen Europas. Von
Ungarn aus ist der EU-Markt mit 500
Millionen Menschen bzw. der Markt
von Russland, der Ukraine und des
Balkans mit fast 210 Millionen Menschen gleichermaßen leicht zu erreichen. Hinsichtlich der Autobahndichte nimmt Ungarn in der Region den
ersten Platz und hinsichtlich der Straßendichte in Europa – nach Belgien
und den Niederlanden – den dritten
Platz ein. Außerdem warten mehr
als 210 moderne Gewerbeparks auf
Investitionen des produzierenden
Gewerbes, ganz zu schweigen von
den hochqualifizierten, motivierten
Arbeitskräften sowie davon, dass
das durchschnittliche Lohn- und
Gehaltsniveau niedriger als in
Westeuropa oder in den Vereinigten
Staaten ist.
Wobei kann die Ungarische
Agentur für Außenwirtschaft
und Investitionsförderung
(HITA) den ausländischen
Unternehmen behilflich sein?
Die HITA trägt mit zahlreichen
Dienstleistungen zur Förderung
von Investitionen ausländischer
Unternehmen in Ungarn bei. Das
ist eine unserer wichtigsten Tätigkeiten, da die Nationale Agentur
für Außenwirtschaft das Informations- und Konsultationszentrum
für die in Ungarn angesiedelten oder
sich anzusiedeln beabsichtigenden
Unternehmen ist. Die HITA gewährt
den in Ungarn Investitionen realisierenden Unternehmen einerseits
Förderleistungen, wobei die Abteilung für Investitionsförderungen als
Teil dieses Leistungspakets bezüglich
der durch Einzelentscheidungen der
Regierung zuerkannten Bargeldförderung (EKD-Förderung) eine umfassende Projektmanagementtätigkeit
verrichtet. Außerdem sichert sie
ihren Partnern auch Informationen
bezüglich sonstiger Fördermöglichkeiten (von der EU kofinanzierte Ausschreibungen, Steuervergünstigung
für Entwicklungen, Förderungen zur
Schaffung von Arbeitsplätzen und
Ausbildungsbeihilfen, sonstige staatliche Beihilfen) sowie der Einstufung
als wichtige Investition. Die HITA hat
ein Extraprogramm aufgelegt, Anreize für Reinvestitionen von bereits in
Ungarn angesiedelten Unternehmen
zu bieten. Dazu starteten wir 2012
das Reinvest-Programm. Im Rahmen
dieses Programms suchten die Kollegen die Tochterunternehmen der
bereits in Ungarn angesiedelten multinationalen Firmen auf, um sich die
Meinung über das Investitionsumfeld
der Unternehmensleitung anzuhören
und ihre Anmerkungen und Anregungen an die Entscheidungsträger der
Regierung weiterzuleiten bzw. unsere
Dienstleistungen zu den Erweiterungen und Reinvestitionen dieser
Firmen anzubieten. In 2013 gab es
insgesamt 30 Verhandlungen zum
Reinvestment. Eine andere wichtige
Tätigkeit von HITA ist es, Großunternehmen, die sich in Ungarn anzusiedeln möchten, in der Planungsphase
von Projekten ungarische Lieferanten
anzubieten und auch dadurch die
Lebensfähigkeit und Marktpräsenz
der ungarischen Unternehmen zu
unterstützen.
Was für Ereignisse und Foren
plant die HITA für das Jahr
2014?
Zu den Haupttätigkeiten von HITA
gehören die Organisation von
Geschäftstreffen in Verbindung mit
verschiedenen Veranstaltungen bzw.
der Auftritt auf ungarischen und internationalen Fachausstellungen und
Messen und wir organisieren Wirtschaftsdelegationen zu Reisen von
Ministern bzw. des Ministerpräsidenten. In 2014 organisierten wir bereits
in Verbindung mit zwei großangelegten Reisen des Ministerpräsidenten
Geschäftstreffen: im Februar zum
offiziellen Besuch von Regierungschef
Viktor Orbán in Peking bzw. auch im
März auf dem durch die HITA organisierten und in Saudi-Arabien veranstalteten Ungarisch-Arabischen Geschäftsforum. Außerdem organisieren
wir auch noch die mit den Sitzungen
von Gemischten Wirtschaftskommissionen verbundenen Geschäftstreffen.
Eine unserer wichtigsten Tätigkeiten
ist es, ungarischen Firmen bei den
bedeutendsten Fachmessen und
Ausstellungen der Welt an unserem
Stand eine Präsentationsmöglichkeit
anzubieten.
Die HITA übergibt in jedem Jahr
zwei Preise. Mit dem Preis für den
Investor des Jahres zeichnen wir
jedes Jahr im Frühjahr bzw. mit dem
Preis für den Exporteur des Jahres
im Herbst jedes Jahres die von einer
Fachjury ausgewählten Firmen aus,
wobei wir letzteren Preis in erster
Linie an heimische KMU verleihen.
Eine sich von Jahr zu Jahr größerer
Popularität erfreuende Veranstaltung
ist die für kleine und mittelständische
Unternehmen organisierte HITAProgrammserie „KMU-Akademie“,
die wir auch in diesem Jahr veranstalten.
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Leitfaden für Investitionen in Ungarn 2014
Leitfaden für Investitionen in Ungarn 2014
PwC
in Ungarn
Wir spezialisieren uns
auf Ihre Branche
Für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit unseren Klienten brauchen wir als Wirtschaftsprüfer und
Berater mehr als nur die Zahlen.
Wir müssen auch wissen, welche
Faktoren die Branche bewegen, in
der unsere Klienten tätig sind, und
wie diese die Zukunft ihrer Unternehmen beeinflussen. Deshalb legen
wir bei PwC besonders großen Wert
auf die ständige Erweiterung unserer
branchenspezifischen Fachkenntnisse und Erfahrungen. Die eingehenden und topaktuellen Fachkenntnisse unserer Experten helfen uns
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Unternehmensführung
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überzeugt, dass es unsere wichtigste
Aufgabe ist, unsere Klienten beim
Erreichen dieser Ziele zu unterstützen, die Abläufe, Probleme
und Bedürfnisse unserer Klienten tiefgehend kennen zu lernen,
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Revision, der Geschäftsabläufe und
der verantwortungsvollen Unternehmensführung auf uns zählen.
Steuerberatung
Die Besteuerung ist vielleicht
eines der komplexesten Gebiete
sowohl für multinationale Unternehmen als auch für ungarische
Privatunternehmen, da dieses Gebiet neben den potentiellen Risiken
auch Optimierungsmöglichkeiten
in sich birgt. Wie erkennen Sie diese? Bei PwC arbeiten wir daran, die
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mit Ihnen die beste Lösung für Ihre
steuerlichen Angelegenheiten zu
finden. Unsere Klienten vertrauen
uns, weil sie durch die weitreichenden Fachkenntnisse unserer
Experten und durch unser internationales Netzwerk garantiert
Antworten auf Ihre steuerlichen
Fragen von der Körperschaftsteuer,
über die indirekten Steuern bis hin
zum Steuerverfahren bekommen.
Die Beratung zu staatlichen Bei-
hilfen und Subventionen, wie zum
Beispiel die Suche nach relevanten
staatlichen und EU-Beihilfen, ist
ein wichtiger Bestandteil unseres
Dienstleistungsportfolios.
Geschäftsberatung:
branchen- und
funktionsspezifische
Lösungen für jede
Geschäftsangelegenheit
Bei der Ausarbeitung von Lösungen für Angelegenheiten, die
eine Herausforderung für unsere
Klienten darstellen, bereichert
unser Expertenteam die im Inland
bewährten Verfahren um internatio­
nale Erfahrungen. Wir glauben fest
daran, dass wir in enger Zusammenarbeit mit unseren Klienten
nachhaltige und erfolgreiche Lösungen ausarbeiten können, von denen
diese langfristig profitieren können.
Neben branchenspezifischer Beratung stehen wir unseren Klienten
auch in kritischen Geschäftssituationen, bei innovativen Initiativen
und der Ausarbeitung von sektorund funktionsspezifischen Lösungen, bei der Strategiegestaltung,
der Erhöhung der Betriebseffizienz,
der Organisationsentwicklung und
BPR und bei IT-Lösungen zur Seite
und bieten ihnen Dienstleistungen
in den Bereichen der Finanzmodellierung, Firmenbewertung und
Finanzierung an.
Ein neuer Ansatz in der
Rechtsberatung
Die Rechtsanwaltskanzlei Réti, Antall und Partner PricewaterhouseCoopers Legal ist Mitglied des Netzwerkes
der mit PwC kooperierenden Rechtsanwaltskanzleien (PwC Legal), in dem
1900 Rechtsanwälte in 75 Ländern
tätig sind. Im Mittelpunkt unserer
Arbeit stehen die Besonderheiten
der Branchen, eine praxisbezogene
Herangehensweise und die Teamarbeit, wodurch sichergestellt wird, dass
die Klienten maßgeschneiderte und
schnelle Antworten auf ihre Fragen
bekommen.
Wir handeln mit
Verantwortung
und vertreten diese
Einstellung auch unseren
Geschäftsinteressenten
gegenüber
Unsere Firma beschäftigt sich
hauptsächlich mit Wirtschaftsprüfung
und so ist die Schaffung von Transparenz Bestandteil und zugleich wichtigster Grundsatz unserer täglichen
Arbeit. Es ist uns bewusst, dass wir für
das geschäftliche und gesellschaftliche
Umfeld, in dem wir tätig sind, Verantwortung tragen und wir vertreten dies
auch unseren Geschäftsinteressenten
- z.B. unseren Klienten, Mitarbeitern und künftigen Arbeitnehmern
- gegenüber. Die Unternehmensverantwortung beruht bei uns auf den
Grundpfeilern der Gemeinschaft, der
Umwelt, des Arbeitsplatzes und des
Marktes. Deshalb widmen wir auf
diesen Gebieten den Auswirkungen
unserer Tätigkeiten und Entscheidungen besondere Aufmerksamkeit
und treffen verantwortungsvolle und
wertschaffende Entscheidungen. Als
verantwortliches Unternehmen achten
wir darauf, dass diese Prinzipien der
nachhaltigen Entwicklung auf allen
Gebieten, die unsere Tätigkeiten
bestimmen, - wie Unternehmenswerte, Managementsysteme und unsere
Dienstleistungen - immer zur Geltung
kommen. Das liegt in unserem gemeinsamen Interesse.
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Kontakte
PwC-Büros
Budapest
H-1055 Budapest
Bajcsy-Zsilinszky út 78.
Telefon: +36 (1) 461 9100
Fax: + 36 (1) 461 9101
Győr
H-9024 Győr
Hunyadi utca 14. (Leier City Center)
Telefon: +36 (96) 547 660
Fax: + 36 (96) 547 661
Kontakte im Budapester PwC-Büro
Kontakte im Győrer PwC-Büro
Tamás Lőcsei
Partner – Steuern, Recht und Subventionen
Direkt: + 36 (1) 461 9358
E-mail: [email protected]
Armin Krug
Partner – Wirtschaftsprüfung
Direkt: + 36 (1) 461 9552
E-mail: [email protected]
Andrea Végső
Manager – Staatliche
Unterstützung und Subventionen
Direkt: +36 (1) 461 9459
E-mail: [email protected]
Kornélia Lett
Leiterin Győr Office –
Wirtschaftsprüfung
Direkt: + 36 (96) 547 660
E-mail: [email protected]
Norbert Izer
Manager – Steuern
Direkt: + 36 (1) 461 9433
E-mail: [email protected]
Kontakte bei Réti, Antall & Partners
PricewaterhouseCoopers Legal
Dr. László Réti
Leitender Rechtsanwalt
Direkt: + 36 (1) 461 9890
E-mail: [email protected]
Dr. György Antall
Partner
Direkt: + 36 (1) 461 9870
E-mail: [email protected]
Der Leitfaden für Investitionen in Ungarn wurde von PricewaterhouseCoopers Hungary Ltd. in Zusammenarbeit mit
der Ungarischen Agentur für Außenwirtschaft und Investitionsförderung erstellt. Zusätzlicher Inhalt wurde von dem
Herausgeber Napi Gazdaság Kiadó Kft. beigesteuert.
Weder PricewaterhouseCoopers Hungary Ltd. noch die Koautoren sind verantwortlich für Verluste, die aus einer
Handlung oder Unterlassung aufgrund des Gebrauchs dieser Broschüre resultieren. Sie sollte nicht herangezogen werden,
um Steuerverbindlichkeiten bei bestimmten Voraussetzungen zu ermitteln. Bevor Sie sich auf eine in dieser Broschüre
enthaltene Information verlassen, sollten Sie immer fachlichen Rat einholen.
© 2014 PricewaterhouseCoopers Hungary Ltd. Alle Rechte vorbehalten. ‚PwC“ bezeichnet PricewaterhouseCoopers
Hungary Ltd. und in manchen Fällen das PwC-Netzwerk, wobei jede Mitgliedsgesellschaft eine rechtlich selbständige
Einheit darstellt.
Siehe http://www.pwc.com/structure für weitere Informationen
www.pwc.com/hu
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Wir helfen Investoren, die Möglichkeiten zu finden.
PwC ist der Trusted Business Advisor für Investoren in Ungarn.
© 2014 PwC. Alle Rechte vorbehalten. In diesem Dokument bezeichnet “PwC” PricewaterhouseCoopers Auditing Ltd., PricewaterhouseCoopers Hungary
Ltd. und PricewaterhouseCoopers Advisory Services Ltd., die alle Mitgliedsgesellschaften der PricewaterhouseCoopers International Limited sind, wobei jede
Mitgliedsgesellschaft eine rechtlich selbständige Einheit darstellt. Siehe http://www.pwc.com/structure für weitere Informationen.
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