WAHLAUSSCHREIBEN UNIVERSITÄT DES SAARLANDES Gruppen-Urwahlen 2016
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WAHLAUSSCHREIBEN UNIVERSITÄT DES SAARLANDES Gruppen-Urwahlen 2016
1 UNIVERSITÄT DES SAARLANDES Gruppen-Urwahlen 2016 WAHLAUSSCHREIBEN zur Durchführung der Gruppen-Urwahlen zum Senat, zum Beirat für Frauenfragen, zu den Fakultätsräten, zu dem Bereichsrat für Theoretische Medizin und Biowissenschaften und dem Bereichsrat für Klinische Medizin am 28. Juni 2016 INHALT: Seite I. Zeitpunkt der Wahlen 2 II. Wahlsystem 2 III. Wahlrecht und Wählbarkeit 3 IV. Auslegung der Verzeichnisse der Wahlberechtigten 4 V. Form und Inhalt der Wahlvorschläge und mitgliedschaftliche Zusammensetzung des Senats und der Fakultätsräte 5 VI. Bekanntmachungen zu den Gruppen-Urwahlen 7 VII. Feststellung der Wahlergebnisse 7 VIII. Wahlausschuss 8 IX. Wahlbeauftragte 9 2 Gemäß § 5 der Ordnung der Gruppen-Urwahlen zum Senat, zum Beirat für Frauenfragen, zu den Fakultätsräten, zu dem Bereichsrat für Theoretische Medizin und Biowissenschaften und dem Bereichsrat für Klinische Medizin (Wahlordnung) gebe ich zur Durchführung der Gruppen-Urwahlen 2016 bekannt: I. Zeitpunkt der Wahlen 1. Die Neuwahlen zum Senat, zum Beirat für Frauenfragen, zu den Fakultätsräten, zu dem Bereichsrat für Theoretische Medizin und Biowissenschaften und dem Bereichsrat für Klinische Medizin finden am Dienstag, dem 28. Juni 2016, von 9 Uhr bis 17 Uhr in den Wahllokalen in Saarbrücken - Aula (Gebäude A3 3) - Mensagebäude (Gebäude D4 1) in Homburg - Anatomie (Gebäude 61) - Mensagebäude (Gebäude 74) statt. In Saarbrücken können die wahlberechtigten Mitglieder der - Fakultäten HW, NT, MI, P und R, sowie - in Saarbrücken vorhandenen Zentralen Einrichtungen ihr Stimmrecht ausüben. In Homburg wählen die wahlberechtigten Mitglieder der - Fakultät M sowie der Universitätskliniken und - in Homburg vorhandenen Zentralen Einrichtungen ihre Vertreter in die vorgenannten Gremien. 2. Wahlberechtigte, die zum Zeitpunkt der Wahl verhindert sind, die Abstimmung im Wahllokal vorzunehmen, können an die Wahlleiterin bis zum 23.06.2016, 15:00 Uhr, einen schriftlichen Antrag auf Briefwahl stellen. Der Text des Antrages ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt bzw. wird auf den Internetseiten der UdS bekannt gegeben. Eine Stimmabgabe durch Brief ist nur gültig, wenn der Wählerbrief spätestens zwei Stunden vor Abschluss der Stimmabgabe für die betreffende Teilwahl beim Wahlamt vorliegt. II. Wahlsystem (1) Die Wahlen werden nach Maßgabe dieser Ordnung als Teilwahlen frei, gleich und geheim und in der Regel nach den Grundsätzen der personalisierten Verhältniswahl durchgeführt. Teilwahl ist die Wahl einer der in § 13 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 UG bezeichneten Gruppe von Mitgliedern sowie die Wahl in Wahlkreisen in eines der in § 1 Abs. 1 Wahlordnung genannten Kollegialorgane bzw. den Beirat für Frauenfragen. 3 Die Wahlen zum Senat und zum Beirat für Frauenfragen finden auf Universitätsebene statt. Für die Wahl der Professorinnen und Professoren zum Senat hat der Senat gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 Wahlordnung sechs Wahlkreise entsprechend dem Neuzuschnitt der Fakultäten gebildet, wobei auf die Fakultäten HW, MI und R jeweils ein Sitz und auf die Fakultäten M, NT und P jeweils zwei Sitze im Senat entfallen. Die Wahlen zu den Fakultätsräten finden auf Fakultätsebene statt. Die Wahlen zu den Bereichsräten der Medizinischen Fakultät finden auf Bereichsebene statt. Eine Teilwahl entfällt, wenn bei Abschluss der Verzeichnisse der Wahlberechtigten die Zahl der Wahlberechtigten die Zahl der in dieser Teilwahl zu wählenden Mitglieder nicht übersteigt. In diesem Falle gelten die Wahlberechtigten als gewählt. Erhöht sich die Zahl der in dieser Teilwahl Wahlberechtigten nach Abschluss der Verzeichnisse der Wahlberechtigten, so werden die hinzugekommenen Wahlberechtigten in der zeitlichen Reihenfolge ihrer Zugehörigkeit zu der Wahlgruppe Mitglieder oder Ersatzmitglieder. Die gesetzlichen Bestimmungen für die Durchführung der Wahlen – Universitätsgesetz (UG), Grundordnung der Universität und Ordnung der Gruppen-Urwahlen zum Senat, zum Beirat für Frauenfragen, zu den Fakultätsräten, zu dem Bereichsrat für Theoretische Medizin und Biowissenschaften und dem Bereichsrat für Klinische Medizin – können beim Wahlamt der Universität in Gebäude A2 3, Zimmer -1.10, in den Geschäftszimmern der Dekan/e/in, in den Geschäftsräumen der Studierendenschaft sowie auf den Internetseiten der UdS eingesehen werden. III. Wahlrecht und Wählbarkeit 1. Wählen und gewählt werden kann in einer Teilwahl nur, wer in das Verzeichnis der Wahlberechtigten dieser Teilwahl eingetragen ist. Stichtag für die Eintragung in das Verzeichnis der Wahlberechtigten ist der 20. April 2016. 2. Bei den Wahlen zum Senat und zu den Fakultätsräten sind die Mitglieder gemäß Artikel 1 Abs. 1 Nr. 3 bis 9 und Absatz 2 Grundordnung wahlberechtigt. Bei der Wahl des Mitglieds des Senats gemäß Artikel 33 Nr. 4 Grundordnung sind nur die nichtwissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 4 UG, die Bedienstete der Universität sind, wahlberechtigt. Bei der Wahl des Mitglieds des Senats gemäß Artikel 33 Nr. 5 Grundordnung sind nur die nichtwissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 4 UG, die als Bedienstete des Universitätsklinikums oder des Landes im Universitätsklinikum tätig sind, wahlberechtigt. Bei der Wahl zum Beirat für Frauenfragen sind nur die weiblichen Mitglieder, die Bedienstete der Universität sind, wahlberechtigt. 4 IV. 3. Mitglieder der Universität, die Aufgaben der Personalvertretung wahrnehmen, können nicht einem Fakultätsrat oder Bereichsrat angehören (§ 12 Abs. 1 Satz 3 UG). 4. Mitarbeiterinnen der Gleichstellungsbeauftragten dürfen nicht zugleich Mitglied des Beirats für Frauenfragen sein (Artikel 39 Abs. 2 Satz 2 Grundordnung). 5. Ein Wahlberechtigter kann nur einer einzigen Wahlgruppe angehören. 6. Studierende, die zugleich hauptberuflich als wissenschaftliche Mitarbeiter (ab 19,75 Wochenstunden bzw. 19,25 bei Schwerbehinderung) an der Universität beschäftigt sind, gehören zu der Wahlgruppe der Akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. 7. Nach § 13 Abs. 2 UG sind die hauptberuflich an der Universität tätigen Personen mit ärztlichen oder zahnärztlichen Aufgaben, soweit sie Lehraufgaben im Fachgebiet Medizin wahrnehmen, der Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zugeordnet, andernfalls gehören sie der Gruppe der nichtwissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an. Auslegung der Verzeichnisse der Wahlberechtigten 1. Die Verzeichnisse der Wahlberechtigten werden am 09. Mai 2016 beim Wahlamt, in den Geschäftszimmern der Dekan/e/in und in den Geschäftsräumen der Studierendenschaft und der Gleichstellungsbeauftragten während der allgemeinen Dienst- und Geschäftsstunden zur Einsichtnahme ausgelegt. Als maßgebliche Urschriften der Verzeichnisse der Wahlberechtigten gelten die beim Wahlamt ausliegenden Exemplare. 2. Einsprüche gegen die Verzeichnisse der Wahlberechtigten können bis zum 23. Mai 2016 bei der Wahlleiterin (Gebäude A2 3, Zimmer 3.10) eingelegt werden. Der Einspruch bedarf der Textform und ist zu begründen. Über den Einspruch entscheidet die Wahlleiterin nach Anhörung des Wahlausschusses. Wird dem Einspruch stattgegeben, so ist das betreffende Verzeichnis der Wahlberechtigten zu berichtigen. Der Abschluss der Verzeichnisse der Wahlberechtigten wird spätestens am 30. Mai 2016 bekannt gegeben. 5 V. Form und Inhalt der Wahlvorschläge Die Wahlberechtigten werden aufgefordert, für die Wahlen zum Senat, zum Beirat für Frauenfragen, zu den Fakultätsräten, zu dem Bereichsrat für Theoretische Medizin und Biowissenschaften und dem Bereichsrat für Klinische Medizin bis spätestens Freitag, den 03. Juni 2016, 16.00 Uhr, Wahlvorschläge bei der Wahlleiterin einzureichen. Einem Wahlvorschlag kann eine besondere Kennzeichnung beigefügt werden. Beleidigende oder irreführende Kennzeichnungen sind unzulässig. Ein Wahlvorschlag muss mindestens so viele Namen enthalten, wie Mitglieder zu wählen sind, oder die Namen von mindestens einem Zehntel der wahlberechtigten Mitglieder. Ergeben sich bei der Berechnung Bruchzahlen, so ist bei der Ermittlung der Anzahl von Namen abzurunden. Ist nur ein Mitglied zu wählen, so muss der Wahlvorschlag mindestens zwei Namen enthalten. Bei der Aufstellung von Wahlvorschlägen sollen Frauen und Männer angemessen berücksichtigt werden. Bei der Teilwahl zum Beirat für Frauenfragen sollen die Vorgeschlagenen unterschiedlichen Fakultäten angehören. Ein Wahlvorschlag bedarf der schriftlichen Zustimmung (in begründeten Ausnahmefällen der Textform) jeder/jedes Vorgeschlagenen zu ihrer/seiner Kandidatur auf diesem Wahlvorschlag. Vollständige Wahlvorschläge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs für jede Teilwahl alphabetisch gekennzeichnet. Einem Wahlvorschlag kann eine besondere Kennzeichnung beigefügt werden. Wahlvorschläge sind spätestens bis zu dem von dem Wahlleiter bekanntgemachten Termin bei dem Wahlleiter einzureichen. Die Bewerbung für eine Teilwahl ist nur in einem Wahlvorschlag möglich. Wird eine Bewerberin/ein Bewerber mit ihrem/seinem Einverständnis in mehreren Wahlvorschlägen genannt, so wird die Bewerberin/der Bewerber aus allen Wahlvorschlägen gestrichen. Liegt für eine Teilwahl nur ein Wahlvorschlag vor, so kann die Wählerin/der Wähler bei der Stimmabgabe den Vorschlag um die Namen anderer wählbarer Mitglieder seiner Wahlgruppe unter unzweifelhafter Bezeichnung der Person ergänzen. Wird für eine Teilwahl kein Wahlvorschlag eingereicht und gehören der Wahlgruppe bis zu hundert wählbare Personen an, so bildet die Liste dieser Personen in alphabetischer Reihenfolge den Wahlvorschlag. Wird für eine Teilwahl kein Wahlvorschlag eingereicht und gehören der Wahlgruppe mehr als hundert wählbare Personen an, so wird die Teilwahl nach den Vorschriften dieser Ordnung wiederholt. Wird in der 6 Wiederholungswahl kein Wahlvorschlag eingereicht, bleiben die der Wahlgruppe zustehenden Sitze unbesetzt. Die zugelassenen Wahlvorschläge werden am 14. Juni 2016 beim Wahlamt, in den Geschäftszimmern der Dekanate und den Geschäftsräumen der Studierendenschaft sowie der Gleichstellungsbeauftragten und auf der Internetseite der UdS (www.unisaarland.de/urwahlen) veröffentlicht. Wählergruppe 1. 1.1 Wahlen zum Senat Bildung von sechs Wahlkreisen Professorinnen und Professoren = insgesamt 9 Sitze 1.2 auf Universitätsebene Akademische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Studierende Nichtwissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter/Uni Nichtwissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter/UKS Anzahl der Teilwahlen Mitglieder Ersatzmitglieder 6 WK HW = 1 WK HW = WK M = 2 1 WK MI = 1 WK M = 2 WK NT = 2 WK MI = 1 WK P = 2 WK NT = 2 WK R = 1 WK P = 2 WK R = 1 1 1 1 3 3 1 3 3 1 1 1 1 10 17 17 2. 2.1 Wahlen zu den Fakultätsräten Wahlen zu den Fakultätsräten MI und R Professorinnen und Professoren Akademische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Studierende Nichtwissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 2 2 2 2 6 2 2 1 6 2 2 1 2.2 8 11 11 Wahlen zu den Fakultätsräten NT und P Professorinnen und Professoren Akademische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Studierende Nichtwissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 2 2 2 2 9 3 3 2 9 3 3 2 2.3 8 17 17 Wahlen zum Fakultätsrat HW Professorinnen und Professoren Akademische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Studierende Nichtwissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 1 1 1 1 12 4 4 3 12 4 4 3 3. 3.1 4 23 23 Wahlen zu den Bereichsräten Professorinnen u. Professoren Theor. Medizin und Biowissenschaften Akademische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Studierende Nichtwissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 1 1 1 1 5 2 2 1 5 2 2 1 4 10 10 7 3.2 4. 4.1 VI. Professorinnen u. Professoren Klin. Medizin Akademische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Studierende Nichtwissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Wahlen zum Beirat für Frauenfragen Professorinnen Akademische Mitarbeiterinnen Studentinnen nichtwissenschaftliche Mitarbeiterinnen 1 1 1 1 10 4 4 2 10 4 4 2 4 1 1 1 1 20 3 3 3 3 20 3 3 3 3 4 47 12 70 12 70 Bekanntmachungen zu den Gruppen-Urwahlen Sämtliche Bekanntmachungen zu den Gruppen-Urwahlen werden auf der Internetseite der Universität des Saarlandes unter www.uni-saarland.de/urwahlen veröffentlicht werden. VII. Feststellung der Wahlergebnisse 1. Der Wahlausschuss stellt aufgrund der ermittelten Teilwahlergebnisse das Endergebnis in einer universitätsöffentlichen Sitzung am 04. Juli 2016, um 09.00 Uhr, im Senatssaal des Präsidialamtes (Gebäude A2 3, 1. OG), fest. 2. Die Amtszeiten der gewählten Mitglieder und Ersatzmitglieder dauern zwei Jahre (Beginn: 01. Oktober 2016). 8 VIII. Wahlausschuss Mitglieder: Fak. Stellvertreter: / Abt. Professor Dr. Jan Henrik Klement Professor 1 Dr. Michael Roland Beckmann - Vorsitzender – - stellv. Vorsitzender - Geb. B4 1 Geb. C3 1 Tel. 2104 Tel. 3701 Jürgen Müller-Ney Dr. Josef Zapp Personalrat des wissenschaftlichen Personals PR Pharmazeutische Biologie 1 8 Geb. C2 2 Geb. A5 4 Tel. 57309 Tel. 3403 Hans-Joachim Weber Fak. / Abt. PR Rita Schmidt Personalrat des nichtwissenschaftlichen Personals Personalrat des nichtwissenschaftlichen Personals Gebäude C5 5 Gebäude C5 5 Tel. 2605 Tel. 3669 PR Tobias Sträßer AStA Samira Scheibner AStA Justitiar (mit beratender Stimme) RP RP der Universität des Saarlandes i. V. Dr. Ruth Maurer Alexandra Hemprich Tel. 2608 Tel: 2652 Wahlleitung (mit beratender Stimme) Dr. Sonja Mikeska Tel. 3490 PB PB Denise Kunkel, Tel: 6612 9 IX. Wahlbeauftragte Als Wahlbeauftragte werden bestellt: Name: Prof. Dr. Hannes Ludyga Dienstanschrift: Fak. 1, Rechtswissenschaften, Geb. B4 1 Prof. Dr. Christoph Sorge Fak. 1, Rechtswissenschaften, Geb. E9 1 Prof. Dr. Sven Heidenreich Fak. 1, Betriebswissenschaften, Geb. C3 1 Prof. Dr. Alexander Baumeister Fak. 1, Betriebswissenschaften, Geb. B4 1 Priv.-Doz. Dr. Stephan Philipp Fak. 2.4 Experimentelle und Klinische Pharmakologie und Toxikologie, Geb. 46 Priv.-Doz. Dr. Ulrich Wissenbach Fak. 2.4 Experimentelle und Klinische Pharmakologie und Toxikologie, Geb. 46 Prof. Dr. Friedrich Grässer Fak. 2, Institut für Virologie Priv.-Doz. Steffi Maria Urbschat Fak. 2, Neuroonkologie, Geb. 60 Wilfried Keller Fak. 3, Philosophie, Geb. C5 3 Prof. Dr. Peter Riemer Fak. 3, Philosophie, Geb. B3 1 PD Dr. Ulrike Stölting Fak. 3, Katholische Theologie, Geb. A4 2 Dr. Semjon Dreiling Fak. 3, Kunstgeschichte, Geb. B3 1 Lars Winterberg Fak. 3, Kunst- und Kulturwissenschaft, Geb. C5 2 Fak. 4, Romanistik, Geb. C5 2 Dr. Isabel Exner Johannes Bur Fak. 5, Bildungswissenschaften, Geb, A4 2 Dr. Eric Klopp Fak. 5, Bildungswissenschaften, Geb. A4 2 Joshua Bechtold Fak. 5, Geographie, Dudweiler, Zeile 2 10 Olaf Karthein Fak. 5, Sportwissenschaft, Geb. B8 2 Martin Müller Fak. 7, Mechatronik, Geb. C6 3 Christian Wolf Fak. 7, Mechatronik, Geb. A5 3 Stefan Klein Facility Management, Geb. C1 2 Dr. Johannes Abele International Office, Geb. A4 4 Simone Heylmann International Office, Geb. A4 4 Weitere Wahlbeauftragte, deren Meldung erst nach Erlass des Wahlausschreibens eingeht, können nachnominiert werden. Saarbrücken 20. April 2016 - Wahlamt Gebäude A2 3, Zi. -1.10, Tel. 5077 bzw. 3490 Die Wahlleiterin Dr. Sonja Mikeska