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WAHLAUSSCHREIBEN UNIVERSITÄT DES SAARLANDES Gruppen-Urwahlen 2016

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WAHLAUSSCHREIBEN UNIVERSITÄT DES SAARLANDES Gruppen-Urwahlen 2016
1
UNIVERSITÄT DES SAARLANDES
Gruppen-Urwahlen 2016
WAHLAUSSCHREIBEN
zur Durchführung der Gruppen-Urwahlen zum Senat,
zum Beirat für Frauenfragen, zu den Fakultätsräten, zu dem
Bereichsrat für Theoretische Medizin und Biowissenschaften und dem
Bereichsrat für Klinische Medizin
am 28. Juni 2016
INHALT:
Seite
I.
Zeitpunkt der Wahlen
2
II.
Wahlsystem
2
III.
Wahlrecht und Wählbarkeit
3
IV.
Auslegung der Verzeichnisse der Wahlberechtigten
4
V.
Form und Inhalt der Wahlvorschläge und
mitgliedschaftliche Zusammensetzung des Senats und der
Fakultätsräte
5
VI.
Bekanntmachungen zu den Gruppen-Urwahlen
7
VII.
Feststellung der Wahlergebnisse
7
VIII.
Wahlausschuss
8
IX.
Wahlbeauftragte
9
2
Gemäß § 5 der Ordnung der Gruppen-Urwahlen zum Senat, zum Beirat für
Frauenfragen, zu den Fakultätsräten, zu dem Bereichsrat für Theoretische Medizin
und Biowissenschaften und dem Bereichsrat für Klinische Medizin (Wahlordnung)
gebe ich zur Durchführung der Gruppen-Urwahlen 2016 bekannt:
I.
Zeitpunkt der Wahlen
1.
Die Neuwahlen zum Senat, zum Beirat für Frauenfragen, zu den
Fakultätsräten, zu dem Bereichsrat für Theoretische Medizin und
Biowissenschaften und dem Bereichsrat für Klinische Medizin finden
am Dienstag, dem 28. Juni 2016, von 9 Uhr bis 17 Uhr in den
Wahllokalen in Saarbrücken - Aula (Gebäude A3 3)
- Mensagebäude (Gebäude D4 1)
in Homburg
- Anatomie (Gebäude 61)
- Mensagebäude (Gebäude 74)
statt.
In Saarbrücken können die wahlberechtigten Mitglieder der
- Fakultäten HW, NT, MI, P und R, sowie
- in Saarbrücken vorhandenen Zentralen Einrichtungen
ihr Stimmrecht ausüben.
In Homburg wählen die wahlberechtigten Mitglieder der
- Fakultät M sowie der Universitätskliniken und
- in Homburg vorhandenen Zentralen Einrichtungen
ihre Vertreter in die vorgenannten Gremien.
2.
Wahlberechtigte, die zum Zeitpunkt der Wahl verhindert sind, die
Abstimmung im Wahllokal vorzunehmen, können an die Wahlleiterin
bis zum 23.06.2016, 15:00 Uhr, einen schriftlichen Antrag auf
Briefwahl stellen. Der Text des Antrages ist auf der Rückseite der
Wahlbenachrichtigung abgedruckt bzw. wird auf den Internetseiten
der UdS bekannt gegeben.
Eine Stimmabgabe durch Brief ist nur gültig, wenn der Wählerbrief
spätestens zwei Stunden vor Abschluss der Stimmabgabe für die
betreffende Teilwahl beim Wahlamt vorliegt.
II.
Wahlsystem
(1) Die Wahlen werden nach Maßgabe dieser Ordnung als Teilwahlen frei,
gleich und geheim und in der Regel nach den Grundsätzen der
personalisierten Verhältniswahl durchgeführt. Teilwahl ist die Wahl einer
der in § 13 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 UG bezeichneten Gruppe von Mitgliedern
sowie die Wahl in Wahlkreisen in eines der in § 1 Abs. 1 Wahlordnung
genannten Kollegialorgane bzw. den Beirat für Frauenfragen.
3
Die Wahlen zum Senat und zum Beirat für Frauenfragen finden auf
Universitätsebene statt. Für die Wahl der Professorinnen und Professoren
zum Senat hat der Senat gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 Wahlordnung sechs
Wahlkreise entsprechend dem Neuzuschnitt der Fakultäten gebildet, wobei
auf die Fakultäten HW, MI und R jeweils ein Sitz und auf die Fakultäten M,
NT und P jeweils zwei Sitze im Senat entfallen.
Die Wahlen zu den Fakultätsräten finden auf Fakultätsebene statt.
Die Wahlen zu den Bereichsräten der Medizinischen Fakultät finden auf
Bereichsebene statt.
Eine Teilwahl entfällt, wenn bei Abschluss der Verzeichnisse der
Wahlberechtigten die Zahl der Wahlberechtigten die Zahl der in dieser
Teilwahl zu wählenden Mitglieder nicht übersteigt. In diesem Falle gelten
die Wahlberechtigten als gewählt. Erhöht sich die Zahl der in dieser
Teilwahl Wahlberechtigten nach Abschluss der Verzeichnisse der
Wahlberechtigten, so werden die hinzugekommenen Wahlberechtigten in
der zeitlichen Reihenfolge ihrer Zugehörigkeit zu der Wahlgruppe
Mitglieder oder Ersatzmitglieder.
Die gesetzlichen Bestimmungen für die Durchführung der Wahlen –
Universitätsgesetz (UG), Grundordnung der Universität und Ordnung der
Gruppen-Urwahlen zum Senat, zum Beirat für Frauenfragen, zu den
Fakultätsräten, zu dem Bereichsrat für Theoretische Medizin und
Biowissenschaften und dem Bereichsrat für Klinische Medizin – können
beim Wahlamt der Universität in Gebäude A2 3, Zimmer -1.10, in den
Geschäftszimmern der Dekan/e/in, in den Geschäftsräumen der
Studierendenschaft sowie auf den Internetseiten der UdS eingesehen
werden.
III.
Wahlrecht und Wählbarkeit
1.
Wählen und gewählt werden kann in einer Teilwahl nur, wer in das
Verzeichnis der Wahlberechtigten dieser Teilwahl eingetragen ist.
Stichtag für die Eintragung in das Verzeichnis der Wahlberechtigten
ist der 20. April 2016.
2.
Bei den Wahlen zum Senat und zu den Fakultätsräten sind die
Mitglieder gemäß Artikel 1 Abs. 1 Nr. 3 bis 9 und Absatz 2
Grundordnung wahlberechtigt. Bei der Wahl des Mitglieds des Senats
gemäß Artikel 33 Nr. 4 Grundordnung sind nur die
nichtwissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemäß § 13
Abs. 1 Nr. 4 UG, die Bedienstete der Universität sind, wahlberechtigt.
Bei der Wahl des Mitglieds des Senats gemäß Artikel 33 Nr. 5
Grundordnung sind nur die nichtwissenschaftlichen Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 4 UG, die als Bedienstete des
Universitätsklinikums oder des Landes im Universitätsklinikum tätig
sind, wahlberechtigt. Bei der Wahl zum Beirat für Frauenfragen sind
nur die weiblichen Mitglieder, die Bedienstete der Universität sind,
wahlberechtigt.
4
IV.
3.
Mitglieder der Universität, die Aufgaben der Personalvertretung
wahrnehmen, können nicht einem Fakultätsrat oder Bereichsrat
angehören (§ 12 Abs. 1 Satz 3 UG).
4.
Mitarbeiterinnen der Gleichstellungsbeauftragten dürfen nicht
zugleich Mitglied des Beirats für Frauenfragen sein (Artikel 39 Abs. 2
Satz 2 Grundordnung).
5.
Ein Wahlberechtigter kann nur einer einzigen Wahlgruppe angehören.
6.
Studierende, die zugleich hauptberuflich als wissenschaftliche
Mitarbeiter (ab 19,75 Wochenstunden bzw. 19,25 bei
Schwerbehinderung) an der Universität beschäftigt sind, gehören zu
der Wahlgruppe der Akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
7.
Nach § 13 Abs. 2 UG sind die hauptberuflich an der Universität
tätigen Personen mit ärztlichen oder zahnärztlichen Aufgaben, soweit
sie Lehraufgaben im Fachgebiet Medizin wahrnehmen, der Gruppe
der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zugeordnet,
andernfalls gehören sie der Gruppe der nichtwissenschaftlichen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an.
Auslegung der Verzeichnisse der Wahlberechtigten
1.
Die Verzeichnisse der Wahlberechtigten werden am 09. Mai 2016
beim Wahlamt, in den Geschäftszimmern der Dekan/e/in und in den
Geschäftsräumen der Studierendenschaft und der
Gleichstellungsbeauftragten während der allgemeinen Dienst- und
Geschäftsstunden zur Einsichtnahme ausgelegt. Als maßgebliche
Urschriften der Verzeichnisse der Wahlberechtigten gelten die beim
Wahlamt ausliegenden Exemplare.
2.
Einsprüche gegen die Verzeichnisse der Wahlberechtigten können
bis zum 23. Mai 2016 bei der Wahlleiterin (Gebäude A2 3, Zimmer
3.10) eingelegt werden. Der Einspruch bedarf der Textform und ist zu
begründen. Über den Einspruch entscheidet die Wahlleiterin nach
Anhörung des Wahlausschusses. Wird dem Einspruch stattgegeben,
so ist das betreffende Verzeichnis der Wahlberechtigten zu
berichtigen. Der Abschluss der Verzeichnisse der Wahlberechtigten
wird spätestens am 30. Mai 2016 bekannt gegeben.
5
V.
Form und Inhalt der Wahlvorschläge
Die Wahlberechtigten werden aufgefordert, für die Wahlen zum Senat, zum
Beirat für Frauenfragen, zu den Fakultätsräten, zu dem Bereichsrat für
Theoretische Medizin und Biowissenschaften und dem Bereichsrat für
Klinische Medizin bis spätestens Freitag, den 03. Juni 2016, 16.00 Uhr,
Wahlvorschläge bei der Wahlleiterin einzureichen.
Einem Wahlvorschlag kann eine besondere Kennzeichnung beigefügt
werden. Beleidigende oder irreführende Kennzeichnungen sind unzulässig.
Ein Wahlvorschlag muss mindestens so viele Namen enthalten, wie
Mitglieder zu wählen sind, oder die Namen von mindestens einem Zehntel
der wahlberechtigten Mitglieder. Ergeben sich bei der Berechnung
Bruchzahlen, so ist bei der Ermittlung der Anzahl von Namen abzurunden.
Ist nur ein Mitglied zu wählen, so muss der Wahlvorschlag mindestens
zwei Namen enthalten.
Bei der Aufstellung von Wahlvorschlägen sollen Frauen und Männer
angemessen berücksichtigt werden.
Bei der Teilwahl zum Beirat für Frauenfragen sollen die Vorgeschlagenen
unterschiedlichen Fakultäten angehören.
Ein Wahlvorschlag bedarf der schriftlichen Zustimmung (in begründeten
Ausnahmefällen der Textform) jeder/jedes Vorgeschlagenen zu ihrer/seiner
Kandidatur auf diesem Wahlvorschlag.
Vollständige Wahlvorschläge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs für
jede Teilwahl alphabetisch gekennzeichnet. Einem Wahlvorschlag kann
eine besondere Kennzeichnung beigefügt werden.
Wahlvorschläge sind spätestens bis zu dem von dem Wahlleiter
bekanntgemachten Termin bei dem Wahlleiter einzureichen.
Die Bewerbung für eine Teilwahl ist nur in einem Wahlvorschlag möglich.
Wird eine Bewerberin/ein Bewerber mit ihrem/seinem Einverständnis in
mehreren Wahlvorschlägen genannt, so wird die Bewerberin/der Bewerber
aus allen Wahlvorschlägen gestrichen.
Liegt für eine Teilwahl nur ein Wahlvorschlag vor, so kann die Wählerin/der
Wähler bei der Stimmabgabe den Vorschlag um die Namen anderer
wählbarer Mitglieder seiner Wahlgruppe unter unzweifelhafter Bezeichnung
der Person ergänzen.
Wird für eine Teilwahl kein Wahlvorschlag eingereicht und gehören der
Wahlgruppe bis zu hundert wählbare Personen an, so bildet die Liste
dieser Personen in alphabetischer Reihenfolge den Wahlvorschlag.
Wird für eine Teilwahl kein Wahlvorschlag eingereicht und gehören der
Wahlgruppe mehr als hundert wählbare Personen an, so wird die Teilwahl
nach den Vorschriften dieser Ordnung wiederholt. Wird in der
6
Wiederholungswahl kein Wahlvorschlag eingereicht, bleiben die der
Wahlgruppe zustehenden Sitze unbesetzt.
Die zugelassenen Wahlvorschläge werden am 14. Juni 2016 beim
Wahlamt, in den Geschäftszimmern der Dekanate und den
Geschäftsräumen der Studierendenschaft sowie der
Gleichstellungsbeauftragten und auf der Internetseite der UdS (www.unisaarland.de/urwahlen) veröffentlicht.
Wählergruppe
1.
1.1
Wahlen zum Senat
Bildung von sechs Wahlkreisen
Professorinnen und Professoren
= insgesamt 9 Sitze
1.2
auf Universitätsebene
 Akademische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
 Studierende
 Nichtwissenschaftliche Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter/Uni
 Nichtwissenschaftliche Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter/UKS
Anzahl der
Teilwahlen Mitglieder Ersatzmitglieder
6
WK HW = 1 WK HW =
WK M = 2
1
WK MI = 1 WK M = 2
WK NT = 2 WK MI = 1
WK P = 2 WK NT = 2
WK R = 1
WK P = 2
WK R = 1
1
1
1
3
3
1
3
3
1
1
1
1
10
17
17
2.
2.1
Wahlen zu den Fakultätsräten
Wahlen zu den Fakultätsräten MI und R
 Professorinnen und Professoren
 Akademische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
 Studierende
 Nichtwissenschaftliche Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter
2
2
2
2
6
2
2
1
6
2
2
1
2.2
8
11
11
Wahlen zu den Fakultätsräten NT und P
 Professorinnen und Professoren
 Akademische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
 Studierende
 Nichtwissenschaftliche Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter
2
2
2
2
9
3
3
2
9
3
3
2
2.3
8
17
17
Wahlen zum Fakultätsrat HW
 Professorinnen und Professoren
 Akademische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
 Studierende
 Nichtwissenschaftliche Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter
1
1
1
1
12
4
4
3
12
4
4
3
3.
3.1
4
23
23
Wahlen zu den Bereichsräten
 Professorinnen u. Professoren Theor. Medizin
und Biowissenschaften
 Akademische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
 Studierende
 Nichtwissenschaftliche Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter
1
1
1
1
5
2
2
1
5
2
2
1
4
10
10
7
3.2
4.
4.1
VI.
Professorinnen u. Professoren Klin. Medizin
Akademische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Studierende
Nichtwissenschaftliche Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter
Wahlen zum Beirat für Frauenfragen
 Professorinnen
 Akademische Mitarbeiterinnen
 Studentinnen
 nichtwissenschaftliche Mitarbeiterinnen




1
1
1
1
10
4
4
2
10
4
4
2
4
1
1
1
1
20
3
3
3
3
20
3
3
3
3
4
47
12
70
12
70
Bekanntmachungen zu den Gruppen-Urwahlen
Sämtliche Bekanntmachungen zu den Gruppen-Urwahlen werden auf der
Internetseite der Universität des Saarlandes unter
www.uni-saarland.de/urwahlen
veröffentlicht werden.
VII.
Feststellung der Wahlergebnisse
1.
Der Wahlausschuss stellt aufgrund der ermittelten Teilwahlergebnisse
das Endergebnis in einer universitätsöffentlichen Sitzung am 04. Juli
2016, um 09.00 Uhr, im Senatssaal des Präsidialamtes (Gebäude A2
3, 1. OG), fest.
2.
Die Amtszeiten der gewählten Mitglieder und Ersatzmitglieder dauern
zwei Jahre (Beginn: 01. Oktober 2016).
8
VIII.
Wahlausschuss
Mitglieder:
Fak. Stellvertreter:
/ Abt.
Professor
Dr. Jan Henrik Klement
Professor
1
Dr. Michael Roland Beckmann
- Vorsitzender –
- stellv. Vorsitzender -
Geb. B4 1
Geb. C3 1
Tel. 2104
Tel. 3701
Jürgen Müller-Ney
Dr. Josef Zapp
Personalrat des
wissenschaftlichen Personals
PR
Pharmazeutische Biologie
1
8
Geb. C2 2
Geb. A5 4
Tel. 57309
Tel. 3403
Hans-Joachim Weber
Fak. /
Abt.
PR
Rita Schmidt
Personalrat des nichtwissenschaftlichen Personals
Personalrat des nichtwissenschaftlichen Personals
Gebäude C5 5
Gebäude C5 5
Tel. 2605
Tel. 3669
PR
Tobias Sträßer
AStA Samira Scheibner
AStA
Justitiar (mit beratender Stimme)
RP
RP
der Universität des Saarlandes
i. V. Dr. Ruth Maurer
Alexandra Hemprich
Tel. 2608
Tel: 2652
Wahlleitung (mit beratender
Stimme)
Dr. Sonja Mikeska
Tel. 3490
PB
PB
Denise Kunkel, Tel: 6612
9
IX.
Wahlbeauftragte
Als Wahlbeauftragte werden bestellt:
Name:
Prof. Dr. Hannes Ludyga
Dienstanschrift:
Fak. 1, Rechtswissenschaften,
Geb. B4 1
Prof. Dr. Christoph Sorge
Fak. 1, Rechtswissenschaften,
Geb. E9 1
Prof. Dr. Sven Heidenreich
Fak. 1, Betriebswissenschaften,
Geb. C3 1
Prof. Dr. Alexander Baumeister
Fak. 1, Betriebswissenschaften,
Geb. B4 1
Priv.-Doz. Dr. Stephan Philipp
Fak. 2.4 Experimentelle und
Klinische Pharmakologie und
Toxikologie, Geb. 46
Priv.-Doz. Dr. Ulrich Wissenbach
Fak. 2.4 Experimentelle und
Klinische Pharmakologie und
Toxikologie, Geb. 46
Prof. Dr. Friedrich Grässer
Fak. 2, Institut für Virologie
Priv.-Doz. Steffi Maria Urbschat
Fak. 2, Neuroonkologie, Geb. 60
Wilfried Keller
Fak. 3, Philosophie, Geb. C5 3
Prof. Dr. Peter Riemer
Fak. 3, Philosophie, Geb. B3 1
PD Dr. Ulrike Stölting
Fak. 3, Katholische Theologie,
Geb. A4 2
Dr. Semjon Dreiling
Fak. 3, Kunstgeschichte, Geb. B3 1
Lars Winterberg
Fak. 3, Kunst- und
Kulturwissenschaft, Geb. C5 2
Fak. 4, Romanistik, Geb. C5 2
Dr. Isabel Exner
Johannes Bur
Fak. 5, Bildungswissenschaften,
Geb, A4 2
Dr. Eric Klopp
Fak. 5, Bildungswissenschaften,
Geb. A4 2
Joshua Bechtold
Fak. 5, Geographie, Dudweiler, Zeile
2
10
Olaf Karthein
Fak. 5, Sportwissenschaft, Geb. B8 2
Martin Müller
Fak. 7, Mechatronik, Geb. C6 3
Christian Wolf
Fak. 7, Mechatronik, Geb. A5 3
Stefan Klein
Facility Management, Geb. C1 2
Dr. Johannes Abele
International Office, Geb. A4 4
Simone Heylmann
International Office, Geb. A4 4
Weitere Wahlbeauftragte, deren Meldung erst nach Erlass des Wahlausschreibens
eingeht, können nachnominiert werden.
Saarbrücken 20. April 2016
- Wahlamt Gebäude A2 3, Zi. -1.10, Tel. 5077 bzw. 3490
Die Wahlleiterin
Dr. Sonja Mikeska
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