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Universität des Saarlandes FR 4.2 – Franz. Kulturwissenschaft und Interkulturelle Kommunikation

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Universität des Saarlandes FR 4.2 – Franz. Kulturwissenschaft und Interkulturelle Kommunikation
Universität des Saarlandes
FR 4.2 – Franz. Kulturwissenschaft und Interkulturelle Kommunikation
SS 2015
Kolloquium zur Bachelor-Arbeit
Jun.-Prof. Dr. Christoph Vatter
Merkblatt zur Bachelor-Arbeit im Fach Franz. Kulturwissenschaft und
Interkulturelle Kommunikation (Stand: SS 2015)
Administratives
Antrag auf Zulassung zur Bachelor-Arbeit
Sie müssen einen Antrag beim Prüfungssekretariat stellen. Damit beantragen Sie die
Zulassung zur Bachelor-Arbeit; weiterhin müssen Sie darin erklären, dass Sie in keinem
früheren Prüfungsverfahren in diesem oder einem vergleichbaren Studiengang „endgültig
nicht bestanden“ haben und ob Sie sich gegenwärtig in einem anderen Prüfungsverfahren
befinden (z.B. im Rahmen eines Doppelstudiums).
Auf dem Formular formuliert Ihr Erstbetreuer das Thema Ihrer Bachelor-Arbeit. Dieses wird
von Erst- und Zweitbetreuer gegengezeichnet, ehe Sie das Formular im Prüfungssekretariat
einreichen.
Download des Antragformulars hier:http://www.unisaarland.de/fileadmin/user_upload/Sonstiges/GemeinsamPhilFak/pruefungssekretariat/Formu
lare_zum_Download/Formular_Abschlussarbeit_neu.pdf
Formal dürfen Sie die Zulassung beantragen, sobald Sie insgesamt 120 CP vorweisen
können, davon 60 CP im Hauptfach.
Fristen für die Bachelor-Arbeit
Themenstellung
Nach der Zulassung werden Ihnen das Thema sowie der Beginn der Bearbeitungszeit per Post
mitgeteilt. Ab dann haben Sie zwei Monate Zeit, Ihre Arbeit zu verfassen.
Verlängerung
Sie können nur einmal eine Verlängerung der Verarbeitungsfrist um zwei Wochen
beantragen (im Krankheitsfall mit Attest gilt diese Beschränkung nicht).
Abgabetermin
Reichen Sie Ihre Arbeit nicht termingerecht beim Prüfungsamt ein, gilt diese als „nicht
bestanden“. Achten Sie daher unbedingt auf die Einhaltung der Fristen! Die Abgabefrist wird
Ihnen durch das Prüfungssekretariat schriftlich mitgeteilt.
Um das Studium in der Regelstudienzeit abzuschließen, sollten Sie Ihre Bachelor-Arbeit bis
spätestens 30. September einreichen. Für den Antrag auf Zulassung heißt das, dass Sie
diesen spätestens Anfang Juli einreichen sollten.
Ansonsten müssen Sie sich ggfs. für ein weiteres Semester einschreiben.
Bitte lesen Sie sich zu den formalen Bestimmungen auch unbedingt die Prüfungsordnung
sorgfältig durch!
http://www.unisaarland.de/fileadmin/user_upload/Campus/Service/Recht_und_Datenschutz/Recht_der_Univ
ersitaet/Ausbildungs-_Pruefungs-_Studienordnungen/DB11-357.pdf
Die Bachelor-Arbeit
Thema und Umfang
Das Thema Ihrer Arbeit sollte aus den Gegenstandsbereichen des Studiengangs stammen.
Eine Bachelor-Arbeit hat einen Umfang von ca. 30 Seiten eigenem Text (1,5 Zeilenabstand),
d.h. Literaturverzeichnis, Gliederung, Anhang etc. zählen nicht mit.
Abgabe der Bachelor-Arbeit
Reichen Sie Ihre Bachelor-Arbeit fristgerecht in drei gebundenen Exemplaren sowie in
elektronischer Form im Prüfungssekretariat ein. Dazu müssen Sie eine schriftliche
Erklärung einreichen, am besten auf der letzten Seite der Arbeit, dass Sie diese selbstständig
verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt haben (vgl.
Erklärung zur wissenschaftlichen Lauterkeit unter Download / Informationen):
http://www.romanistik.uni-saarland.de/de/ik/studium/interkulturellekommunikation/ikbachelor.html#c1818
Praktische Hinweise
Betreuer
Ihre Bachelor-Arbeit muss von Dozenten der Fachrichtung Romanistik betreut werden. Sie
sollten Ihren Erstbetreuer/Gutachter nach dem Themenbereich, über den Sie schreiben
möchten, auswählen. In Frage kommen – vereinfacht ausgedrückt - alle ProfessorInnen und
promovierte Lehrkräfte – in Ausnahmefällen können auf Antrag auch weitere Personen zu
Betreuern ernannt werden (vgl. Prüfungsordnung).
Es bietet sich an, die Bachelor-Arbeit bei einem Betreuer zu schreiben, bei dem Sie bereits
ein Seminar (am besten mit Hausarbeit) besucht haben. Das Thema Ihrer Bachelor-Arbeit
kann sich auch auf ein Seminar beziehen, das Sie bereits belegt haben. Zur Benennung eines
Zweitgutachters ist Ihnen Ihr Erstbetreuer gerne behilflich.
Absprachen
Es ist ratsam, dass Sie sich frühzeitig mit Ihrem potenziellen Betreuer/Gutachter über die
Bachelor-Arbeit absprechen und das Thema in Vorgesprächen einzugrenzen bzw. zu
spezifizieren. Sie können auch schon vor Beginn der offiziellen Bearbeitungszeit Vorarbeiten
leisten, um ggfs. die Machbarkeit des Vorhabens abschätzen zu können (Literaturbeschaffung
etc.). Ein Instrument dazu ist die Verfassung eines Exposés (s. unten).
Bachelor-Kolloquium
Im Sommersemester wird der zweite Teil des Bachelor-Kolloquiums in Form von
Blockveranstaltungen stattfinden. Sie müssen in diesem Rahmen Ihr Thema vorstellen. Das
Referat, in dem Sie auf die (geplante) Gliederung, erste Ergebnisse und auch eventuelle
offenen Problemfelder eingehen sollten, sollte ca. 20 Minuten nicht überschreiten. Die
Teilnahme am Kolloquium ist verpflichtend.
Um am Kolloquium vorzutragen, sollten Sie als Mindestanforderung bereits einen ersten
Einblick in Ihr Thema geben können. D.h. Sie sollten idealerweise bereits eine erste Sichtung
der Literatur vorgenommen haben und wissen, ob und wo diese vorhanden ist; außerdem
sollten Sie Fragestellung und Korpus Ihrer Arbeit vorstellen und ggfs. erste Hypothesen dazu
formulieren können. Das Kolloquium dient dazu, Ihr Projekt zu verbessern, durch die
Diskussion andere Perspektiven auf Ihr Vorhaben zu entwickeln und Ihnen bei Fragen und
Problemen weiterzuhelfen.
Das Kolloquium im Sommersemester wird vor. am 10. Juli (bei großer Teilnehmerzahl
auch am 11.) stattfinden. Arbeiten, die im Juli vorgestellt werden, müssen bis spätestens
30.09. beim Prüfungsamt angemeldet werden!
Für alle, die erst im Laufe des Wintersemesters (01.10.-31.03.) die Zulassung
beantragen möchten, wird ein Kolloquium Anfang 2016 stattfinden. Dann vorgestellte
Arbeiten müssen bis spätestens 31.03. beim Prüfungsamt angemeldet werden.
Der Termin im Wintersemester wird im Oktober über LSF bekannt gegeben.
Sollte Ihr Vortrag im Kolloquium nicht den Anforderungen entsprechen oder sich in Folge
eines Themenwechsels, extremer Verzögerungen oder anderer Probleme beim Verfassen
Ihrer Bachelorarbeit inhaltliche oder formale Gründe dafür ergeben, kann nach Maßgabe des
Betreuers ein erneutes Vorstellen der Arbeit im nächsten Kolloquium erforderlich sein.
Prüfungsleistungen im Bachelor-Kolloquium
Zum Erwerb der ECTS-Punkte müssen Sie Ihr geplantes BA-Thema im Kolloquium
mündlich vorstellen (Referat mit Handout) sowie in schriftlicher Fassung in Form eines
Exposés bei Ihrem Betreuer einreichen. Dies muss spätestens mit dem Antrag auf
Zulassung erfolgen und ist Grundlage für die Themenstellung durch Erst- und
Zweitgutachter!
Hinweise zur Erstellung eines Exposés zur BA-Arbeit
Das Exposé dient Ihrem/r Betreuer/in als Grundlage zur weiteren Betreuung Ihrer
Abschlussarbeit sowie als Information zum Stand Ihrer Vorbereitung. Ihnen sollte das
Exposé als Hilfestellung bei der Strukturierung Ihres Vorhabens und bei der Präzisierung der
Fragestellung dienen.
Das Exposé besteht aus folgenden Teilen:
1. Vorschlag zur Formulierung des Themas (Titel der Arbeit)
2. Abstract zu Ihrer Arbeit (ca. 1 bis max. 1,5 Seiten). Im Abstract umreißen Sie kurz
Ihren Themenvorschlag und geben einen Einblick in das, was Sie genau im Rahmen
der BA-Arbeit machen möchten. Dazu gehören Angaben dazu, an welche
thematischen und theoretischen Felder Sie anknüpfen und welche Fragestellung Sie
mit Ihrer Arbeit verfolgen möchten. Außerdem sollten Sie erläutern, an welchem
Material Sie arbeiten (Korpus) sowie wie Sie vorgehen möchten (Methodik).
3. Gliederungsentwurf
4. Literaturverzeichnis (Hinweise zur Forschungsliteratur, die Sie aufarbeiten werden)
Auf Grundlage des Exposés werden die Betreuer Ihrer Arbeit den Antrag auf Zulassung
unterschreiben. Bitte reichen Sie es in zwei Exemplaren (mit Deckblatt „Referat“ http://www.unisaarland.de/fileadmin/user_upload/Sonstiges/GemeinsamPhilFak/pruefungssekretariat/Deckb
l%C3%A4tter_neu/DB_Referat.pdf ) ein.
Wichtiger Hinweis: Falls Sie zum Wintersemester einen Master-Studiengang beginnen und
an einer anderen Universität Ihr Studium fortsetzen möchten, erkundigen Sie sich bitte
rechtzeitig über die Zulassungsvoraussetzungen, insbesondere inwiefern ein BA-Diplom
eingereicht werden muss bzw. ob dieses ggfs. nachgereicht werden kann. Evtl. empfiehlt es
sich, schon im Verlauf des Sommersemesters die Bachelor-Arbeit zu verfassen; denn
Abschlusszeugnis und Urkunde können erst nach Korrektur Ihrer Arbeit ausgestellt werden –
bei einer Abgabe Ende September heißt das, dass das Ergebnis frühestens im November
vorliegen kann. Wenn alle Prüfungsleistungen bestanden sind, kann allerdings im
Prüfungssekretariat auch ohne vorliegende Endnote eine Bescheinigung ausgestellt werden,
dass Ihrerseits alle Leistungen erbracht und bestanden sind.
Überprüfen Sie unbedingt über LSF, dass Sie alle Prüfungsleistungen korrekt erbracht haben,
ehe Sie ggfs. umziehen o.Ä. (Adressänderungen unbedingt dem Prüfungssekretariat
mitteilen)!
Die Angaben auf diesem Merkblatt sind als nicht verbindliche Hinweise zur
Studienabschlussphase zu verstehen – rechtskräftig sind nur die Regelungen in den Prüfungsund Studienordnungen.
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