Universität des Saarlandes FR 4.2 – Franz. Kulturwissenschaft und Interkulturelle Kommunikation
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Universität des Saarlandes FR 4.2 – Franz. Kulturwissenschaft und Interkulturelle Kommunikation SS 2015 Kolloquium zur Bachelor-Arbeit Jun.-Prof. Dr. Christoph Vatter Merkblatt zur Bachelor-Arbeit im Fach Franz. Kulturwissenschaft und Interkulturelle Kommunikation (Stand: SS 2015) Administratives Antrag auf Zulassung zur Bachelor-Arbeit Sie müssen einen Antrag beim Prüfungssekretariat stellen. Damit beantragen Sie die Zulassung zur Bachelor-Arbeit; weiterhin müssen Sie darin erklären, dass Sie in keinem früheren Prüfungsverfahren in diesem oder einem vergleichbaren Studiengang „endgültig nicht bestanden“ haben und ob Sie sich gegenwärtig in einem anderen Prüfungsverfahren befinden (z.B. im Rahmen eines Doppelstudiums). Auf dem Formular formuliert Ihr Erstbetreuer das Thema Ihrer Bachelor-Arbeit. Dieses wird von Erst- und Zweitbetreuer gegengezeichnet, ehe Sie das Formular im Prüfungssekretariat einreichen. Download des Antragformulars hier:http://www.unisaarland.de/fileadmin/user_upload/Sonstiges/GemeinsamPhilFak/pruefungssekretariat/Formu lare_zum_Download/Formular_Abschlussarbeit_neu.pdf Formal dürfen Sie die Zulassung beantragen, sobald Sie insgesamt 120 CP vorweisen können, davon 60 CP im Hauptfach. Fristen für die Bachelor-Arbeit Themenstellung Nach der Zulassung werden Ihnen das Thema sowie der Beginn der Bearbeitungszeit per Post mitgeteilt. Ab dann haben Sie zwei Monate Zeit, Ihre Arbeit zu verfassen. Verlängerung Sie können nur einmal eine Verlängerung der Verarbeitungsfrist um zwei Wochen beantragen (im Krankheitsfall mit Attest gilt diese Beschränkung nicht). Abgabetermin Reichen Sie Ihre Arbeit nicht termingerecht beim Prüfungsamt ein, gilt diese als „nicht bestanden“. Achten Sie daher unbedingt auf die Einhaltung der Fristen! Die Abgabefrist wird Ihnen durch das Prüfungssekretariat schriftlich mitgeteilt. Um das Studium in der Regelstudienzeit abzuschließen, sollten Sie Ihre Bachelor-Arbeit bis spätestens 30. September einreichen. Für den Antrag auf Zulassung heißt das, dass Sie diesen spätestens Anfang Juli einreichen sollten. Ansonsten müssen Sie sich ggfs. für ein weiteres Semester einschreiben. Bitte lesen Sie sich zu den formalen Bestimmungen auch unbedingt die Prüfungsordnung sorgfältig durch! http://www.unisaarland.de/fileadmin/user_upload/Campus/Service/Recht_und_Datenschutz/Recht_der_Univ ersitaet/Ausbildungs-_Pruefungs-_Studienordnungen/DB11-357.pdf Die Bachelor-Arbeit Thema und Umfang Das Thema Ihrer Arbeit sollte aus den Gegenstandsbereichen des Studiengangs stammen. Eine Bachelor-Arbeit hat einen Umfang von ca. 30 Seiten eigenem Text (1,5 Zeilenabstand), d.h. Literaturverzeichnis, Gliederung, Anhang etc. zählen nicht mit. Abgabe der Bachelor-Arbeit Reichen Sie Ihre Bachelor-Arbeit fristgerecht in drei gebundenen Exemplaren sowie in elektronischer Form im Prüfungssekretariat ein. Dazu müssen Sie eine schriftliche Erklärung einreichen, am besten auf der letzten Seite der Arbeit, dass Sie diese selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt haben (vgl. Erklärung zur wissenschaftlichen Lauterkeit unter Download / Informationen): http://www.romanistik.uni-saarland.de/de/ik/studium/interkulturellekommunikation/ikbachelor.html#c1818 Praktische Hinweise Betreuer Ihre Bachelor-Arbeit muss von Dozenten der Fachrichtung Romanistik betreut werden. Sie sollten Ihren Erstbetreuer/Gutachter nach dem Themenbereich, über den Sie schreiben möchten, auswählen. In Frage kommen – vereinfacht ausgedrückt - alle ProfessorInnen und promovierte Lehrkräfte – in Ausnahmefällen können auf Antrag auch weitere Personen zu Betreuern ernannt werden (vgl. Prüfungsordnung). Es bietet sich an, die Bachelor-Arbeit bei einem Betreuer zu schreiben, bei dem Sie bereits ein Seminar (am besten mit Hausarbeit) besucht haben. Das Thema Ihrer Bachelor-Arbeit kann sich auch auf ein Seminar beziehen, das Sie bereits belegt haben. Zur Benennung eines Zweitgutachters ist Ihnen Ihr Erstbetreuer gerne behilflich. Absprachen Es ist ratsam, dass Sie sich frühzeitig mit Ihrem potenziellen Betreuer/Gutachter über die Bachelor-Arbeit absprechen und das Thema in Vorgesprächen einzugrenzen bzw. zu spezifizieren. Sie können auch schon vor Beginn der offiziellen Bearbeitungszeit Vorarbeiten leisten, um ggfs. die Machbarkeit des Vorhabens abschätzen zu können (Literaturbeschaffung etc.). Ein Instrument dazu ist die Verfassung eines Exposés (s. unten). Bachelor-Kolloquium Im Sommersemester wird der zweite Teil des Bachelor-Kolloquiums in Form von Blockveranstaltungen stattfinden. Sie müssen in diesem Rahmen Ihr Thema vorstellen. Das Referat, in dem Sie auf die (geplante) Gliederung, erste Ergebnisse und auch eventuelle offenen Problemfelder eingehen sollten, sollte ca. 20 Minuten nicht überschreiten. Die Teilnahme am Kolloquium ist verpflichtend. Um am Kolloquium vorzutragen, sollten Sie als Mindestanforderung bereits einen ersten Einblick in Ihr Thema geben können. D.h. Sie sollten idealerweise bereits eine erste Sichtung der Literatur vorgenommen haben und wissen, ob und wo diese vorhanden ist; außerdem sollten Sie Fragestellung und Korpus Ihrer Arbeit vorstellen und ggfs. erste Hypothesen dazu formulieren können. Das Kolloquium dient dazu, Ihr Projekt zu verbessern, durch die Diskussion andere Perspektiven auf Ihr Vorhaben zu entwickeln und Ihnen bei Fragen und Problemen weiterzuhelfen. Das Kolloquium im Sommersemester wird vor. am 10. Juli (bei großer Teilnehmerzahl auch am 11.) stattfinden. Arbeiten, die im Juli vorgestellt werden, müssen bis spätestens 30.09. beim Prüfungsamt angemeldet werden! Für alle, die erst im Laufe des Wintersemesters (01.10.-31.03.) die Zulassung beantragen möchten, wird ein Kolloquium Anfang 2016 stattfinden. Dann vorgestellte Arbeiten müssen bis spätestens 31.03. beim Prüfungsamt angemeldet werden. Der Termin im Wintersemester wird im Oktober über LSF bekannt gegeben. Sollte Ihr Vortrag im Kolloquium nicht den Anforderungen entsprechen oder sich in Folge eines Themenwechsels, extremer Verzögerungen oder anderer Probleme beim Verfassen Ihrer Bachelorarbeit inhaltliche oder formale Gründe dafür ergeben, kann nach Maßgabe des Betreuers ein erneutes Vorstellen der Arbeit im nächsten Kolloquium erforderlich sein. Prüfungsleistungen im Bachelor-Kolloquium Zum Erwerb der ECTS-Punkte müssen Sie Ihr geplantes BA-Thema im Kolloquium mündlich vorstellen (Referat mit Handout) sowie in schriftlicher Fassung in Form eines Exposés bei Ihrem Betreuer einreichen. Dies muss spätestens mit dem Antrag auf Zulassung erfolgen und ist Grundlage für die Themenstellung durch Erst- und Zweitgutachter! Hinweise zur Erstellung eines Exposés zur BA-Arbeit Das Exposé dient Ihrem/r Betreuer/in als Grundlage zur weiteren Betreuung Ihrer Abschlussarbeit sowie als Information zum Stand Ihrer Vorbereitung. Ihnen sollte das Exposé als Hilfestellung bei der Strukturierung Ihres Vorhabens und bei der Präzisierung der Fragestellung dienen. Das Exposé besteht aus folgenden Teilen: 1. Vorschlag zur Formulierung des Themas (Titel der Arbeit) 2. Abstract zu Ihrer Arbeit (ca. 1 bis max. 1,5 Seiten). Im Abstract umreißen Sie kurz Ihren Themenvorschlag und geben einen Einblick in das, was Sie genau im Rahmen der BA-Arbeit machen möchten. Dazu gehören Angaben dazu, an welche thematischen und theoretischen Felder Sie anknüpfen und welche Fragestellung Sie mit Ihrer Arbeit verfolgen möchten. Außerdem sollten Sie erläutern, an welchem Material Sie arbeiten (Korpus) sowie wie Sie vorgehen möchten (Methodik). 3. Gliederungsentwurf 4. Literaturverzeichnis (Hinweise zur Forschungsliteratur, die Sie aufarbeiten werden) Auf Grundlage des Exposés werden die Betreuer Ihrer Arbeit den Antrag auf Zulassung unterschreiben. Bitte reichen Sie es in zwei Exemplaren (mit Deckblatt „Referat“ http://www.unisaarland.de/fileadmin/user_upload/Sonstiges/GemeinsamPhilFak/pruefungssekretariat/Deckb l%C3%A4tter_neu/DB_Referat.pdf ) ein. Wichtiger Hinweis: Falls Sie zum Wintersemester einen Master-Studiengang beginnen und an einer anderen Universität Ihr Studium fortsetzen möchten, erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig über die Zulassungsvoraussetzungen, insbesondere inwiefern ein BA-Diplom eingereicht werden muss bzw. ob dieses ggfs. nachgereicht werden kann. Evtl. empfiehlt es sich, schon im Verlauf des Sommersemesters die Bachelor-Arbeit zu verfassen; denn Abschlusszeugnis und Urkunde können erst nach Korrektur Ihrer Arbeit ausgestellt werden – bei einer Abgabe Ende September heißt das, dass das Ergebnis frühestens im November vorliegen kann. Wenn alle Prüfungsleistungen bestanden sind, kann allerdings im Prüfungssekretariat auch ohne vorliegende Endnote eine Bescheinigung ausgestellt werden, dass Ihrerseits alle Leistungen erbracht und bestanden sind. Überprüfen Sie unbedingt über LSF, dass Sie alle Prüfungsleistungen korrekt erbracht haben, ehe Sie ggfs. umziehen o.Ä. (Adressänderungen unbedingt dem Prüfungssekretariat mitteilen)! Die Angaben auf diesem Merkblatt sind als nicht verbindliche Hinweise zur Studienabschlussphase zu verstehen – rechtskräftig sind nur die Regelungen in den Prüfungsund Studienordnungen.