SICHERHEITSSEMINAR Biochemisches Praktikum Fachrichtung 8.1 Chemie - PD Dr. Andreas Speicher
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SICHERHEITSSEMINAR Biochemisches Praktikum Fachrichtung 8.1 Chemie - PD Dr. Andreas Speicher
Fachrichtung 8.1 Chemie - Organische Chemie PD Dr. Andreas Speicher SICHERHEITSSEMINAR Biochemisches Praktikum (Lehramt Chemie) http://www.uni-saarland.de/fak8/speicher/ Lehre anklicken !! 1 Fachrichtung 8.1 Chemie - Organische Chemie PD Dr. Andreas Speicher SICHERHEITSSEMINAR Organisch-Chemisches Grundpraktikum http://www.uni-saarland.de/fak8/speicher/ Lehre anklicken !! 2 Allgemeine Sicherheitsbestimmungen für das Arbeiten im chemischen Praktikum („Laborordnung“) 1) Die Anordnungen der Saal-Assistenten sind zu befolgen. 2) Das Tragen einer Schutzbrille ist Pflicht ! 3) Das Tragen eines A r b e i t s k i t t e l s (Baumwolle 95-100 %) ist Pflicht. 4) Das Tragen von S c h u t z h a n d s c h u h e n ist für zahlreiche Arbeitsschritte und Substanzen vorgeschrieben. Das Tragen der Arbeitskleidung ist wegen Kontaminationsgefahr (Türklinken usw.) auf den unmittelbaren Gefahrstoffbereich beschränkt. 5) Geeignete Kleidung und festes Schuhwerk sind Pflicht. 6) Nicht getragene Kleidung u.ä. darf nicht im Labor aufbewahrt werden (Spind!). 7) Ein sauberer Arbeitsplatz ist Pflicht. 8) Im Praktikumssaal besteht generell ein Rauchverbot. 9) Keine Speisen und Getränke im Praktikumssaal. Für Chemikalien dürfen keine Gefäße benutzt werden, die üblicherweise zur Aufnahme von Speisen und Getränken bestimmt sind. 3 10) Jede Chemikalie ist im Zweifelsfall mit höchster Vorsicht in jeder Hinsicht zu behandeln ! 11) Gefäße für Chemikalien müssen ordnungsgemäß beschriftet sein, um Verwechslungen auszuschließen. 12) Die Verwendung offener Flammen (Bunsenbrenner) ist nicht erlaubt Æ Heizplatten mit einem Öl-/Wasserbad 13) Das Arbeiten mit giftigen oder geruchsbelästigenden Substanzen ist nur in den Abzügen gestattet. 14) Es ist nicht erlaubt, kritische Reaktionen und Arbeitsgänge unbeaufsichtigt zu lassen; für Aufsicht sorgen. 15) Beim Auftreten von U n f ä l l e n und Laborbränden ist sofort der diensttuende Praktikumsassistent zu verständigen. Es ist ratsam, auch bei kleineren Unfällen (z.B. Schnittverletzungen, harmlos erscheinende Augenverätzungen) nach Rücksprache mit dem Praktikumsassistenten den Betriebsarzt aufzusuchen. 16) Lösungsmittelabfälle, Reaktionsrückstände und Chemikalienreste werden in speziellen Gefäßen gesammelt. Verschüttete Chemikalien werden umgehend aufgenommen. Beim Verschütten von Quecksilber (zerschlagene Thermometer !) ist dieses unverzüglich zu beseitigen (am besten mit Zink-Pulver). 4 Gesetzliche Grundlagen: REACH : Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals Chemikaliengesetz (ChemG) Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) Umgang mit Gefahrstoffen an Hochschulen (UVV, GUV-SR 2005) Abfallgesetz (AbfG) Richtlinie des Universitätspräsidenten zur Ausführung der GefStoffV Richtlinie des Universitätspräsidenten für die Beseitigung chemischer Abfälle Handlungsanleitung für verantwortliche Institutionen, z. B. Praktikumsleiter 5 Betriebsanweisung Die arbeitsbereichs- und stoffbezogene Betriebsanweisung muss erstellt werden. Die Arbeitnehmer, die mit Gefahrstoffen umgehen, müssen anhand der Betriebsanweisung über vorhandene Gefahren sowie Schutzmaßnahmen unterwiesen werden. Die Unterweisungen sind mindestens einmal jährlich und arbeitsplatzbezogen durchzuführen. UVV GefStoffV Der Inhalt und Zeitpunkt der Unterweisung sind schriftlich festzuhalten und durch den Unterwiesenen mit Unterschrift zu bestätigen. Die Nachweise über die geführten Unterweisungen sind mindestens zwei Jahre aufzubewahren. Praktikumsleiter Student(in) 6 Gefahrstoffe Gefahrstoffe sind Stoffe und Zubereitungen, die eine oder mehrere gefährliche Eigenschaften aufweisen. Gefährlichkeitsmerkmale sind: • • • • • • • explosionsgefährlich brandfördernd hochentzündlich leichtentzündlich sehr giftig giftig gesundheitsschädlich • sensibilisierend • krebserzeugend • fortpflanzungsgefährdend • erbgutverändernd • reizend • ätzend • umweltgefährlich 7 Kennzeichnung, Verpackung und Transport Gefährliche Stoffe und Zubereitungen sind zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung muss haltbar, gut lesbar, deutlich erkennbar und in deutscher Sprache abgefasst sein. Die Größe der Kennzeichnung ist abhängig von der Gefäßgröße Gefahrstoffverpackungen • müssen den voraussichtlichen Beanspruchungen standhalten • müssen mit Lebensmittelverpackungen unverwechselbar sein • dürfen mit ihren Inhalten keine gefährlichen Reaktionen eingehen Sicherer Transport von Chemikalien Der Transport von Chemikalien außerhalb des Laborraumes ist nur in dafür vorgesehenen Behältern wie z. B. Eimer oder Tragekörbe gestattet. 8 9 R-Sätze (Gefahrenhinweise) R1 R2 R3 R4 R5 R6 R7 R8 R9 R10 R11 R12 R14 R15 R16 R17 R18 R19 R20 R21 R22 R23 R24 R25 R26 R27 R28 R29 R30 R31 R32 R33 R34 R35 Teil 1 In trockenem Zustand explosionsgefährlich. Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen explosionsgefährlich. Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen besonders explosionsgefährlich. Bildet hochempfindliche explosionsgefährliche Metallverbindungen. Beim Erwärmen explosionsfähig. Mit und ohne Luft explosionsfähig. Kann Brand verursachen. Feuergefahr bei Berührung mit brennbaren Stoffen. Explosionsgefahr bei Mischung mit brennbaren Stoffen. Entzündlich. Leichtentzündlich. Hochentzündlich. Reagiert heftig mit Wasser. Reagiert mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase. Explosionsgefährlich in Mischung mit brandfördernden Stoffen. Selbstentzündlich an der Luft. Bei Gebrauch Bildung explosionsfähiger/leichtentzündlicher Dampf-Luft Gemische möglich. Kann explosionfähige Peroxide bilden. Gesundheitsschädlich beim Einatmen. Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut. Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. Giftig beim Einatmen. Giftig bei Berührung mit der Haut. Giftig beim Verschlucken. Sehr giftig beim Einatmen. Sehr giftig bei Berührung mit der Haut. Sehr giftig beim Verschlucken. Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase. Kann bei Gebrauch leicht entzündlich werden. Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase. Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase. Gefahr kumulativer Wirkungen. Verursacht Verätzungen. Verursacht schwere Verätzungen 10 R-Sätze (Gefahrenhinweise) R36 R37 R38 R39 R40 R41 R42 R43 R44 R45 R46 R48 R49 R50 R51 R52 R53 R54 R55 R56 R57 R58 R59 R60 R61 R62 R63 R64 R65 R66 R67 R68 Teil 2 Reizt die Augen. Reizt die Atmungsorgane. Reizt die Haut. Ernste Gefahr irreversiblen Schadens. Verdacht auf krebserzeugende Wirkung. Gefahr ernster Augenschäden. Sensibilisierung durch Einatmen möglich. Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. Explosionsgefahr bei Erhitzen unter Einschluß. Kann Krebs erzeugen. Kann vererbbare Schäden verursachen. Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition. Kann Krebs erzeugen beim Einatmen. Sehr giftig für Wasserorganismen. Giftig für Wasserorganismen. Schädlich für Wasserorganismen. Kann in Gewässer längerfristig schädliche Wirkung haben. Giftig für Pflanzen. Giftig für Tiere. Giftig für Bodenorganismen. Giftig für Bienen. Kann längerfristig schädliche Wirkung auf die Umwelt haben. Gefährlich für die Ozonschicht. Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen Kann das Kind im Mutterleib schädigen Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen Irreversibler Schaden möglich 11 Kombination der R-Sätze Teil 1 R14/15 Reagiert heftig mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase. R15/29 Reagiert mit Wasser unter Bildung giftiger und hochentzündlicher Gase. R20/21 Gesundheitsschädlich beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut. R20/21/22 Gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und bei Berührung mit der Haut. R20/22 Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken. R21/22 Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken. R23/24 Giftig beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut. R23/24/25 Giftig beim Einatmen, Verschlucken und bei Berührung mit der Haut. R23/25 Giftig beim Einatmen und Verschlucken. R24/25 Giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken. R26/27 Sehr giftig beim Einatmen und bei Berührung der Haut. R26/27/28 Sehr giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut. R26/28 Sehr giftig beim Einatmen und Verschlucken. R27/28 Sehr giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken. R36/37 Reizt die Augen und die Atmungsorgane. R36/37/38 Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut. R36/38 Reizt die Augen und die Haut. R37/38 Reizt die Atmungsorgane und die Haut. R39/23 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen. R39/23/24 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut. R39/23/24/25 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und Verschlucken. R39/23/25 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken. R39/24 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut. R39/24/25 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. R39/25 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken. R39/26 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen. R39/26/27 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut. R39/26/27/28 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. R39/26/28 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken. R39/27 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut R39/27/28 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. 12 Kombination der R-Sätze, Teil 2 R39/28 R42/43 R48/20 R48/20/21 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken. Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich. Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen. Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Berührung mit der Haut. R48/20/21/22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. R48/20/22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken. R48/21 Gesundheitsschädlich: Gefahr bei ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut. R48/21/22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. R48/22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken. R48/23 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen. R48/23/24 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Berührung mit der Haut. R48/23/24/25 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. R48/23/25 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken. R48/24 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut. R48/24/25 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. R48/25 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken. R50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. R51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. R52/53 Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. R68/20 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen. R68/21 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut. R68/22 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Verschlucken. R68/20/21 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut. R68/20/22 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken R68/21/22 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. R68/20/21/22 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. 13 S-Sätze (Sicherheitsratschläge) S1 S2 S3 S4 S5 S6 S7 S9 S12 S13 S14 S15 S16 S17 S18 S20 S21 S22 S23 S24 S25 S26 S27 S28 S29 S30 S33 S35 Teil 1 Unter Verschluss aufbewahren. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Kühl aufbewahren. Von Wohnplätzen fernhalten. Unter ... aufbewahren (geeignete Flüssigkeit vom Hersteller anzugeben) Unter ... aufbewahren (inertes Gas vom Hersteller anzugeben). Behälter dicht geschlossen halten. S8 Behälter trocken halten. Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren. Behälter nicht gasdicht verschließen. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Von ... fernhalten (inkompatible Substanzen vom Hersteller anzugeben). Vor Hitze schützen. Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. Von brennbaren Stoffen fernhalten. Behälter mit Vorsicht öffnen und handhaben. Bei der Arbeit nicht essen und trinken. Bei der Arbeit nicht rauchen. Staub nicht einatmen. Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen (geeignete Bezeichnung[en] vom Hersteller anzugeben). Berührung mit der Haut vermeiden. Berührung mit den Augen vermeiden. Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel ... (vom Hersteller anzugeben). Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Niemals Wasser hinzugießen. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen. Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. 14 S-Sätze (Sicherheitsratschläge) S36 S37 S38 S39 S40 S41 S42 S43 S45 S46 S47 S48 S49 S50 S51 S52 S53 S56 S57 S59 S60 S61 S62 S63 S64 Teil 2 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen. Geeignete Schutzhandschuhe tragen. Bei unzureichender Belüftung Atemschutzgerät anlegen. Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. Fußboden und verunreinigte Gegenstände mit ... reinigen (Material vom Hersteller anzugeben). Explosions- und Brandgase nicht einatmen Beim Räuchern/Versprühen geeignetes Atemschutzgerät anlegen (geeignete Bezeichnung[en] vom Hersteller anzugeben). Zum Löschen ... (vom Hersteller anzugeben) verwenden (wenn Wasser die Gefahr erhöht, anfügen: "Kein Wasser verwenden"). Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich dieses Etikett vorzeigen). Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. Nicht bei Temperaturen über ... °C aufbewahren (vom Hersteller anzugeben). Feucht halten mit ... (geeignetes Mittel vom Hersteller anzugeben). Nur im Originalbehälter aufbewahren. Nicht mischen mit ... (vom Hersteller anzugeben). Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden. Nicht großflächig für Wohn- und Aufenthaltsräume zu verwenden. Exposition vermeiden - vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. Diesen Stoff und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden. Informationen zur Wiederverwendung/Wiederverwertung beim Hersteller/ Lieferanten erfragen. Dieser Stoff und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen. Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/ Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen. Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen. Bei Unfall durch Einatmen: Verunfallten an die frische Luft bringen und ruhigstellen. Bei Verschlucken Mund mit Wasser ausspülen (nur wenn Verunfallter bei Bewusstsein ist) 15 Kombination der S-Sätze S1/2 S3/7 S3/9 S3/9/14 Unter Verschluss und für Kinder unzugänglich aufbewahren. Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen Ort aufbewahren. Behälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. An einem kühlen, gut gelüfteten Ort, entfernt von ... aufbewahren (die Stoffe, mit denen Kontakt vermieden werden muss, sind vom Hersteller anzugeben). S3/9/14/49 Nur im Originalbehälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort, entfernt von ... aufbewahren (die Stoffe, mit denen Kontakt vermieden werden muss, sind vom Hersteller anzugeben). S3/9/49 Nur im Originalbehälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. S3/14 An einem kühlen, von ... entfernten Ort aufbewahren (die Stoffe, mit denen Kontakt vermieden werden muss, sind vom Hersteller anzugeben). S7/8 Behälter trocken und dicht geschlossen halten. S7/9 Behälter dicht geschlossen an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren. S7/47 Behälter dicht geschlossen und nicht bei Temperaturen über ... °C aufbewahren. S20/21 Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen. S24/25 Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. S27/28 Bei Berührung mit der Haut beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen und sofort mit viel ... abwaschen (vom Hersteller anzugeben). S29/35 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen; Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. S29/56 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen; diesen Stoff und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. S36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen. S36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. S36/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. S37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. S47/49 Nur im Originalbehälter bei einer Temperatur von nicht über ... °C (vom Hersteller anzugeben) aufbewahren. 16 Charakterisierung - Krebs Krebs ist die Bezeichnung für eine Vielzahl von Erkrankungen, die durch das unkontrollierte Wachsen und Ausbreiten entarteter Zellen gekennzeichnet sind. Krebserzeugend sind Stoffe und Zubereitungen, wenn sie beim Einatmen, Verschlucken oder bei Aufnahme über die Haut Krebs erregen oder die Krebshäufigkeit erhöhen können. Dazu reicht in manchen Fällen schon eine einmalige Einwirkung, wobei die Krebserkrankung erst nach einer langen Latenzperiode zutage tritt. 17 Krebserzeugende Stoffe sind in drei Kategorien eingeteilt: Gehirn Kehlkopf K1: Stoffe, die bekanntermaßen Krebs erzeugen, Haut Lunge K2: Stoffe, die als krebserzeugend angesehen werden sollten, Magen/Darm K3: Stoffe, die möglicherweise Krebs erzeugen. Genitalien Blut Analoge Einteilung für fortpflanzungsgefährdende (reproduktionstoxische, fruchtschädigende) Stoffe 18 Luftgrenzwerte (TRGS 900) Atmung mg (Substanz) m3 (Luft) (Nahrung) Haut ml (Gas) = ppm m3 (Luft) (Verletzungen) F+ T F + Der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) ist der Grenzwert für die zeitlich gewichtete durchschnittliche Konzentration eines Stoffes in der Luft am Arbeitsplatz in Bezug auf einen gegebenen Referenzzeitraum. Er gibt an, bei welcher Konzentration eines Stoffes akute oder chronische schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit im Allgemeinen nicht zu erwarten sind. Arbeitsplatzgrenzwerte sind Schichtmittelwerte bei in der Regel täglich achtstündiger Exposition an 5 Tagen pro Woche während der Lebensarbeitszeit. Expositionsspitzen während einer Schicht werden entsprechend ….mit Kurzzeitwerten beurteilt. alt: Die Maximale Arbeitsplatzkonzentration (MAK-Wert) ist die Konzentration eines Stoffes in der Luft am Arbeitsplatz, bei der im allgemeinen die Gesundheit der Arbeitnehmer nicht beeinträchtigt wird. Die Technische Richtkonzentration (TRK-Wert) ist die Konzentration eines Stoffes in der Luft am Arbeitsplatz, die nach dem Stand der Technik erreicht werden kann. 19 Brandgefahren Selbstentzündliche Stoffe • Alkalimetalle und ihre Hydride (z. B. NaH, LiAlH4) • Metallorganische Verbindungen (z. B. R-Li) • Katalysatoren (z.B. Raney-Nickel, Palladium auf Aktivkohle) Exotherme Reaktionen Ursache: unzureichende Abfuhr der Reaktionswärme verursacht durch ein verzögertes Anspringen der Reaktion bzw. einer Überdimensionierung des Reaktionsansatzes Beispiele: Herstellung von Grignard-Verbindungen oder Nitrierung von Aromaten Vorsichtsmaßnahme: Bereitstellung eines Kühlbades 20 Explosionsgefahren Explosionsgefährliche Substanzen und Gemische: • Nitroso- und Nitroverbindungen, z.B. hochnitrierte Aromaten (TNT, Pikrinsäure) • Salpetersäureester, Azide, Azo- und Diazoverbindungen • Acetylide und Peroxide Zersetzungsreaktionen: Ursache: Thermische bzw. mechanische Instabilität einiger Substanzen Beispiele: Diazoniumsalze, Perchlorate und Peroxide Vorsichtsmaßnahme: Vermeidung der Austrocknung und Isolierung dieser Produkte 21 Explosionsgefahren Experimente, bei denen Explosionsgefahr besteht: • Destillation von Peroxid-haltigem Ether • Entsorgung von Alkalimetallen mit halogenhaltigen Abfällen • Aldehydnachweis mit ammoniakalischer Silbernitratlösung (Tollens-Reagenz): Entstehung von „Knallsilber“ • Trocknen von Perchloraten • Zugabe von rauchender Salpetersäure zu Aceton, Ether, Alkohol… Nachweis und Zerstörung von Peroxiden: Nachweis: Violettfärbung infolge einer Iod-Abscheidung beim Schütteln mit essigsaurer KI-Lösung Zerstörung: Reduktion mit Eisen-II-salzen 22 Sicherheitskennzeichnungen Gebotszeichen Verbotszeichen 23 Warnzeichen Rettungszeichen Brandschutzzeichen Einrichtung zur Brandbekämpfung Brandmelder Richtungsangabe (nur kombiniert) 24 Betriebsanweisung (Beispiele) 25 Abfallentsorgung (Abfallschlüssel) • halogenhaltige Abfälle (140602): Lösemittelgemische mit einem Halogengehalt > 2% und organische halogenhaltige Säuren • halogenfreie Abfälle (140603): Lösemittelgemische mit einem Halogengehalt < 2% und organische halogenfreie Säuren • Säuren und Säuregemische (110105): anorganische Säuren z.B. Salzsäure, Schwefelsäure und Salpetersäure • Laugen und Laugengemische (110107): anorganische Basen z.B. Natronlauge und Kalilauge • „Feststoffabfälle“: Filter und Aufsaugmassen (150202): Filterpapiere, Trockenmittel, Chromatographierückstände, DC-Folien • Glasabfälle mit schädlichen Verunreinigungen (170204) • Hausmüll • Aggressive Chemikalien/Rückstände nur nach Deaktivierung: Säurechloride, alkylierende Reagenzien, Cyanide, Metallorganika, Metalle, Metallkatalysatoren, Metallhydride, starke Oxidationsmittel….. 26 Entsorgung „aggressiver“ Chemikalien Alkalimetalle „Entschärfung“ von Natrium mit Ethanol bzw. Kalium mit Isopropanol Brom und Jod vgl. Reaktion von Brom mit Aceton!! Æ Reduktion mit wässriger Natriumthiosulfatlösung Metallhydride (Vorsicht: H2-Entwicklung) Deaktivierung durch Oxidation: Alkaliborhydride (z.B. NaBH4) mit Ethanol, Alkalihydride mit Isopropanol Lithiumaluminiumhydrid (LiAlH4) mit Essigsäureethylester (dann Isopropanol) Starke Basen z. B. Alkaliamide (NaNH2) mit Isopropanol Starke Oxidationsmittel Permanganat, Chrom(VI) Metallkatalysatoren z. B. Hydrierkatalysatoren 27 Säurechloride, Säureanhydride Tropfenweise Zugabe von Thionylchlorid (SOCl2), Phosphorpentachlorid (PCl5), Phosphoroxychlorid (POCl3), Chlorsulfonsäure (ClSO3H) oder Acetanhydrid in eine 10% Natronlauge Alkylierende Reagenzien Eintropfen von Dimethylsulfat, Diethylsulfat oder Methyliodid in eine konzentrierte eisgekühlte Ammoniak- bzw. Natronlauge Cyanide Oxidation mit Wasserstoffperoxid in alkalischer Lösung Komplexierung als K4[Fe(CN)6] Metallorganika z. B. Organische Lithiumverbindungen (z.B. BuLi) mit Isopropanol unter Schutzgas 28 Sicherheitsführung im Labor: Fluchtausgänge: 2-4 pro Laborabschnitt Fluchtwege: Treppenhaus + Außentreppe Notstopschalter: (Strom + Gas) Labortisch, Raum, Etage Augenduschen: an jedem Spülbecken Körperduschen: im Flur vor jeder Labortür Feuerlöscher: mind. 2 in jedem Laborabschnitt 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39