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SICHERHEITSSEMINAR Biochemisches Praktikum Fachrichtung 8.1 Chemie - PD Dr. Andreas Speicher

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SICHERHEITSSEMINAR Biochemisches Praktikum Fachrichtung 8.1 Chemie - PD Dr. Andreas Speicher
Fachrichtung 8.1 Chemie - Organische Chemie
PD Dr. Andreas Speicher
SICHERHEITSSEMINAR
Biochemisches Praktikum
(Lehramt Chemie)
http://www.uni-saarland.de/fak8/speicher/
Lehre anklicken !!
1
Fachrichtung 8.1 Chemie - Organische Chemie
PD Dr. Andreas Speicher
SICHERHEITSSEMINAR
Organisch-Chemisches
Grundpraktikum
http://www.uni-saarland.de/fak8/speicher/
Lehre anklicken !!
2
Allgemeine Sicherheitsbestimmungen für das Arbeiten
im chemischen Praktikum („Laborordnung“)
1) Die Anordnungen der Saal-Assistenten sind zu befolgen.
2) Das Tragen einer Schutzbrille ist Pflicht !
3) Das Tragen eines A r b e i t s k i t t e l s (Baumwolle 95-100 %) ist Pflicht.
4) Das Tragen von S c h u t z h a n d s c h u h e n ist für zahlreiche Arbeitsschritte
und Substanzen vorgeschrieben. Das Tragen der Arbeitskleidung ist wegen
Kontaminationsgefahr (Türklinken usw.) auf den unmittelbaren Gefahrstoffbereich
beschränkt.
5) Geeignete Kleidung und festes Schuhwerk sind Pflicht.
6) Nicht getragene Kleidung u.ä. darf nicht im Labor aufbewahrt werden (Spind!).
7) Ein sauberer Arbeitsplatz ist Pflicht.
8) Im Praktikumssaal besteht generell ein Rauchverbot.
9) Keine Speisen und Getränke im Praktikumssaal.
Für Chemikalien dürfen keine Gefäße benutzt werden, die üblicherweise zur
Aufnahme von Speisen und Getränken bestimmt sind.
3
10) Jede Chemikalie ist im Zweifelsfall mit höchster Vorsicht in jeder Hinsicht zu
behandeln !
11) Gefäße für Chemikalien müssen ordnungsgemäß beschriftet sein, um
Verwechslungen auszuschließen.
12) Die Verwendung offener Flammen (Bunsenbrenner) ist nicht erlaubt Æ
Heizplatten mit einem Öl-/Wasserbad
13) Das Arbeiten mit giftigen oder geruchsbelästigenden Substanzen ist nur in den
Abzügen gestattet.
14) Es ist nicht erlaubt, kritische Reaktionen und Arbeitsgänge unbeaufsichtigt zu
lassen; für Aufsicht sorgen.
15) Beim Auftreten von U n f ä l l e n und Laborbränden ist sofort der diensttuende
Praktikumsassistent zu verständigen. Es ist ratsam, auch bei kleineren Unfällen
(z.B. Schnittverletzungen, harmlos erscheinende Augenverätzungen) nach
Rücksprache mit dem Praktikumsassistenten den Betriebsarzt aufzusuchen.
16) Lösungsmittelabfälle, Reaktionsrückstände und Chemikalienreste werden in
speziellen Gefäßen gesammelt. Verschüttete Chemikalien werden umgehend
aufgenommen.
Beim Verschütten von Quecksilber (zerschlagene Thermometer !) ist dieses
unverzüglich zu beseitigen (am besten mit Zink-Pulver).
4
Gesetzliche Grundlagen:
REACH : Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals
Chemikaliengesetz (ChemG)
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Umgang mit Gefahrstoffen an Hochschulen (UVV, GUV-SR 2005)
Abfallgesetz (AbfG)
Richtlinie des Universitätspräsidenten zur Ausführung der GefStoffV
Richtlinie des Universitätspräsidenten für die Beseitigung chemischer
Abfälle
Handlungsanleitung für verantwortliche Institutionen,
z. B. Praktikumsleiter
5
Betriebsanweisung
ƒ Die arbeitsbereichs- und stoffbezogene
Betriebsanweisung muss erstellt werden.
ƒ Die Arbeitnehmer, die mit Gefahrstoffen umgehen,
müssen anhand der Betriebsanweisung über
vorhandene Gefahren sowie Schutzmaßnahmen
unterwiesen werden.
ƒ Die Unterweisungen sind mindestens einmal
jährlich und arbeitsplatzbezogen durchzuführen.
UVV
GefStoffV
ƒ Der Inhalt und Zeitpunkt der Unterweisung sind
schriftlich festzuhalten und durch den
Unterwiesenen mit Unterschrift zu bestätigen.
ƒ Die Nachweise über die geführten Unterweisungen
sind mindestens zwei Jahre aufzubewahren.
Praktikumsleiter
Student(in)
6
Gefahrstoffe
Gefahrstoffe sind Stoffe und Zubereitungen, die eine oder mehrere
gefährliche Eigenschaften aufweisen.
Gefährlichkeitsmerkmale sind:
•
•
•
•
•
•
•
explosionsgefährlich
brandfördernd
hochentzündlich
leichtentzündlich
sehr giftig
giftig
gesundheitsschädlich
• sensibilisierend
• krebserzeugend
• fortpflanzungsgefährdend
• erbgutverändernd
• reizend
• ätzend
• umweltgefährlich
7
Kennzeichnung, Verpackung und Transport
Gefährliche Stoffe und Zubereitungen sind zu kennzeichnen.
Die Kennzeichnung muss haltbar, gut lesbar, deutlich erkennbar
und in deutscher Sprache abgefasst sein.
Die Größe der Kennzeichnung ist abhängig von der Gefäßgröße
Gefahrstoffverpackungen
• müssen den voraussichtlichen Beanspruchungen standhalten
• müssen mit Lebensmittelverpackungen unverwechselbar sein
• dürfen mit ihren Inhalten keine gefährlichen Reaktionen eingehen
Sicherer Transport von Chemikalien
Der Transport von Chemikalien außerhalb des Laborraumes ist nur
in dafür vorgesehenen Behältern wie z. B. Eimer oder Tragekörbe
gestattet.
8
9
R-Sätze (Gefahrenhinweise)
R1
R2
R3
R4
R5
R6
R7
R8
R9
R10
R11
R12
R14
R15
R16
R17
R18
R19
R20
R21
R22
R23
R24
R25
R26
R27
R28
R29
R30
R31
R32
R33
R34
R35
Teil 1
In trockenem Zustand explosionsgefährlich.
Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen explosionsgefährlich.
Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen besonders explosionsgefährlich.
Bildet hochempfindliche explosionsgefährliche Metallverbindungen.
Beim Erwärmen explosionsfähig.
Mit und ohne Luft explosionsfähig.
Kann Brand verursachen.
Feuergefahr bei Berührung mit brennbaren Stoffen.
Explosionsgefahr bei Mischung mit brennbaren Stoffen.
Entzündlich.
Leichtentzündlich.
Hochentzündlich.
Reagiert heftig mit Wasser.
Reagiert mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase.
Explosionsgefährlich in Mischung mit brandfördernden Stoffen.
Selbstentzündlich an der Luft.
Bei Gebrauch Bildung explosionsfähiger/leichtentzündlicher Dampf-Luft Gemische möglich.
Kann explosionfähige Peroxide bilden.
Gesundheitsschädlich beim Einatmen.
Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut.
Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.
Giftig beim Einatmen.
Giftig bei Berührung mit der Haut.
Giftig beim Verschlucken.
Sehr giftig beim Einatmen.
Sehr giftig bei Berührung mit der Haut.
Sehr giftig beim Verschlucken.
Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase.
Kann bei Gebrauch leicht entzündlich werden.
Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase.
Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase.
Gefahr kumulativer Wirkungen.
Verursacht Verätzungen.
Verursacht schwere Verätzungen
10
R-Sätze (Gefahrenhinweise)
R36
R37
R38
R39
R40
R41
R42
R43
R44
R45
R46
R48
R49
R50
R51
R52
R53
R54
R55
R56
R57
R58
R59
R60
R61
R62
R63
R64
R65
R66
R67
R68
Teil 2
Reizt die Augen.
Reizt die Atmungsorgane.
Reizt die Haut.
Ernste Gefahr irreversiblen Schadens.
Verdacht auf krebserzeugende Wirkung.
Gefahr ernster Augenschäden.
Sensibilisierung durch Einatmen möglich.
Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
Explosionsgefahr bei Erhitzen unter Einschluß.
Kann Krebs erzeugen.
Kann vererbbare Schäden verursachen.
Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition.
Kann Krebs erzeugen beim Einatmen.
Sehr giftig für Wasserorganismen.
Giftig für Wasserorganismen.
Schädlich für Wasserorganismen.
Kann in Gewässer längerfristig schädliche Wirkung haben.
Giftig für Pflanzen.
Giftig für Tiere.
Giftig für Bodenorganismen.
Giftig für Bienen.
Kann längerfristig schädliche Wirkung auf die Umwelt haben.
Gefährlich für die Ozonschicht.
Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen
Kann das Kind im Mutterleib schädigen
Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen
Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen
Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen
Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen
Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen
Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen
Irreversibler Schaden möglich
11
Kombination der R-Sätze Teil 1
R14/15
Reagiert heftig mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase.
R15/29
Reagiert mit Wasser unter Bildung giftiger und hochentzündlicher Gase.
R20/21
Gesundheitsschädlich beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut.
R20/21/22 Gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und bei Berührung mit der Haut.
R20/22
Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken.
R21/22
Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken.
R23/24
Giftig beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut.
R23/24/25 Giftig beim Einatmen, Verschlucken und bei Berührung mit der Haut.
R23/25
Giftig beim Einatmen und Verschlucken.
R24/25
Giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken.
R26/27
Sehr giftig beim Einatmen und bei Berührung der Haut.
R26/27/28 Sehr giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut.
R26/28
Sehr giftig beim Einatmen und Verschlucken.
R27/28
Sehr giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken.
R36/37
Reizt die Augen und die Atmungsorgane.
R36/37/38 Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut.
R36/38
Reizt die Augen und die Haut.
R37/38
Reizt die Atmungsorgane und die Haut.
R39/23
Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen.
R39/23/24 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut.
R39/23/24/25 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und Verschlucken.
R39/23/25 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken.
R39/24
Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut.
R39/24/25 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
R39/25
Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken.
R39/26
Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen.
R39/26/27 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut.
R39/26/27/28 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
R39/26/28 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken.
R39/27
Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut
R39/27/28 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
12
Kombination der R-Sätze, Teil 2
R39/28
R42/43
R48/20
R48/20/21
Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken.
Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich.
Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen.
Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch
Berührung mit der Haut.
R48/20/21/22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit
der Haut und durch Verschlucken.
R48/20/22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch
Verschlucken.
R48/21
Gesundheitsschädlich: Gefahr bei ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut.
R48/21/22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut und
durch Verschlucken.
R48/22
Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken.
R48/23
Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen.
R48/23/24 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Berührung mit der Haut.
R48/23/24/25 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch
Verschlucken.
R48/23/25 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken.
R48/24
Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut.
R48/24/25 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut und durch
Verschlucken.
R48/25
Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken.
R50/53
Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
R51/53
Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
R52/53
Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
R68/20
Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen.
R68/21
Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut.
R68/22
Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Verschlucken.
R68/20/21 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut.
R68/20/22 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken
R68/21/22 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
R68/20/21/22 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch
Verschlucken.
13
S-Sätze (Sicherheitsratschläge)
S1
S2
S3
S4
S5
S6
S7
S9
S12
S13
S14
S15
S16
S17
S18
S20
S21
S22
S23
S24
S25
S26
S27
S28
S29
S30
S33
S35
Teil 1
Unter Verschluss aufbewahren.
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Kühl aufbewahren.
Von Wohnplätzen fernhalten.
Unter ... aufbewahren (geeignete Flüssigkeit vom Hersteller anzugeben)
Unter ... aufbewahren (inertes Gas vom Hersteller anzugeben).
Behälter dicht geschlossen halten. S8 Behälter trocken halten.
Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren.
Behälter nicht gasdicht verschließen.
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Von ... fernhalten (inkompatible Substanzen vom Hersteller anzugeben).
Vor Hitze schützen.
Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen.
Von brennbaren Stoffen fernhalten.
Behälter mit Vorsicht öffnen und handhaben.
Bei der Arbeit nicht essen und trinken.
Bei der Arbeit nicht rauchen.
Staub nicht einatmen.
Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen (geeignete Bezeichnung[en] vom Hersteller anzugeben).
Berührung mit der Haut vermeiden.
Berührung mit den Augen vermeiden.
Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren.
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.
Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel ... (vom Hersteller anzugeben).
Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
Niemals Wasser hinzugießen.
Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen.
Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
14
S-Sätze (Sicherheitsratschläge)
S36
S37
S38
S39
S40
S41
S42
S43
S45
S46
S47
S48
S49
S50
S51
S52
S53
S56
S57
S59
S60
S61
S62
S63
S64
Teil 2
Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen.
Geeignete Schutzhandschuhe tragen.
Bei unzureichender Belüftung Atemschutzgerät anlegen.
Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.
Fußboden und verunreinigte Gegenstände mit ... reinigen (Material vom Hersteller anzugeben).
Explosions- und Brandgase nicht einatmen
Beim Räuchern/Versprühen geeignetes Atemschutzgerät anlegen (geeignete Bezeichnung[en] vom
Hersteller anzugeben).
Zum Löschen ... (vom Hersteller anzugeben) verwenden (wenn Wasser die Gefahr erhöht, anfügen:
"Kein Wasser verwenden").
Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich dieses Etikett vorzeigen).
Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.
Nicht bei Temperaturen über ... °C aufbewahren (vom Hersteller anzugeben).
Feucht halten mit ... (geeignetes Mittel vom Hersteller anzugeben).
Nur im Originalbehälter aufbewahren.
Nicht mischen mit ... (vom Hersteller anzugeben).
Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden.
Nicht großflächig für Wohn- und Aufenthaltsräume zu verwenden.
Exposition vermeiden - vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.
Diesen Stoff und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.
Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden.
Informationen zur Wiederverwendung/Wiederverwertung beim Hersteller/ Lieferanten erfragen.
Dieser Stoff und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen.
Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/ Sicherheitsdatenblatt zu
Rate ziehen.
Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder
dieses Etikett vorzeigen.
Bei Unfall durch Einatmen: Verunfallten an die frische Luft bringen und ruhigstellen.
Bei Verschlucken Mund mit Wasser ausspülen (nur wenn Verunfallter bei Bewusstsein ist)
15
Kombination der S-Sätze
S1/2
S3/7
S3/9
S3/9/14
Unter Verschluss und für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen Ort aufbewahren.
Behälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.
An einem kühlen, gut gelüfteten Ort, entfernt von ... aufbewahren (die Stoffe, mit denen
Kontakt vermieden werden muss, sind vom Hersteller anzugeben).
S3/9/14/49 Nur im Originalbehälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort, entfernt von ... aufbewahren
(die Stoffe, mit denen Kontakt vermieden werden muss, sind vom Hersteller anzugeben).
S3/9/49
Nur im Originalbehälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.
S3/14
An einem kühlen, von ... entfernten Ort aufbewahren (die Stoffe, mit denen Kontakt
vermieden werden muss, sind vom Hersteller anzugeben).
S7/8
Behälter trocken und dicht geschlossen halten.
S7/9
Behälter dicht geschlossen an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren.
S7/47
Behälter dicht geschlossen und nicht bei Temperaturen über ... °C aufbewahren.
S20/21
Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen.
S24/25
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
S27/28
Bei Berührung mit der Haut beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen und sofort mit
viel ... abwaschen (vom Hersteller anzugeben).
S29/35
Nicht in die Kanalisation gelangen lassen; Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise
beseitigt werden.
S29/56
Nicht in die Kanalisation gelangen lassen; diesen Stoff und seinen Behälter der
Problemabfallentsorgung zuführen.
S36/37
Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen.
S36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und
Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.
S36/39
Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.
S37/39
Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.
S47/49
Nur im Originalbehälter bei einer Temperatur von nicht über ... °C (vom Hersteller
anzugeben) aufbewahren.
16
Charakterisierung - Krebs
Krebs ist die Bezeichnung für eine Vielzahl von Erkrankungen,
die durch das unkontrollierte Wachsen und Ausbreiten
entarteter Zellen gekennzeichnet sind.
Krebserzeugend sind Stoffe und
Zubereitungen, wenn sie beim Einatmen,
Verschlucken oder bei Aufnahme über
die Haut Krebs erregen oder die
Krebshäufigkeit erhöhen können.
Dazu reicht in manchen Fällen schon eine
einmalige Einwirkung, wobei die
Krebserkrankung erst nach einer langen
Latenzperiode zutage tritt.
17
Krebserzeugende Stoffe sind in
drei Kategorien eingeteilt:
Gehirn
Kehlkopf
K1: Stoffe, die bekanntermaßen
Krebs erzeugen,
Haut
Lunge
K2: Stoffe, die als krebserzeugend
angesehen werden sollten,
Magen/Darm
K3: Stoffe, die möglicherweise
Krebs erzeugen.
Genitalien
Blut
Analoge Einteilung für fortpflanzungsgefährdende
(reproduktionstoxische, fruchtschädigende)
Stoffe
18
Luftgrenzwerte (TRGS 900)
Atmung
mg (Substanz)
m3 (Luft)
(Nahrung)
Haut
ml (Gas)
= ppm
m3 (Luft)
(Verletzungen)
F+
T
F +
Der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) ist der Grenzwert für die zeitlich gewichtete
durchschnittliche Konzentration eines Stoffes in der Luft am Arbeitsplatz in Bezug
auf einen gegebenen Referenzzeitraum. Er gibt an, bei welcher Konzentration
eines Stoffes akute oder chronische schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit
im Allgemeinen nicht zu erwarten sind.
Arbeitsplatzgrenzwerte sind Schichtmittelwerte bei in der Regel täglich achtstündiger Exposition
an 5 Tagen pro Woche während der Lebensarbeitszeit. Expositionsspitzen während einer
Schicht werden entsprechend ….mit Kurzzeitwerten beurteilt.
alt:
Die Maximale Arbeitsplatzkonzentration (MAK-Wert) ist die Konzentration eines Stoffes in
der Luft am Arbeitsplatz, bei der im allgemeinen die Gesundheit der Arbeitnehmer nicht
beeinträchtigt wird.
Die Technische Richtkonzentration (TRK-Wert) ist die Konzentration eines Stoffes in der Luft
am Arbeitsplatz, die nach dem Stand der Technik erreicht werden kann.
19
Brandgefahren
Selbstentzündliche Stoffe
• Alkalimetalle und ihre Hydride (z. B. NaH, LiAlH4)
• Metallorganische Verbindungen (z. B. R-Li)
• Katalysatoren (z.B. Raney-Nickel, Palladium auf Aktivkohle)
Exotherme Reaktionen
Ursache: unzureichende Abfuhr der Reaktionswärme verursacht durch ein
verzögertes Anspringen der Reaktion bzw. einer Überdimensionierung
des Reaktionsansatzes
Beispiele: Herstellung von Grignard-Verbindungen oder Nitrierung von Aromaten
Vorsichtsmaßnahme: Bereitstellung eines Kühlbades
20
Explosionsgefahren
Explosionsgefährliche Substanzen und Gemische:
• Nitroso- und Nitroverbindungen, z.B. hochnitrierte Aromaten (TNT, Pikrinsäure)
• Salpetersäureester, Azide, Azo- und Diazoverbindungen
• Acetylide und Peroxide
Zersetzungsreaktionen:
Ursache: Thermische bzw. mechanische Instabilität einiger Substanzen
Beispiele: Diazoniumsalze, Perchlorate und Peroxide
Vorsichtsmaßnahme:
Vermeidung der Austrocknung und Isolierung dieser Produkte
21
Explosionsgefahren
Experimente, bei denen Explosionsgefahr besteht:
• Destillation von Peroxid-haltigem Ether
• Entsorgung von Alkalimetallen mit halogenhaltigen Abfällen
• Aldehydnachweis mit ammoniakalischer Silbernitratlösung (Tollens-Reagenz):
Entstehung von „Knallsilber“
• Trocknen von Perchloraten
• Zugabe von rauchender Salpetersäure zu Aceton, Ether, Alkohol…
Nachweis und Zerstörung von Peroxiden:
Nachweis: Violettfärbung infolge einer Iod-Abscheidung beim Schütteln mit
essigsaurer KI-Lösung
Zerstörung: Reduktion mit Eisen-II-salzen
22
Sicherheitskennzeichnungen
Gebotszeichen
Verbotszeichen
23
Warnzeichen
Rettungszeichen
Brandschutzzeichen
Einrichtung zur
Brandbekämpfung
Brandmelder
Richtungsangabe
(nur kombiniert)
24
Betriebsanweisung (Beispiele)
25
Abfallentsorgung (Abfallschlüssel)
• halogenhaltige Abfälle (140602):
Lösemittelgemische mit einem Halogengehalt > 2% und organische
halogenhaltige Säuren
• halogenfreie Abfälle (140603):
Lösemittelgemische mit einem Halogengehalt < 2% und organische
halogenfreie Säuren
• Säuren und Säuregemische (110105):
anorganische Säuren z.B. Salzsäure, Schwefelsäure und Salpetersäure
• Laugen und Laugengemische (110107):
anorganische Basen z.B. Natronlauge und Kalilauge
• „Feststoffabfälle“: Filter und Aufsaugmassen (150202):
Filterpapiere, Trockenmittel, Chromatographierückstände, DC-Folien
• Glasabfälle mit schädlichen Verunreinigungen (170204)
• Hausmüll
• Aggressive Chemikalien/Rückstände nur nach Deaktivierung:
Säurechloride, alkylierende Reagenzien, Cyanide, Metallorganika,
Metalle, Metallkatalysatoren, Metallhydride, starke Oxidationsmittel…..
26
Entsorgung „aggressiver“ Chemikalien
Alkalimetalle
„Entschärfung“ von Natrium mit Ethanol bzw. Kalium mit Isopropanol
Brom und Jod
vgl. Reaktion von Brom mit Aceton!!
Æ Reduktion mit wässriger Natriumthiosulfatlösung
Metallhydride (Vorsicht: H2-Entwicklung)
Deaktivierung durch Oxidation:
Alkaliborhydride (z.B. NaBH4) mit Ethanol, Alkalihydride mit Isopropanol
Lithiumaluminiumhydrid (LiAlH4) mit Essigsäureethylester (dann Isopropanol)
Starke Basen
z. B. Alkaliamide (NaNH2) mit Isopropanol
Starke Oxidationsmittel
Permanganat, Chrom(VI)
Metallkatalysatoren
z. B. Hydrierkatalysatoren
27
Säurechloride, Säureanhydride
Tropfenweise Zugabe von Thionylchlorid (SOCl2), Phosphorpentachlorid (PCl5),
Phosphoroxychlorid (POCl3), Chlorsulfonsäure (ClSO3H) oder Acetanhydrid in eine
10% Natronlauge
Alkylierende Reagenzien
Eintropfen von Dimethylsulfat, Diethylsulfat oder Methyliodid in eine konzentrierte
eisgekühlte Ammoniak- bzw. Natronlauge
Cyanide
Oxidation mit Wasserstoffperoxid in alkalischer Lösung
Komplexierung als K4[Fe(CN)6]
Metallorganika
z. B. Organische Lithiumverbindungen (z.B. BuLi) mit Isopropanol unter Schutzgas
28
Sicherheitsführung im Labor:
Fluchtausgänge:
2-4 pro Laborabschnitt
Fluchtwege:
Treppenhaus + Außentreppe
Notstopschalter:
(Strom + Gas)
Labortisch, Raum, Etage
Augenduschen:
an jedem Spülbecken
Körperduschen:
im Flur vor jeder Labortür
Feuerlöscher:
mind. 2 in jedem Laborabschnitt
29
30
31
32
33
34
35
36
37
38
39
Fly UP