Besonderes Verwaltungsrecht III Wirtschaftsverwaltungsrecht Sommersemester 2015 Vorlesung 12
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Besonderes Verwaltungsrecht III Wirtschaftsverwaltungsrecht Sommersemester 2015 Vorlesung 12
Prof. Dr. Jan Henrik Klement Ass. Iur. Nadja Kronenberger Besonderes Verwaltungsrecht III Wirtschaftsverwaltungsrecht Sommersemester 2015 Vorlesung 12 7. 7. 2015 [email protected] http://klement.jura.uni-saarland.de Regulierungsrecht am Bsp. Energierecht Wirtschaftsverwaltungsrecht Examensvorbereitungskurs Öffentliches Recht 7.-11.9.2015 PD Dr. Stefan Korte 2 Regulierungsrecht am Bsp. Energierecht Wirtschaftsverwaltungsrecht Übersicht über die Vorlesung: § 5 Herstellung und Förderung von Wettbewerb (Regulierungsrecht) am Beispiel des Energierechts I. Regelungsgegenstand und Rechtsquellen II. Zulassung von Energieversorgern und Energieanlagen III. Regulierung des Betriebs von Energieversorgungsnetzen 1. Netzanschluss und Netzzugang a) Netzanschluss b) Netzzugang 2. Missbrauchsaufsicht und Sanktionen IV. Versorgung der Letztverbraucher 3 Regulierungsrecht am Bsp. Energierecht I. Wirtschaftsverwaltungsrecht Regelungsgegenstand und Rechtsquellen Energierecht ist Regulierungsrecht Regulierung exemplarisch für Wandel des Verhältnisses Staat/Gesellschaft Privatisierung bisher von öff. Hand erfüllter Aufgaben Privatisierungsfolgenrecht Instrument der staatlichen Wettbewerbsschaffung und -lenkung Begriff der „Regulierung“ ist nicht legal definiert Mittel, um den jeweiligen Gesetzeszweck zu erreichen z.B. § 1 Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Weitere Bereiche des Regulierungsrechts u.a. Telekommunikationsrecht, Postrecht, Eisenbahnrecht „Regulierungsverwaltungsrecht“ als neue Disziplin? 4 Regulierungsrecht am Bsp. Energierecht I. Wirtschaftsverwaltungsrecht Regelungsgegenstand und Rechtsquellen Regulierung insbes. erforderlich bei sog. Marktversagen (z.B. natürliches Monopol) für Sicherung von Wettbewerb & Versorgung → Gewährleistungsverantwortung des Staates/Daseinsvorsorge Natürliches Monopol: Infrastruktur nicht ohne weiteres vermehrbar (Bsp.: Stromnetze) → Gefahr der Diskriminierung von Konkurrenten bei deren Nutzung Ebenso z.B. Eisenbahngleise Energiebereich von existenzieller Bedeutung in hochindustrialisierten Staaten → Prototyp der regulierten netzgebundenen Infrastruktur 5 Regulierungsrecht am Bsp. Energierecht I. Regelungsgegenstand Wirtschaftsverwaltungsrecht und Rechtsquellen Chronologischer Überblick: Ursprünglich staatliche/staatlich kontrollierte Energieversorger mit festen Versorgungsgebieten 1980er Jahre: Liberalisierungsbestrebungen auf dem Energiemarkt Marktöffnung für Elektrizität & Gas von Europäischer Kommission durchgesetzt Ziel: Schaffung von Wettbewerb durch Gewährung von Zugangsrechten zu den Leitungsnetzen für neue Anbieter Offenheit des Marktzutritts Umsetzung in Deutschland mit Reform des EnWG 1998 Weitere umfassende Reform 2005 (EnWG statt 20 heute 118 Paragrafen) aufgrund von Preissteigerungen 6 Regulierungsrecht am Bsp. Energierecht Wirtschaftsverwaltungsrecht I. Regelungsgegenstand und Rechtsquellen 2011: Gesetzespakt zur Energiewende als Reaktion auf Fukushima → Stärkung der erneuerbaren Energien, vgl. neu gefasster § 1 Abs. 1 EnWG Aktuell: Marktkonzentration auf wenige Großunternehmen, 70-90% der deutschen Stromerzeugung in der Hand von 4 Unternehmen (RWE, E.ON, EnBW, Vattenfall) → deutsche Energiepreise im europäischen Vergleich sehr hoch Keine staatliche Entgeltregulierung (Preisaufsicht) im Energieversorgungsbereich Bis 2007 Bundestarifordnung Elektrizität: Preisaufsicht der Länder 7 Regulierungsrecht am Bsp. Energierecht Wirtschaftsverwaltungsrecht I. Regelungsgegenstand und Rechtsquellen Allgemeine Ziele des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) § 1 Abs. 1 EnWG (Anleitung der Anwendung & Auslegung der folgenden Vorschriften) • • • • • Sichere Preisgünstige Verbraucherfreundliche (zb Vorschriften zur Stromkennzeichnung § 42) Effiziente Umweltverträgliche (§ 3 Nr. 33 EnWG) Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas, die zunehmend auf erneuerbaren Energien beruht (Reaktion auf Fukushima) EnWG versucht Kompromiss zwischen diesen Zielen zu erreichen 8 Regulierungsrecht am Bsp. Energierecht Wirtschaftsverwaltungsrecht I. Regelungsgegenstand und Rechtsquellen Begriff der Energiewirtschaft Unterschiedliche Begriffsverwendung in der deutschen Rechtsordnung Bsp.: Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG Energiewirtschaft im weiteren Sinne: Herstellung & Verteilung von Energie einschließlich Maßnahmen zur Einsparung und Sicherung von Energie keine Konzentration auf bestimmte Energieträger 9 Regulierungsrecht am Bsp. Energierecht Wirtschaftsverwaltungsrecht I. Regelungsgegenstand und Rechtsquellen Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) / Sartorius Nr. 830 Energiewirtschaft im engeren Sinne: Leitungsgebunde Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas §1 Abs. 1, § 3 Nr. 14 EnWG Leitungsgebundenheit → Versorgung nicht über gewöhnliche Verkehrswege sondern über hierfür errichtete Netze (infrastrukturgebundener Markt) Anwendungsbereich daher beschränkt, von den primären Energieträgern sind z.B. Kohle & Öl nicht erfasst 10 Regulierungsrecht am Bsp. Energierecht Wirtschaftsverwaltungsrecht I. Regelungsgegenstand und Rechtsquellen EnWG differenziert zwischen 3 Stufen der Wertschöpfungskette im Rahmen der Versorgung (§ 3 Nr. 36 EnWG): 1. Stufe Erzeugung von Elektrizität Gewinnung von Gas 2. Stufe Betrieb des Energieversorgungsnetzes 3. Stufe Vertrieb von Gas & Elektrizität an Kunden 11 Regulierungsrecht am Bsp. Energierecht Wirtschaftsverwaltungsrecht I. Regelungsgegenstand und Rechtsquellen Nicht erfasst sind: Anlagen vor der 1. Stufe → Anlagen zur Primärenergiegewinnung (Bergwerke, Erzgruben etc.) Anlagen nach der 3. Stufe → z.B. Lampen, Heizungen, Herde etc. Differenzierung relevant für Entflechtung vertikal integrierter Unternehmen nach §§ 6 ff. EnWG (sog. „Unbundling“) Vertikal integriertes Unternehmen, Definition in § 3 Nr. 38 EnWG: Unternehmen welches zugleich Funktionen auf 2. und/oder 1. /3. Stufe wahrnimmt sog. „integrierter Versorger“ (Netzbetrieb & Energieversorgung als Einheit) 12 Regulierungsrecht am Bsp. Energierecht Wirtschaftsverwaltungsrecht I. Regelungsgegenstand und Rechtsquellen Herstellung von Wettbewerb durch Unbundling / Entflechtung: Unabhängigkeit Netzbetreiber/Leistungserbringer um diskriminierungsfreien Wettbewerb der Energieversorger zu gewährleisten (Wettbewerb um Netze faktisch unmöglich aufgrund natürlichem Monopol) Wie können bisherigen integrierten Versorger an Ausübung von Monopolmacht zu Lasten von Konkurrenten gehindert werden? → Neutralisierung der Netze durch strenge Entflechtung (rechtlich, operationell, informatorisch & buchhalterisch) Vgl. Parallelnormen für Entflechtung der Eisenbahninfrastruktur, §§ 9 f. AEG Konsequenz: Endkunde hat (theoretisch) 2 Vertragspartner, einen für den Netzanschluss & einen für die darüber gelieferte Energie 13 Regulierungsrecht am Bsp. Energierecht Wirtschaftsverwaltungsrecht I. Regelungsgegenstand und Rechtsquellen Rechtsquellen neben dem EnWG: • Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) Sartorius Ergänzungsband Nr. 833, Kraft Wärme Kopplungsgesetz (KWKG) Sartorius Ergänzungsband Nr. 834 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) • Zahlreiche Verordnungen: Anreizregulierungsverordnung, Stromnetzzugangsverordnung, Gasnetzzugangsverordnung etc. • Normen aus ebenfalls betroffenen Bereichen: Bauplanungs- und Bauordnungsrecht, Immissionsschutzrecht, zivilrechtliche Regelungen bezgl. Beziehungen zwischen Energieversorgungsunternehmen & Kunden Starker Einfluss des Unionsrechts, EnWG beruht auf sekundärem Unionsrecht, z.B.: Elektrizitätsrichtlinie 2003/54/EG , Gasrichtlinie 2003/55/EG 14 Regulierungsrecht am Bsp. Energierecht Wirtschaftsverwaltungsrecht Netzausbaubeschleunigungsgesetz NABEG von 2011 → Energiewende / Ausstieg aus der Kernenergie Ausbau der Netze für Übertragung von erneuerbaren Energien (Wind- & Solarenergie) dringend erforderlich Herausforderung für Netzbetreiber Produktion der erneuerbaren Energien häufig dort, wo kein Verbrauch stattfindet (z.B. Windpark auf See) früher hauptsächlich Erzeugung am Verbrauchsort www.netzausbau.de Gesetz gilt für Errichtung von länderübergreifenden Höchstspannungsleitungen und Anbindungsleitungen von Offshore-Windparks zu Netzanknüpfungspunkten an Land, § 2 Abs. 1 NABEG Bestimmung von Trassenkorridoren durch Bundesnetzagentur gem. § 5 Abs. 1 NABEG 15 Regulierungsrecht am Bsp. Energierecht Wirtschaftsverwaltungsrecht EEG Reform 2014 16 Regulierungsrecht am Bsp. Energierecht Wirtschaftsverwaltungsrecht EEG Reform 2014 Starker Anstieg der Strompreise in Deutschland EEG-Novelle zum 1. August 2014 (6, 24 Cent/Kilowattstunde ca. 200€ im Jahr für Durchschnittshaushalt) u. a.: • Kürzung der Fördersätze von durchschnittlich ca. 17 Cent/kWh auf ca. 12 Cent/kWh • „Besondere Ausgleichregelung“ für stromintensive Betriebe enger gefasst • Beteiligung der Eigenversorger an Umlage bei Neuanlagen, § 61 EEG (Bestandsschutz für Altanlagen) • Direktvermarktung an Strombörse im Marktprämienmodell Regelfall für alle Betreiber großer Erneuerbarer-Energien-Anlagen Nach der Novelle 2014 ist vor der Novelle 2016 17 Regulierungsrecht am Bsp. Energierecht Wirtschaftsverwaltungsrecht Examensrelevant? EuGH, 1. Juli 2014, C-573/12 Förderung durch EEG-Umlage nur für inländischen Strom mit Unionsrecht vereinbar, § 4 EEG? Förderung auch für ausländischen Ökostrom? Konsequenz wäre voraussichtlich Systemzusammenbruch gewesen (radikaler Anstieg der Strompreise) EuGH erklärte schwedische Förderregelung, die nur schwedische Erzeuger fördert, trotz Beschränkung des freien Warenverkehrs in Vorabentscheidungsverfahren für mit Unionsrecht vereinbar Beschränkung gerechtfertigt durch Gemeinwohlbelang der Nutzung erneuerbarer Energiequellen Konsequenz für deutsches EEG-System: Kein Anspruch ausländischer Ökostromproduzenten auf Förderung 18 Regulierungsrecht am Bsp. Energierecht Wirtschaftsverwaltungsrecht II. Zulassung von Energieversorgern und Energieanlagen Aufnahme des Netzbetriebes: Aufnahme des Betriebes eines Energieversorgungsnetzes: Genehmigung der nach Landesrecht zuständigen Behörde gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 EnWG, ergeht als gebundene Entscheidung, § 4 Abs. 2 EnWG Saarland: Landesregulierungsbehörde im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie & Verkehr § 1 EnWRZustV (Saarländische Zuständigkeitsverordnung zum Energiewirtschaftsgesetz) Aufnahme des Betriebes eines Transportnetzes gem. § 3 Nr. 31d EnWG (Netz zur Weiterleitung ohne Belieferung von Endkunden): Zertifizierung gem. § 4a EnWG durch die Bundesnetzagentur erforderlich 19 Regulierungsrecht am Bsp. Energierecht Wirtschaftsverwaltungsrecht II. Zulassung von Energieversorgern und Energieanlagen Bundesnetzagentur (Regulierungsbehörde gem. § 54 Abs. 1 EnWG) • Sitz in Bonn • Sektorübergreifende Behörde mit umfassenden Regulierungsaufgaben → Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post & Eisenbahnen • Soll möglichst frei von politischer Einflussnahme sein → Rechtsform als selbstständige Bundesoberbehörde, teilweise Entscheidungen in gerichtsähnlichem Verfahren mit sog. Beschlusskammern 20 Regulierungsrecht am Bsp. Energierecht Wirtschaftsverwaltungsrecht II. Zulassung von Energieversorgern und Energieanlagen Zulassung von Energieanlagen, speziell energierechtlich geregelte Zulassungsverfahren: • Planfeststellungsverfahren für Hochspannungsfreileitungen, Gasversorgungsleitungen, Hochspannungsleitungen, grenzüberschreitende Gleichstrom-Hochspannungsleitungen §§ 43 ff EnWG • Planung für Übertragungsnetze zusammengesetzt aus Erarbeitung eines gemeinsamen Szenariorahmens durch Übertragungsnetzbetreiber, auf diesem beruhenden gemeinsamen nationalen Netzentwicklungsplan und eines Bundesbedarfsplans erlassen durch Bundesgesetzgeber §§ 12a ff EnWG 21 Regulierungsrecht am Bsp. Energierecht Wirtschaftsverwaltungsrecht III. Regulierung des Betriebs von Energieversorgungsnetzen 1. Netzanschluss & Netzzugang: a) Netzanschluss Netzanschluss technische Anbindung von Kundenanlagen an ein Netz der allgemeinen Versorgung (Strom oder Gas) Netze der allgemeinen Versorgung § 3 Nr. 17 EnWG → Versorgung der Letztverbraucher Grundsätzlich: umfassende Netzanschlusspflicht gem. §§ 17, 18 EnWG faktisch Kontrahierungszwang Verhinderung des Baus volks- & betriebswirtschaftlich nicht sinnvoller paralleler Infrastruktur Verweigerung Netzanschluss nur bei Unmöglichkeit/Unzumutbarkeit, § 17 Abs. 2 EnWG Privilegierung für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien & Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung gem. § 8 Abs. 1 EEG, § 4 Abs. 1 KWKG 22 Regulierungsrecht am Bsp. Energierecht Wirtschaftsverwaltungsrecht Fall nach J. Ziekow, Öffentl. Wirtschaftsrecht, 3. Auflage 2013, § 15 Energiewirtschaft Landwirt L betreibt seit mehreren Jahren auf seinem Grundstück eine Biogasanlage und speist den dort erzeugten Strom in das Netz des regionalen Energieversorgungsunternehmens E ein. E versorgt vor Ort die meisten Haushalte mit Strom. Als L zusätzlich eine Photovoltaikanlage errichtet und den dadurch erzeugten Strom ebenfalls in das Netz des E einspeisen möchte, weigert sich E unter Hinweis darauf, die zum Grundstück des L führende Niederspannungs-Freileitung, über die L auch die Energie für sein Wohnhaus und ein Stallgebäude bezieht, sei für die Aufnahme der zusätzlichen Energie zu schwach ausgelegt. Eine andere Möglichkeit für L, den durch seine Photovoltaikanlage erzeugten Strom in das Netz einzuspeisen besteht nicht. Sofern L aber darauf bestehe, dass auf den Strommasten eine zusätzliche Leitung angebracht werde, solle er die Kosten hierfür tragen. Außerdem kündigt E an, L für die Versorgung des Wohnhauses und Stallgebäudes künftig übertarifliche Preise in Rechnung zu stellen, da L seine Energieanlagen für den Eigenbedarf nutze. Wie ist die Rechtslage? 23 Regulierungsrecht am Bsp. Energierecht Wirtschaftsverwaltungsrecht Lösungsvorschlag: I. Anschluss der Photovoltaikanlage Biogas & Photovoltaik sind Erneuerbare Energie i.S.v. § 5 Nr. 14 EEG L kann vorrangigen Anschluss der Anlage gem. § 8 Abs. 1 EEG verlangen, zu vorab veröffentlichten allgemeinen Bedingungen gem. § 18 Abs. 1 EnWG, E kann sich nicht auf Nutzung der Anlagen für Eigenbedarf berufen, § 18 Abs. 2 Satz 3 EnWG II. Kostentragung Kosten des Netzausbaus und zusätzlicher Leitung trägt E gem. § 17 EEG L trägt lediglich Kosten für Anschluss seiner Photovoltaikanlage, § 16 Abs. 1 EEG 24 Regulierungsrecht am Bsp. Energierecht Wirtschaftsverwaltungsrecht Lösungsvorschlag: III. Möglichkeit übertarifliche Preise zu verlangen? L hat Anspruch auf Grundversorgung zu allgemeinen Preisen gem. § 36 Abs. 1 EnWG Ausnahme für Eigenanlagenbetreiber gem. § 37 Abs. 1 Satz 1 EnWG? Greift nicht, da L Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt, § 37 Abs. 1 Satz 3 EnWG → Unzulässigkeit einer übertariflichen Preisgestaltung IV. Reaktionsmöglichkeiten des L Verweigerung des Netzausbaus & Anschluss der Anlage stellt missbräuchliches Verhalten des E dar („Missbrauch der Marktstellung“) L kann die Regulierungsbehörde anrufen, der Eingriffsbefugnisse nach §§ 30 ff. EnWG zustehen und/oder zivilrechtlich gegen E vorgehen 25 Regulierungsrecht am Bsp. Energierecht III. Regulierung 1. b) Wirtschaftsverwaltungsrecht des Betriebs von Energieversorgungsnetzen Netzanschluss und Netzzugang Netzzugang Netzzugang → Nutzung des öffentlichen Netzes für die Beförderung v. Energie (Voraussetzung ist Netzanschluss) diskriminierungsfrei zu vorab veröffentlichten Bedingungen, § 20 Abs. 1 EnWG Konzeption des regulierten Netzzugangs nach unionsrechtlichen Vorgaben → Verträge zwischen Betreiber & Netznutzer, § 20 Abs. 1a,b EnWG Sonderregelungen für Erneuerbare Energien & KWK: Anlagen für Strom aus erneuerbaren Energien sind vorrangig anzuschließen Strom ist vorrangig abzunehmen & zu verteilen im Fall der Netzauslastung Verpflichtung des Betreibers zum Ausbau §§ 8, 11, 12 EEG 26 Regulierungsrecht am Bsp. Energierecht Wirtschaftsverwaltungsrecht III. Regulierung des Betriebs von Energieversorgungsnetzen Folgeproblem der Netzanbindungspflicht: Besteht Schadensersatzanspruch gegen Netzbetreiber, wenn Netzanschluss nicht zum Zeitpunkt der technischen Betriebsbereitschaft eines OffshoreWindparks hergestellt ist? → LG Berlin Urteil vom 12.8.2013 – 99 O 127/11 – zitiert nach juris Ablehnung von Haftung d. Netzbetreibers aus §§ 280, 286 BGB, § 17 Abs. 2a S. 1 EnWG a.F., da Netzbetreiber die von Bundesnetzagentur in Positionspapier zur Netzanbindungsverpflichtung niedergelegten Kriterien beachtet hatte → kein Verschulden des Netzbetreibers 27 Regulierungsrecht am Bsp. Energierecht Wirtschaftsverwaltungsrecht III. Regulierung des Betriebs von Energieversorgungsnetzen Entgeltregulierung/Entgeltkontrolle als notwendige Ergänzung der Zugangsregulierung (sämtliche regulierungsrechtlichen Vorschriften) Verhinderung der Entwertung des gesetzlichen Zugangsanspruchs durch überhöhte Forderungen Regelfall: Kostenorientierte Entgeltbildung, § 21 Abs. 2 EnWG Kosten eines effizienten & strukturell vergleichbaren Netzbetreibers als Grundlage Entgelte bedürfen Genehmigung der Regulierungsbehörde 6 Monate vor geplantem Wirksamwerden der Entgelte zu beantragen, ergeht als gebundene Entscheidung, § 23a EnWG 28 Regulierungsrecht am Bsp. Energierecht Wirtschaftsverwaltungsrecht III. Regulierung des Betriebs von Energieversorgungsnetzen 2. Missbrauchsaufsicht & Sanktionen: Eingriffsbefugnisse der Regulierungsbehörden gem. §§ 30 ff EnWG bei missbräuchlichem Verhalten der Netzbetreiber • Verpflichtung zur Einstellung eines Verhaltens, § 30 Abs. 2 EnWG • Besonderes Missbrauchsverfahren § 31 EnWG • Abschöpfung eines wirtschaftlichen Vorteils, § 33 EnWG • Bußgeld, § 95 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 EnWG • Allgemeine Eingriffsbefugnisnorm des § 65 EnWG, findet Anwendung neben §30 Abs. 2 EnWG (§ 65 Abs. 4 EnWG) 29 Regulierungsrecht am Bsp. Energierecht Wirtschaftsverwaltungsrecht III. Regulierung des Betriebs von Energieversorgungsnetzen Rechtsschutz gegen Entscheidungen der Regulierungsbehörde: Beschwerde §§ 75 ff EnWG Ausschließliche sachliche & örtliche Zuständigkeit des OLG, das für Sitz der Regulierungsbehörde zuständig ist, § 75 Abs. 4 EnWG Kartellsenate, §§ 106 ff EnWG Verwaltungsrechtsweg nicht eröffnet! Eröffnung des Zivilrechtswegs stark umstritten, Intention: Gleichlauf mit kartellrechtlichen Regelungen Folge: Rechtswegspaltung (andere Entscheidungen nach EnWG müssen Verwaltungsgerichten angegriffen werden) Landesregierungen können Zuständigkeit konzentrieren, §§ 106 Abs. 2 EnWG, 92 GWB → OLG Düsseldorf für Beschwerden gegen Bundesnetzagentur trotz Sitz in Bonn 30 Regulierungsrecht am Bsp. Energierecht Wirtschaftsverwaltungsrecht III. Regulierung des Betriebs von Energieversorgungsnetzen Zusätzliche zivilrechtliche Ansprüche, § 32 EnWG: Beseitigung, Unterlassung, Schadensersatz Verschiedene Sonderbestimmungen des EnWG f. zivilrechtl. Streitigkeiten: § 32 Abs. 4 EnWG: Erleichterung der prozessualen Durchsetzung für Betroffene aufgrund Bindung des Gerichts an Feststellung des Verstoßes durch die Regulierungsbehörde gem. § 31 EnWG Beteiligungsrechte der Regulierungsbehörde, § 104 EnWG Landgericht erstinstanzlich ausschließlich zuständig gem. § 102 Abs. 1 EnWG 31 Regulierungsrecht am Bsp. Energierecht Wirtschaftsverwaltungsrecht IV. Versorgung der Letztverbraucher Besondere Schutzwürdigkeit der Endversorgung der Haushaltskunden mit Energie: Grundversorgungspflicht, Erfüllung wird von Regulierungsbehörden überwacht Energieversorgungsunternehmen, die als Grundversorger fungieren, sind gem. § 36 Abs. 1 EnWG verpflichtet sämtliche Haushaltskunden zu vorab veröffentlichten Allgemeinen Bedingungen & Preisen zu versorgen Grundversorger: wer die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet versorgt, § 36 Abs. 2 Satz 1 EnWG Haushaltskunden definiert in § 3 Nr. 22 EnWG → Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch kaufen P.: Wechsel des Grundversorgers? → Fortgeltung der Lieferverträge gem. § 36 Abs. 3 EnWG 32 Regulierungsrecht am Bsp. Energierecht Wirtschaftsverwaltungsrecht IV. Versorgung der Letztverbraucher Verschiedene Anzeigepflichten gegenüber der Regulierungsbehörde im Rahmen der Belieferung von Haushaltskunden z.B. für Aufnahme, Beendigung der Tätigkeit gem. § 5 EnWG/Meldepflicht bei Versorgungsstörungen, § 52 EnWG Regulierungsbehörde kann bei mangelnder Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit des Energieversorgungsunternehmens eingreifen, § 5 Satz 4 EnWG 33 Regulierungsrecht am Bsp. Energierecht Wirtschaftsverwaltungsrecht Literaturempfehlungen: W. Frotscher / U. Kramer, Wirtschaftsverfassungs- und Wirtschaftsverwaltungsrecht, 6. Auflage 2013, § 20 Regulierungsrecht J. Ziekow, Öffentliches Wirtschaftsrecht, 3. Auflage 2013, § 15 Energiewirtschaft Jan Henrik Klement, Auf der Suche nach dem öffentlichen Zweck - Kommunale Energieversorgung zwischen Daseinsvorsorge und Energiewende, Die Verwaltung Heft 1 2015, S. 55-83 34