Graduiertenschule der Naturwissenschaftlich-Technischen Fakultät III
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Graduiertenschule der Naturwissenschaftlich-Technischen Fakultät III
30.11.2015 Graduiertenschule der Naturwissenschaftlich-Technischen Fakultät III Richtlinien zur Förderung von Kongressteilnahmen und Auslandsaufenthalten für Doktorandinnen und Doktoranden der NTF III 01.01.2012 – 31.12.2017 Förderziel: Doktorandinnen und Doktoranden der NTF III, die an der fachübergreifenden Graduiertenschule der Fakultät teilnehmen, soll durch finanzielle Unterstützung die Teilnahme an einschlägigen Kongressen und Tagungen erleichtert sowie ein Auslandsaufenthalt ermöglicht werden. Antragsteller: Doktorandinnen und Doktoranden der Naturwissenschaftlich-Technischen Fakultät III (=Fakultät 8), die in die Promotionsliste der Fakultät 8 eingetragen sind und die in die Graduiertenschule der Fakultät 8 aufgenommen sind. Fördervoraussetzungen: Um eine Förderung können sich Doktorandinnen und Doktoranden bewerben, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung seit mindestens 10 Monaten in die Graduiertenschule der Fakultät aufgenommen sind. Doktorandinnen und Doktoranden, die seit 12 und mehr Monaten in die Graduiertenschule aufgenommen sind, müssen • einen Kurzbericht über den Fortgang ihrer Promotion einreichen und • bereits mindestens 4 SWS an Lehrveranstaltungen bzw. Soft-Skill-Veranstaltungen nachweisen. Tagungen und Kongresse: Die Doktorandin/ der Doktorand muss belegen, dass sie/er selbst auf der Tagung einen Vortrag hält oder ein Poster präsentiert. Im Rahmen der Promotion können maximal zwei Tagungen bzw. Kongresse pro Person mit jeweils maximal 1.000 € gefördert werden. Es werden Kongressbeiträge und Transportkosten (Bahnfahrt 2. Klasse bzw. Flug Economy Class [der günstigere Preis ist relevant]) sowie Übernachtungskosten finanziert. Verpflegungskosten und Tagegeld werden nicht gezahlt1. Auslandsaufenthalt: Dem Antrag auf Kostenunterstützung ist ein Exposé mit Arbeits-, Zeit- und Kostenplanung sowie ein Bestätigungsschreiben der aufnehmenden Institution beizufügen. Im Rahmen der Promotion kann maximal ein Auslandsaufenthalt pro Person bis zu einer Förderhöhe von maximal 2.500 € gefördert werden1. Antragstellung: Formlose Antragstellung mit Kostenabschätzung, Motivationsschreiben und einer Befürwortung durch die Betreuerin/ den Betreuer ist jederzeit, jedoch mindestens zwei Monate vor Reiseantritt, im Dekanat der Fakultät 8 möglich. Über die Vergabe der Gelder entscheidet der Promotionsausschuss in der Reihenfolge der eingehenden Anträge. 1 Anfallende Reisekosten werden im Rahmen der wirtschaftlichen Verwendung nach den Bestimmungen des Saarländischen Reisekostengesetzes berechnet und erstattet.