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Graduiertenschule der Naturwissenschaftlich-Technischen Fakultät III

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Graduiertenschule der Naturwissenschaftlich-Technischen Fakultät III
30.11.2015
Graduiertenschule der Naturwissenschaftlich-Technischen Fakultät III
Richtlinien zur Förderung von Kongressteilnahmen und Auslandsaufenthalten für
Doktorandinnen und Doktoranden der NTF III
01.01.2012 – 31.12.2017
Förderziel:
Doktorandinnen und Doktoranden der NTF III, die an der fachübergreifenden
Graduiertenschule der Fakultät teilnehmen, soll durch finanzielle Unterstützung die
Teilnahme an einschlägigen Kongressen und Tagungen erleichtert sowie ein
Auslandsaufenthalt ermöglicht werden.
Antragsteller:
Doktorandinnen und Doktoranden der Naturwissenschaftlich-Technischen Fakultät III
(=Fakultät 8), die in die Promotionsliste der Fakultät 8 eingetragen sind und die in die
Graduiertenschule der Fakultät 8 aufgenommen sind.
Fördervoraussetzungen:
Um eine Förderung können sich Doktorandinnen und Doktoranden bewerben, die zum
Zeitpunkt der Antragsstellung seit mindestens 10 Monaten in die Graduiertenschule der
Fakultät aufgenommen sind.
Doktorandinnen und Doktoranden, die seit 12 und mehr Monaten in die Graduiertenschule
aufgenommen sind, müssen
• einen Kurzbericht über den Fortgang ihrer Promotion einreichen und
• bereits mindestens 4 SWS an Lehrveranstaltungen bzw. Soft-Skill-Veranstaltungen
nachweisen.
Tagungen und Kongresse:
Die Doktorandin/ der Doktorand muss belegen, dass sie/er selbst auf der Tagung einen
Vortrag hält oder ein Poster präsentiert.
Im Rahmen der Promotion können maximal zwei Tagungen bzw. Kongresse pro Person mit
jeweils maximal 1.000 € gefördert werden.
Es werden Kongressbeiträge und Transportkosten (Bahnfahrt 2. Klasse bzw. Flug Economy
Class [der günstigere Preis ist relevant]) sowie Übernachtungskosten finanziert.
Verpflegungskosten und Tagegeld werden nicht gezahlt1.
Auslandsaufenthalt:
Dem Antrag auf Kostenunterstützung ist ein Exposé mit Arbeits-, Zeit- und Kostenplanung
sowie ein Bestätigungsschreiben der aufnehmenden Institution beizufügen.
Im Rahmen der Promotion kann maximal ein Auslandsaufenthalt pro Person bis zu einer
Förderhöhe von maximal 2.500 € gefördert werden1.
Antragstellung:
Formlose Antragstellung mit Kostenabschätzung, Motivationsschreiben und einer
Befürwortung durch die Betreuerin/ den Betreuer ist jederzeit, jedoch mindestens zwei
Monate vor Reiseantritt, im Dekanat der Fakultät 8 möglich.
Über die Vergabe der Gelder entscheidet der Promotionsausschuss in der Reihenfolge der
eingehenden Anträge.
1
Anfallende Reisekosten werden im Rahmen der wirtschaftlichen Verwendung nach den Bestimmungen des Saarländischen
Reisekostengesetzes berechnet und erstattet.
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