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Die Graduiertenschule der Fakultät 8 Saarbrücken, den 23.04.2012 Teilnahmevoraussetzungen, Einschreibung,

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Die Graduiertenschule der Fakultät 8 Saarbrücken, den 23.04.2012 Teilnahmevoraussetzungen, Einschreibung,
Die Graduiertenschule der
Fakultät 8
Saarbrücken, den 23.04.2012
Teilnahmevoraussetzungen, Einschreibung,
Förderungsmöglichkeiten
Aufnahme in die Graduiertenschule
Motivation:
Warum Teilnahme an der Graduiertenschule der Fakultät?
•
Arbeitsmarkt erwartet zunehmend neben wissenschaftlicher
Qualifikation ergänzende Kompetenzen und Fertigkeiten, z.B.
Projektmanagement und Kommunikation, spezielle
Methodenkenntnisse, interdisziplinäres Denken
•
Zertifikat der Graduiertenschule dokumentiert Ihre
Weiterbildungsbereitschaft „über den Tellerrand hinaus“
•
Im Rahmen Ihrer Promotion ziehen Sie Nutzen aus Erfahrungen, die
Sie im Rahmen interdisziplinärer Zusammenarbeit, z.B. durch die
Gestaltung von Doktorandentagen, gewinnen
23.04.2012
Prof. G. Kickelbick, C. Gehm
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Aufnahme in die Graduiertenschule
Wer kann teilnehmen?
•
alle Doktorandinnen und Doktoranden, die in die Promotionsliste der
Fakultät eingeschrieben sind
hier gilt: Mindestzeit für Teilnahme an Graduiertenschule beträgt 12
Monate
•
alle Doktorandinnen und Doktoranden, die ihren Antrag auf
Aufnahme in die Promotionsliste stellen (beide Antragsformulare
können gemeinsam in der Sprechstunde im Dekanat vorbeigebracht
werden)
•
Achtung:
Für Teilnahme an Lehrveranstaltungen und ihre spätere
Bescheinigung müssen Sie als Promotionsstudierende/
Promotionsstudierender an der UdS eingeschrieben sein (dies
entspricht nicht der Aufnahme in die Promotionsliste der Fakultät)
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Prof. G. Kickelbick, C. Gehm
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Aufnahme in die Graduiertenschule
Ausbildungsvereinbarung
Für die Aufnahme in die Graduiertenschule schließen Sie eine mit
Ihrem Betreuer abgestimmte Ausbildungsvereinbarung ab.
Das Formular ist zugleich das Antragsformular für die Aufnahme in die
Graduiertenschule.
Sie finden es auf der Homepage der Fakultät unter
„Promotion/ Promotionsphase und Eröffnung des
Promotionsverfahrens“
Umfang der Leistungen im Rahmen der Graduiertenschule
Der Umfang der Leistungen, die Sie mit der Ausbildungsvereinbarung
festlegen, beträgt insgesamt 12 SWS.
Ergänzt werden diese durch die Mitgestaltung eines Doktorandentages
sowie einen optionalen Bereich.
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Prof. G. Kickelbick, C. Gehm
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Leistungen im Rahmen der Graduiertenschule
Teilnahme an Lehrveranstaltungen und
Seminaren
Die Leistungen im Umfang von 12 SWS können von Ihnen im
Rahmen Ihrer Promotion zu selbstgewählten Zeiten erbracht werden.
Im Rahmen der Ausbildungsvereinbarung legen Sie gemeinsam mit
Ihrer Betreuerin/ Ihrem Betreuer fest, welche Veranstaltungen Sie
besuchen möchten.
a) Lehrveranstaltungen und Kolloquien (6-10 SWS)
b) „Softskill“-Veranstaltungen (z.B. GradUS-Seminare oder
Sprachkurse) (2-6 SWS)
Die Teilnahme an den zusätzlichen Lehrveranstaltungen soll der
wissenschaftlichen Weiterbildung dienen, z.B. der Erweiterung des
Grundwissens in ein anderes Fachgebiet hinein.
Des Weiteren ist eine methodische Erweiterung der Promotion möglich.
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Prof. G. Kickelbick, C. Gehm
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Leistungen im Rahmen der Graduiertenschule
Teilnahme an Lehrveranstaltungen und
Seminaren
Liste aller grundsätzlich geeigneten Veranstaltungen aller Fächer finden
Sie auf der Homepage der Fakultät.
Besuch (und Anerkennung) weiterer Veranstaltungen ist möglich; auch
externe Kurse können im Einzelfall anerkannt werden.
Darüber hinaus können bis zu 4 SWS nachgewiesene Beteiligung an
Lehrveranstaltungen als Tutor/in eingebracht werden.
Für Ihren Antrag auf Aufnahme in die Graduiertenschule
stimmen Sie daher bitte die für Sie geeigneten
Lehrveranstaltungen mit Ihrer Betreuerin bzw. Ihrem Betreuer
ab.
Es können natürlich keine Veranstaltungen eingebracht werden, die Sie
bereits im Laufe Ihres Bachelor- und Masterstudiums erfolgreich
besucht haben.
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Prof. G. Kickelbick, C. Gehm
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Leistungen im Rahmen der Graduiertenschule
Mitgestaltung von Doktorandentagen
Über die Teilnahme an Lehrveranstaltungen hinaus wird erwartet,
dass die Doktorandinnen und Doktoranden der jeweiligen Fächer
Doktorandentage organisieren.
Mitglieder der Graduiertenschule der Fakultät müssen sich an
mindestens einem Doktorandentag mit Vortrag oder Poster beteiligen.
Sollte im Rahmen Ihrer Teilnahme an der Graduiertenschule kein
Doktorandentag zustande kommen, kann dieser Punkt entfallen.
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Prof. G. Kickelbick, C. Gehm
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Leistungen im Rahmen der Graduiertenschule –
optionaler Bereich
Optionaler Bereich
Im Rahmen der Ausbildungsvereinbarung können Sie zudem einen
Auslandsaufenthalt zu Forschungszwecken sowie eine aktive Teilnahme
an Tagungen und Kongressen vorsehen.
Dieser optionale Bereich wird in den ersten zwei Jahren der Laufzeit der
Graduiertenschule (Jan. 2012-Dez. 2013) finanziell unterstützt.
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Prof. G. Kickelbick, C. Gehm
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Fördermöglichkeiten
Fördermittel im Rahmen Ihrer Teilnahme an der
Graduiertenschule
Teilnehmer/in der Graduiertenschule können Fördermittel erhalten für:
a) promotionsbezogene Auslandsaufenthalte und
b) die Teilnahme an Tagungen und Kongressen
Fördervoraussetzungen:
• Im 1. Jahr: seit mehr als einem Jahr in der Promotionsliste der
Fakultät und Mitglied der Graduiertenschule
• Ab dem 2. Jahr: seit mind. 10 Monaten in die Graduiertenschule
aufgenommen + Einreichung eines Kurzberichts über den Fortgang
der Promotion + Nachweis von mind. 4 abgeleisteten SWS
• Motivationsschreiben und Befürwortung der Betreuerin/ des
Betreuers
23.04.2012
Beispielpräsentation
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Fördermöglichkeiten
Fördermittel im Rahmen Ihrer Teilnahme an der
Graduiertenschule
a) Tagungsteilnahmen:
Sie müssen belegen, dass Sie auf der Tagung einen Vortrag halten oder
ein Poster präsentieren.
Im Rahmen der Promotion können maximal zwei Tagungen bzw.
Kongresse pro Person mit jeweils maximal 1.000 € gefördert werden.
Es werden Kongressbeiträge und Transportkosten (Bahnfahrt 2. Klasse
bzw. Flug Economy Class [der günstigere Preis ist relevant]) sowie
Übernachtungskosten finanziert.
Verpflegungskosten und Tagegeld werden nicht gezahlt
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Prof. G. Kickelbick, C. Gehm
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Fördermöglichkeiten
Fördermittel im Rahmen Ihrer Teilnahme an der
Graduiertenschule
b) Auslandsaufenthalt
Dem Antrag ist ein Exposé mit Arbeits-, Zeit- und Kostenplanung sowie
ein Bestätigungsschreiben der aufnehmenden Institution beizufügen.
Im Rahmen der Promotion kann maximal ein Auslandsaufenthalt pro
Person bis zu einer Förderhöhe von maximal 2.500 € gefördert werden.
Für beide „Förderlinien“ ist eine formlose Antragstellung mit
Kostenabschätzung, Motivationsschreiben und einer Befürwortung
durch die Betreuerin/ den Betreuer ist jederzeit, jedoch mindestens
zwei Monate vor Reiseantritt, im Dekanat der Fakultät 8 möglich.
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Zertifikat
Das Abschlusszertifikat
Mit erfolgreichem Abschluss Ihrer Promotion erhalten Sie ein Zertifikat,
welches die zusätzlich erworbenen Kompetenzen ausweist und Ihre
Teilnahme an der Graduiertenschule dokumentiert.
Wie läuft das genau ab?
Im Laufe Ihrer Promotion erfüllen Sie nach Ihrem eigenen Zeitplan alle
in der Ausbildungsvereinbarung aufgeführten Punkte und sammeln
entsprechende Belege.
Um das Zertifikat zu erhalten, geben Sie alle Belege über Ihre
Leistungen zusammen mit Ihrem Antrag auf Zulassung zur Promotion
im Dekanat ab.
Das Zertifikat erhalten Sie dann nach erfolgreicher Promotion
gemeinsam mit Ihrer Promotionsurkunde.
Im Zertifikat wird nur die gesamte Teilnahme, also die Erfüllung aller
Leistungen bescheinigt, Teilzertifikate werden nicht ausgestellt.
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Zertifikat
Abschlusszertifikat - Muster
•—› S. 1: allgemeine
Bescheinigung der von Ihnen
erbrachten Leistungen
•—› S. 2: Ihre Leistungen im
Detail
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Prof. G. Kickelbick, C. Gehm
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
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