Die Graduiertenschule der Fakultät 8 Saarbrücken, den 23.04.2012 Teilnahmevoraussetzungen, Einschreibung,
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Die Graduiertenschule der Fakultät 8 Saarbrücken, den 23.04.2012 Teilnahmevoraussetzungen, Einschreibung,
Die Graduiertenschule der Fakultät 8 Saarbrücken, den 23.04.2012 Teilnahmevoraussetzungen, Einschreibung, Förderungsmöglichkeiten Aufnahme in die Graduiertenschule Motivation: Warum Teilnahme an der Graduiertenschule der Fakultät? • Arbeitsmarkt erwartet zunehmend neben wissenschaftlicher Qualifikation ergänzende Kompetenzen und Fertigkeiten, z.B. Projektmanagement und Kommunikation, spezielle Methodenkenntnisse, interdisziplinäres Denken • Zertifikat der Graduiertenschule dokumentiert Ihre Weiterbildungsbereitschaft „über den Tellerrand hinaus“ • Im Rahmen Ihrer Promotion ziehen Sie Nutzen aus Erfahrungen, die Sie im Rahmen interdisziplinärer Zusammenarbeit, z.B. durch die Gestaltung von Doktorandentagen, gewinnen 23.04.2012 Prof. G. Kickelbick, C. Gehm Seite 2 Aufnahme in die Graduiertenschule Wer kann teilnehmen? • alle Doktorandinnen und Doktoranden, die in die Promotionsliste der Fakultät eingeschrieben sind hier gilt: Mindestzeit für Teilnahme an Graduiertenschule beträgt 12 Monate • alle Doktorandinnen und Doktoranden, die ihren Antrag auf Aufnahme in die Promotionsliste stellen (beide Antragsformulare können gemeinsam in der Sprechstunde im Dekanat vorbeigebracht werden) • Achtung: Für Teilnahme an Lehrveranstaltungen und ihre spätere Bescheinigung müssen Sie als Promotionsstudierende/ Promotionsstudierender an der UdS eingeschrieben sein (dies entspricht nicht der Aufnahme in die Promotionsliste der Fakultät) 23.04.2012 Prof. G. Kickelbick, C. Gehm Seite 3 Aufnahme in die Graduiertenschule Ausbildungsvereinbarung Für die Aufnahme in die Graduiertenschule schließen Sie eine mit Ihrem Betreuer abgestimmte Ausbildungsvereinbarung ab. Das Formular ist zugleich das Antragsformular für die Aufnahme in die Graduiertenschule. Sie finden es auf der Homepage der Fakultät unter „Promotion/ Promotionsphase und Eröffnung des Promotionsverfahrens“ Umfang der Leistungen im Rahmen der Graduiertenschule Der Umfang der Leistungen, die Sie mit der Ausbildungsvereinbarung festlegen, beträgt insgesamt 12 SWS. Ergänzt werden diese durch die Mitgestaltung eines Doktorandentages sowie einen optionalen Bereich. 23.04.2012 Prof. G. Kickelbick, C. Gehm Seite 4 Leistungen im Rahmen der Graduiertenschule Teilnahme an Lehrveranstaltungen und Seminaren Die Leistungen im Umfang von 12 SWS können von Ihnen im Rahmen Ihrer Promotion zu selbstgewählten Zeiten erbracht werden. Im Rahmen der Ausbildungsvereinbarung legen Sie gemeinsam mit Ihrer Betreuerin/ Ihrem Betreuer fest, welche Veranstaltungen Sie besuchen möchten. a) Lehrveranstaltungen und Kolloquien (6-10 SWS) b) „Softskill“-Veranstaltungen (z.B. GradUS-Seminare oder Sprachkurse) (2-6 SWS) Die Teilnahme an den zusätzlichen Lehrveranstaltungen soll der wissenschaftlichen Weiterbildung dienen, z.B. der Erweiterung des Grundwissens in ein anderes Fachgebiet hinein. Des Weiteren ist eine methodische Erweiterung der Promotion möglich. 23.04.2012 Prof. G. Kickelbick, C. Gehm Seite 5 Leistungen im Rahmen der Graduiertenschule Teilnahme an Lehrveranstaltungen und Seminaren Liste aller grundsätzlich geeigneten Veranstaltungen aller Fächer finden Sie auf der Homepage der Fakultät. Besuch (und Anerkennung) weiterer Veranstaltungen ist möglich; auch externe Kurse können im Einzelfall anerkannt werden. Darüber hinaus können bis zu 4 SWS nachgewiesene Beteiligung an Lehrveranstaltungen als Tutor/in eingebracht werden. Für Ihren Antrag auf Aufnahme in die Graduiertenschule stimmen Sie daher bitte die für Sie geeigneten Lehrveranstaltungen mit Ihrer Betreuerin bzw. Ihrem Betreuer ab. Es können natürlich keine Veranstaltungen eingebracht werden, die Sie bereits im Laufe Ihres Bachelor- und Masterstudiums erfolgreich besucht haben. 23.04.2012 Prof. G. Kickelbick, C. Gehm Seite 6 Leistungen im Rahmen der Graduiertenschule Mitgestaltung von Doktorandentagen Über die Teilnahme an Lehrveranstaltungen hinaus wird erwartet, dass die Doktorandinnen und Doktoranden der jeweiligen Fächer Doktorandentage organisieren. Mitglieder der Graduiertenschule der Fakultät müssen sich an mindestens einem Doktorandentag mit Vortrag oder Poster beteiligen. Sollte im Rahmen Ihrer Teilnahme an der Graduiertenschule kein Doktorandentag zustande kommen, kann dieser Punkt entfallen. 23.04.2012 Prof. G. Kickelbick, C. Gehm Seite 7 Leistungen im Rahmen der Graduiertenschule – optionaler Bereich Optionaler Bereich Im Rahmen der Ausbildungsvereinbarung können Sie zudem einen Auslandsaufenthalt zu Forschungszwecken sowie eine aktive Teilnahme an Tagungen und Kongressen vorsehen. Dieser optionale Bereich wird in den ersten zwei Jahren der Laufzeit der Graduiertenschule (Jan. 2012-Dez. 2013) finanziell unterstützt. 23.04.2012 Prof. G. Kickelbick, C. Gehm Seite 8 Fördermöglichkeiten Fördermittel im Rahmen Ihrer Teilnahme an der Graduiertenschule Teilnehmer/in der Graduiertenschule können Fördermittel erhalten für: a) promotionsbezogene Auslandsaufenthalte und b) die Teilnahme an Tagungen und Kongressen Fördervoraussetzungen: • Im 1. Jahr: seit mehr als einem Jahr in der Promotionsliste der Fakultät und Mitglied der Graduiertenschule • Ab dem 2. Jahr: seit mind. 10 Monaten in die Graduiertenschule aufgenommen + Einreichung eines Kurzberichts über den Fortgang der Promotion + Nachweis von mind. 4 abgeleisteten SWS • Motivationsschreiben und Befürwortung der Betreuerin/ des Betreuers 23.04.2012 Beispielpräsentation Seite 9 Fördermöglichkeiten Fördermittel im Rahmen Ihrer Teilnahme an der Graduiertenschule a) Tagungsteilnahmen: Sie müssen belegen, dass Sie auf der Tagung einen Vortrag halten oder ein Poster präsentieren. Im Rahmen der Promotion können maximal zwei Tagungen bzw. Kongresse pro Person mit jeweils maximal 1.000 € gefördert werden. Es werden Kongressbeiträge und Transportkosten (Bahnfahrt 2. Klasse bzw. Flug Economy Class [der günstigere Preis ist relevant]) sowie Übernachtungskosten finanziert. Verpflegungskosten und Tagegeld werden nicht gezahlt 23.04.2012 Prof. G. Kickelbick, C. Gehm Seite 10 Fördermöglichkeiten Fördermittel im Rahmen Ihrer Teilnahme an der Graduiertenschule b) Auslandsaufenthalt Dem Antrag ist ein Exposé mit Arbeits-, Zeit- und Kostenplanung sowie ein Bestätigungsschreiben der aufnehmenden Institution beizufügen. Im Rahmen der Promotion kann maximal ein Auslandsaufenthalt pro Person bis zu einer Förderhöhe von maximal 2.500 € gefördert werden. Für beide „Förderlinien“ ist eine formlose Antragstellung mit Kostenabschätzung, Motivationsschreiben und einer Befürwortung durch die Betreuerin/ den Betreuer ist jederzeit, jedoch mindestens zwei Monate vor Reiseantritt, im Dekanat der Fakultät 8 möglich. 23.04.2012 Prof. G. Kickelbick, C. Gehm Seite 11 Zertifikat Das Abschlusszertifikat Mit erfolgreichem Abschluss Ihrer Promotion erhalten Sie ein Zertifikat, welches die zusätzlich erworbenen Kompetenzen ausweist und Ihre Teilnahme an der Graduiertenschule dokumentiert. Wie läuft das genau ab? Im Laufe Ihrer Promotion erfüllen Sie nach Ihrem eigenen Zeitplan alle in der Ausbildungsvereinbarung aufgeführten Punkte und sammeln entsprechende Belege. Um das Zertifikat zu erhalten, geben Sie alle Belege über Ihre Leistungen zusammen mit Ihrem Antrag auf Zulassung zur Promotion im Dekanat ab. Das Zertifikat erhalten Sie dann nach erfolgreicher Promotion gemeinsam mit Ihrer Promotionsurkunde. Im Zertifikat wird nur die gesamte Teilnahme, also die Erfüllung aller Leistungen bescheinigt, Teilzertifikate werden nicht ausgestellt. 23.04.2012 Prof. G. Kickelbick, C. Gehm Seite 12 Zertifikat Abschlusszertifikat - Muster •—› S. 1: allgemeine Bescheinigung der von Ihnen erbrachten Leistungen •—› S. 2: Ihre Leistungen im Detail 23.04.2012 Prof. G. Kickelbick, C. Gehm Seite 13 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. ©