Programmbeschwerde Prof. Dr. Christoph Gröpl Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht
by user
Comments
Transcript
Programmbeschwerde Prof. Dr. Christoph Gröpl Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht
08.03.2012 Prof. Dr. Christoph Gröpl Lehrstuhl für Staatsund Verwaltungsrecht Programmbeschwerde 1 08.03.2012 Prof. Ch. Gröpl · Programmbeschwerde Prof. Dr.Dr. Ch. Gröpl · Presseund Rundfunkrecht 2 2 08.03.2012 Programmbeschwerde § 8 Abs. 2 UAbs. 3 SMG = § 8 Abs. 2 Satz 6 und 7 SMG 1/6Jede Person oder Stelle kann sich mit Beschwerden über Sendungen an die Rundfunkveranstalterin oder den Rundfunkveranstalter wenden. 2/7Über Einwände gegen die Antwort der für das Programm Verantwortlichen befindet beim SR der Rundfunkrat, bei privaten Veranstalterinnen oder Veranstaltern der Medienrat der LMS; die Entscheidung kann auf einen Ausschuss oder Beirat übertragen werden. Prof. Dr. Ch. Gröpl · Programmbeschwerde 3 3 08.03.2012 Programmbeschwerde § 59a SMG. Beschwerdeverfahren (1) 1Jede Person oder Stelle kann sich mit Beschwerden über Sendungen an den privaten Rundfunkveranstalter oder die private Rundfunkveranstalterin wenden. 2Die LMS teilt auf Verlangen dessen oder deren Name[n] und Anschrift der für den Inhalt des Programms verantwortlichen Person mit. (2) 1Über Beschwerden, mit denen die Verletzung von Programmgrundsätzen geltend gemacht wird, entscheidet der private Rundfunkveranstalter oder die private Rundfunkveranstalterin innerhalb eines Monats mit schriftlicher Begründung. 2Wird der Beschwerde nicht oder nicht innerhalb der Frist nach Satz 1 abgeholfen, so kann innerhalb eines Monats die LMS angerufen werden. 3In einer Beschwerdeentscheidung muss vom Rundfunkveranstalter oder der Rundfunkveranstalterin auf diese Möglichkeit und die Frist hingewiesen werden. (3) Das Nähere regelt die LMS durch Satzung. Prof. Dr. Ch. Gröpl · Programmbeschwerde 4 4 08.03.2012 Programmbeschwerde § 8 II 6, 7 SMG § 59a SMG 1. Stufe: „Beschwerde“ 2. Stufe: „Beschwerdeentscheidung“ (Pflicht des Rundfunkveranstalters) 3. Stufe: bei Nichtabhilfe „Anrufung“ der LMS [des SR] 4. Stufe: Entscheidung der LMS [des SR] (ggf. zweistufig) Prof. Dr. Ch. Gröpl · Programmbeschwerde 5 5