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Deutsche Sprachwissenschaft
Deutsche Sprachwissenschaft Fachcharakteristik Die Deutsche Sprachwissenschaft behandelt die deutsche Sprache unter verschiedenen Perspektiven. Im Vordergrund stehen das Laut- und das Schriftsystem der Sprache, der Aufbau von Wörtern und Wortformen, von Wortgruppen und von Sätzen; die Bedeutung von Wörtern und Sätzen; die Bedeutung sprachlicher Äußerungen in spezifischen Gebrauchssituationen; satzübergreifende Phänomene; der Wortschatz und der Bestand fester Wendungen. Untersucht werden vor allem die gegenwärtige Standardsprache, die Dialekte des Deutschen und frühere Stufen der deutschen Sprache. Die sprachgeschichtliche Forschung befasst sich vornehmlich mit den Veränderungen in der Sprache über bestimmte Zeiträume hinweg (Erforschung des Sprachwandels, Etymologie etc.). Es werden auch Fragen nach der gesellschaftlichen Bedingtheit (Soziolinguistik) oder nach der mentalen Repräsentation von Sprache (Psycholinguistik) gestellt. Studienplan Pflichtmodule Einführung in die Geschichte der deutschen Sprache Historische Sprachwissenschaft WS 2 SWS 3 CP WS/SS 2 SWS 4 CP WS 2 SWS 3 CP WS 2 SWS 3 CP SS 2 SWS 3 CP WS/SS 2 SWS 4 CP Vorlesung, Prüfungsleistung: keine [empfohlenes Studiensemester: 3] Geschichte der deutschen Sprache Seminar, Prüfungsleistung: Referat oder Arbeitspapier (u), Klausur (b) [empfohlenes Studiensemester: 3/4] Einführungsmodul Neuere Deutsche Sprachwissenschaft Einführung in die Neuere Deutsche Sprachwissenschaft Vorlesung, Prüfungsleistung: Modulprüfung [empfohlenes Studiensemester: 3] Grundkurs Sprachwissenschaft I Grundkurs, Prüfungsleistung: Modulprüfung [empfohlenes Studiensemester: 3] Grundkurs Sprachwissenschaft II Grundkurs, Prüfungsleistung: Modulprüfung [empfohlenes Studiensemester: 4] Aufbaumodul Sprachwissenschaft Sprache und Struktur Seminar, Studienleistung: Referat (u), Prüfungsleistung: schriftlicher Leistungsnachweis (b) * [empfohlenes Studiensemester: 4–6] Sprache und Bedeutung WS/SS 2 SWS 4 CP Seminar, Studienleistung: Referat (u), Prüfungsleistung: schriftlicher Leistungsnachweis (b) * [empfohlenes Studiensemester: 4–6] *Beide Seminare sind zu absolvieren. Der schriftliche Leistungsnachweis wird in einem der beiden PS-e erbracht. Die Form des schriftlichen Leistungsnachweises legt der /die Seminarleiter/in fest und gibt sie rechtzeitig bekannt.